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ZGB · Reform 2023
Aktualisiert Juni 2026

📜 Darf ich in der Schweiz frei vererben?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Teilweise — du kannst über die freie Quote frei verfügen, aber Pflichtteile bleiben geschützt. Das Erbrecht (ZGB) kennt eine gesetzliche Erbfolge und schützt gewisse Erben mit einem Pflichtteil. Was nach den Pflichtteilen übrig bleibt, ist die frei verfügbare Quote. Mit der Reform per 1. Januar 2023 wurde der Pflichtteil der Nachkommen von 3/4 auf 1/2 gesenkt und der Pflichtteil der Eltern ganz abgeschafft; der Pflichtteil des Ehegatten oder eingetragenen Partners bleibt 1/2. Dadurch steigt die freie Quote. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein (ZGB 505). Kurz: ja, im Rahmen der freien Quote — Pflichtteile bleiben.

📋 Die Regeln

  • Pflichtteile schützen gewisse Erben; Rest = freie Quote
  • Seit 2023: Pflichtteil Kinder 1/2 (statt 3/4)
  • Elternpflichtteil abgeschafft
  • Ehegatte/eingetr. Partner: Pflichtteil 1/2
  • Eigenhändiges Testament: handschriftlich, datiert, unterschrieben

🔓 Ausnahmen

  • Konkubinatspartner: kein gesetzliches Erbrecht — im Testament bedenken
  • Öffentliches Testament vor Notar + 2 Zeugen als Alternative
  • Erbschaftssteuer ist kantonal (Ehegatte/Kinder oft befreit)

⚠️ Strafen & Bussen

Es geht nicht um Bussen, aber ein formungültiges Testament (z. B. nicht handschriftlich, nicht datiert oder nicht unterschrieben) kann ungültig sein. Verletzt eine Verfügung die Pflichtteile, können die geschützten Erben sie mit der Herabsetzungsklage anfechten. Vorsicht vor einem Mythos: «mein Konkubinatspartner erbt automatisch» — falsch; ohne Testament hat er kein gesetzliches Erbrecht. Tipp: ein eigenhändiges Testament vollständig von Hand schreiben, datieren und unterschreiben — oder ein öffentliches Testament beim Notar errichten, gerade in komplexeren Familien.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Kann ich frei über mein Erbe verfügen?

Nur teilweise. Über die frei verfügbare Quote kannst du frei verfügen, etwa zugunsten beliebiger Personen oder Institutionen. Die Pflichtteile bestimmter Erben, vor allem der Kinder und des Ehegatten, bleiben jedoch geschützt und können nicht einfach entzogen werden.

Was hat die Reform 2023 geändert?

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs statt drei Viertel, und der Pflichtteil der Eltern ist ganz weggefallen. Dadurch ist die frei verfügbare Quote grösser geworden, etwa zugunsten des Partners.

Wie schreibe ich ein gültiges Testament?

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben, mit Datum versehen, also Tag, Monat und Jahr, und unterschrieben sein. Alternativ kannst du ein öffentliches Testament vor einem Notar und zwei Zeugen errichten. Fehlt eine Formvorschrift, kann das Testament ungültig sein.

Erbt mein Konkubinatspartner automatisch?

Nein. Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Willst du deinen Partner begünstigen, musst du ihn ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag bedenken, im Rahmen der frei verfügbaren Quote. Beachte zudem, dass die Erbschaftssteuer für Nichtverwandte kantonal hoch sein kann.

Gibt es eine Erbschaftssteuer?

Das materielle Erbrecht ist bundesrechtlich, die Erbschaftssteuer aber kantonal. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in vielen Kantonen von der Steuer befreit, während für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte teils hohe Sätze gelten. Prüfe die Regeln deines Wohnkantons.

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