Darf ich in der Schweiz selber Schnaps brennen?
Es kommt darauf an — Brennen ist erlaubt, aber angemeldet und versteuert. Die Herstellung von Spirituosen ist im Alkoholgesetz geregelt und wird heute vom BAZG verwaltet. Brennapparate sind konzessionspflichtig; Privatpersonen brennen ihre Früchte meist über eine lizenzierte Lohnbrennerei oder als registrierte Hausbrenner. Auf den gebrannten Schnaps fällt die Spirituosensteuer von 29 CHF pro Liter reinen Alkohols an (z. B. 1 Liter Obstbrand mit 40% = 11,60 CHF Steuer). Die Lohnbrennerei meldet die Menge dem BAZG, das die Steuer dem Auftraggeber in Rechnung stellt. Landwirte dürfen ihre eigenen Früchte brennen und für den Eigenbedarf des Betriebs unter Bedingungen steuerfrei verwenden. Kurz: ja, mit Anmeldung und Steuer.
📋 Die Regeln
- Herstellung im Alkoholgesetz geregelt (BAZG)
- Brennapparate sind konzessionspflichtig
- Privat meist über eine Lohnbrennerei
- Spirituosensteuer 29 CHF/Liter reiner Alkohol
- Landwirte: Eigenbedarf unter Bedingungen steuerfrei
🔓 Ausnahmen
- Landwirte (ab gewisser Fläche): eigene und selbst gesammelte Früchte
- Eigenbedarf des Bauernhaushalts bis zu einem berechneten Maximum steuerfrei
- Über 200 L reiner Alkohol/Jahr: kommerzielle Kontrolle
⚠️ Strafen & Bussen
Wer ohne Anmeldung oder ohne Steuerentrichtung Spirituosen herstellt, verstösst gegen das Alkoholgesetz und riskiert Nachforderungen und Bussen sowie die Einziehung von Brennapparat und Erzeugnis. Vorsicht vor einem Mythos: «für den Eigengebrauch darf ich frei brennen» — nur bedingt; auch der private Brand ist anzumelden und zu versteuern, und nur Landwirte haben für den Eigenbedarf gewisse Befreiungen. Tipp: brenne über eine zugelassene Lohnbrennerei, die alles korrekt beim BAZG anmeldet, und kläre vorab die Steuer, damit es keine Nachforderung gibt.
📎 Offizielle Quellen
- BAZG · Herstellung von Spirituosen für Privatpersonen →
- BAZG · landwirtschaftliche Produktion von Spirituosen →
- Fedlex · Alkoholgesetz →
❓ Häufige Fragen
Darf ich selber Schnaps brennen?
Ja, aber angemeldet und versteuert. Die Herstellung von Spirituosen ist im Alkoholgesetz geregelt und wird vom BAZG verwaltet. Brennapparate sind konzessionspflichtig, weshalb Privatpersonen ihre Früchte meist über eine lizenzierte Lohnbrennerei oder als registrierte Hausbrenner brennen lassen.
Wie hoch ist die Spirituosensteuer?
Die Spirituosensteuer beträgt 29 Franken pro Liter reinen Alkohols. Ein Liter Obstbrand mit 40 Volumenprozent enthält 0,4 Liter reinen Alkohol und kostet damit 11,60 Franken Steuer. Die Lohnbrennerei meldet die gebrannte Menge dem BAZG, das die Steuer dem Auftraggeber in Rechnung stellt.
Was ist eine Lohnbrennerei?
Eine Lohnbrennerei ist ein lizenzierter Betrieb, der für Privatpersonen deren Früchte zu Schnaps brennt. Da der Besitz eines Brennapparats konzessionspflichtig ist, ist das für die meisten der einfachste Weg. Die Lohnbrennerei kümmert sich um die Anmeldung und Abrechnung der Steuer beim BAZG.
Gibt es Ausnahmen für Landwirte?
Ja. Landwirte ab einer gewissen Nutzfläche dürfen ihre eigenen und selbst gesammelten wilden Früchte brennen. Spirituosen für den Eigenbedarf des Bauernhaushalts sind unter Bedingungen bis zu einem jährlich berechneten Maximum steuerfrei, mit einer jährlichen Deklaration. Über 200 Liter reiner Alkohol gilt kommerzielle Kontrolle.
Was droht ohne Anmeldung?
Wer ohne Anmeldung oder ohne Steuerentrichtung brennt, verstösst gegen das Alkoholgesetz. Es drohen Nachforderungen der Steuer, Bussen und die Einziehung des Brennapparats und des Erzeugnisses. Brenne deshalb über eine zugelassene Lohnbrennerei und kläre die Steuer vorab, um Probleme zu vermeiden.
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