Darf ich am Vereinsfest eine Tombola durchführen?
Ja — aber meist mit kantonaler Bewilligung. Nach dem Geldspielgesetz (BGS) sind Kleinlotterien und Tombolas zulässig, wenn sie an einem Unterhaltungsanlass stattfinden, die Preise nur aus Sachen bestehen (kein Bargeld) und Verkauf, Ziehung und Preisübergabe an den Anlass gebunden sind; die Gesamteinsätze dürfen 50'000 CHF nicht übersteigen. Sie brauchen eine kantonale Bewilligung oder Meldung. Beispiel Kanton Zürich (illustrativ): Eine Bewilligung ist nötig, wenn die Spieleinsätze 20'000 CHF übersteigen; das Gesuch ist mindestens 30 Tage vor dem Anlass einzureichen, mindestens 50% des Erlöses müssen in die Preise fliessen, und der Zweck muss gemeinnützig sein. Eine rein private Tombola fällt oft nicht unter die Regelung. Kurz: ja, mit Bewilligung/Meldung, Sachpreisen und gemeinnützigem Zweck.
📋 Die Regeln
- Kleinlotterie/Tombola: an einem Unterhaltungsanlass
- Preise nur aus Sachen, kein Bargeld
- Gesamteinsätze ≤ 50'000 CHF
- Kantonale Bewilligung/Meldung nötig
- Zürich: Bewilligung ab 20'000 CHF Einsätzen
🔓 Ausnahmen
- Rein private Veranstaltung: oft ausserhalb der Regelung
- Zürich: Gesuch ≥30 Tage vorher, ≥50% des Erlöses in Preise
- Höhere Einsatz-Stufen: zusätzlich GESPA-Bewilligung
⚠️ Strafen & Bussen
Wer eine bewilligungspflichtige Tombola ohne Bewilligung durchführt, Bargeldpreise ausgibt oder die Einsatzgrenzen überschreitet, verstösst gegen das Geldspielrecht und riskiert Bussen und die Einziehung der Einnahmen. Vorsicht vor einem Mythos: «am Vereinsfest darf ich frei eine Tombola mit Geldpreisen machen» — falsch; Preise dürfen nur aus Sachen bestehen, und je nach Einsatzhöhe braucht es eine Bewilligung. Tipp: kläre die Schwelle deines Kantons, reiche das Gesuch rechtzeitig (in Zürich mind. 30 Tage vorher) ein, gib nur Sachpreise aus und verwende den Erlös für einen gemeinnützigen Zweck.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Darf ich am Vereinsfest eine Tombola machen?
Ja, aber meist mit kantonaler Bewilligung. Eine Tombola gilt als Kleinlotterie und ist zulässig, wenn sie an einem Unterhaltungsanlass stattfindet, die Preise nur aus Sachen bestehen und die Gesamteinsätze 50'000 Franken nicht übersteigen. Je nach Höhe der Einsätze brauchst du eine Bewilligung oder Meldung.
Darf ich Geldpreise verlosen?
Nein. Bei einer Kleinlotterie oder Tombola dürfen die Preise nur aus Sachen bestehen, nicht aus Bargeld. Das ist eine zentrale Bedingung für die Zulässigkeit ohne Casino-Konzession. Wer Bargeld als Gewinn ausgibt, verlässt den Rahmen der erlaubten Kleinlotterie und verstösst gegen das Geldspielrecht.
Ab wann brauche ich eine Bewilligung?
Das hängt vom Kanton ab. Im Kanton Zürich ist eine Bewilligung nötig, wenn die Spieleinsätze 20'000 Franken übersteigen. Darunter genügt oft eine Meldung oder die Tombola ist von der Bewilligung befreit. Das Gesuch ist mindestens 30 Tage vor dem Anlass einzureichen.
Welche Bedingungen gelten in Zürich?
Im Kanton Zürich müssen mindestens 50 Prozent des Erlöses in die Preise fliessen, und der Zweck der Lotterie muss gemeinnützig sein. Das Gesuch ist mindestens 30 Tage vor dem Anlass einzureichen, bei Jahreslotterien bis Ende September des Vorjahres. Höhere Einsätze brauchen zusätzlich eine GESPA-Bewilligung.
Gilt das auch für eine private Tombola?
Eine rein private Tombola im kleinen Kreis fällt oft nicht unter die Regelung der Kleinlotterien. Sobald die Tombola aber öffentlich an einem Anlass stattfindet und Lose verkauft werden, gelten die Vorschriften. Im Zweifel kläre vorab mit der kantonalen Stelle, ob eine Bewilligung oder Meldung nötig ist.
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