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ZGB · Bezirksgericht
Aktualisiert Juni 2026

⚖️ Wie kann ich mich in der Schweiz scheiden lassen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Es kommt auf den Weg an — die Scheidung läuft immer über ein Gericht. Erste Instanz ist das Bezirksgericht. Zwei Wege: gemeinsames Begehren (ZGB 111/112) — bei gegenseitigem Einverständnis, mit umfassender oder teilweiser Vereinbarung; das Gericht prüft den Scheidungswillen und ob die Vereinbarung nicht offensichtlich unangemessen ist. Oder die einseitige Scheidungsklage (ZGB 114) — nach mindestens 2 Jahren Getrenntleben; vorher nur bei schwerwiegenden Gründen (ZGB 115). Über nachehelichen Unterhalt entscheidet das Gericht nach Ermessen. Die während der Ehe geäufneten Vorsorgeguthaben der 2. Säule werden hälftig geteilt (ZGB 122 ff.). Kurz: ja, über das Gericht — gemeinsam oder nach 2 Jahren getrennt.

📋 Die Regeln

  • Scheidung immer über das Bezirksgericht
  • Gemeinsames Begehren bei Einverständnis (ZGB 111/112)
  • Einseitig nach 2 Jahren Getrenntleben (ZGB 114)
  • Vorher nur bei schwerwiegenden Gründen (ZGB 115)
  • Vorsorgeguthaben: hälftige Teilung

🔓 Ausnahmen

  • Vor 2 Jahren: nur bei Unzumutbarkeit ohne eigenes Verschulden
  • Vorsorgeausgleich: vom Gericht zu prüfen, nicht frei verhandelbar
  • Gerichtskosten kantonal, je nach Streitwert (unbestätigt)

⚠️ Strafen & Bussen

Es geht nicht um Bussen, aber die Vereinbarung der Ehegatten wird vom Gericht geprüft und genehmigt nur, wenn sie klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist. Der Vorsorgeausgleich (hälftige Teilung der 2. Säule) ist vom Gericht zwingend zu prüfen und nicht frei verhandelbar. Vorsicht vor einem Mythos: «man kann sich ohne Gericht einfach scheiden lassen» — falsch; jede Scheidung läuft über ein Gericht. Tipp: bei Einigkeit das gemeinsame Begehren wählen, das ist schneller und günstiger; lass eine Vereinbarung über Unterhalt und Vorsorge fachlich prüfen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie läuft eine Scheidung ab?

Jede Scheidung läuft über das Bezirksgericht. Bei gegenseitigem Einverständnis reicht ihr ein gemeinsames Begehren ein, mit einer umfassenden oder teilweisen Vereinbarung. Ohne Einigung ist eine einseitige Klage möglich, in der Regel nach zwei Jahren Getrenntleben der Ehegatten.

Brauche ich das Einverständnis des Partners?

Nein, nicht zwingend. Mit Einverständnis geht es über das gemeinsame Begehren schneller. Ohne Einverständnis kannst du nach mindestens zwei Jahren Getrenntleben einseitig auf Scheidung klagen. Vor Ablauf der zwei Jahre ist eine Klage nur bei schwerwiegenden, unzumutbaren Gründen möglich.

Was passiert mit der Pensionskasse?

Die während der Ehe geäufneten Guthaben der zweiten Säule werden grundsätzlich hälftig geteilt. Diesen Vorsorgeausgleich muss das Gericht prüfen, auch bei einer einvernehmlichen Scheidung. Er ist nicht frei verhandelbar, weil er die Altersvorsorge beider Ehegatten schützen soll.

Wie wird der Unterhalt geregelt?

Über den nachehelichen Unterhalt entscheidet das Gericht nach Ermessen, je nach Bedarf, Einkommen und Lebensverhältnissen. Bei Kindern kommt der Kindesunterhalt dazu. Eine faire, vollständige Vereinbarung der Ehegatten erleichtert das Verfahren, muss aber vom Gericht genehmigt werden.

Was kostet eine Scheidung?

Die Gerichtskosten sind kantonal geregelt und richten sich nach Aufwand und Streitwert. Genaue Frankenbeträge für das Bezirksgericht Zürich sind hier nicht bestätigt und hängen vom Einzelfall ab. Eine einvernehmliche Scheidung über ein gemeinsames Begehren ist in der Regel günstiger.

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