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SVG / VRV · Ordnungsbussen
Aktualisiert Juni 2026

🚶 Darf ich in der Schweiz bei Rot über die Strasse gehen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Nein — am Fussgängersignal heisst Rot warten. Wo ein Fussgängerstreifen, eine Unterführung oder eine Brücke in rund 50 m vorhanden ist, musst du diese benutzen. An einer Fussgängerampel gilt: Rot = warten; du darfst die Strasse nur bei Grün betreten und musst sie räumen, wenn das Signal zu blinken beginnt oder wechselt. Wer bei Rot über die Strasse geht oder unachtsam quert, kann mit einer Ordnungsbusse belegt werden: rund 20 CHF für das Missachten des roten Fussgängersignals und 10 CHF, wenn man neben einem nahen Streifen quert. Kurz: bei Rot warten und den Streifen benutzen.

📋 Die Regeln

  • Fussgängerstreifen in ~50 m: benutzen
  • Fussgängerampel: Rot = warten
  • Strasse nur bei Grün betreten, bei Blinken räumen
  • Rotes Signal missachten: Ordnungsbusse ~20 CHF
  • Queren neben nahem Streifen: ~10 CHF

🔓 Ausnahmen

  • Ohne Streifen/Signal in der Nähe: queren erlaubt, mit Vorsicht
  • Fussgänger haben Vortritt auf dem Streifen, aber nicht bei Rot
  • Genaue Ordnungsbussen-Beträge können sich jährlich leicht ändern

⚠️ Strafen & Bussen

Wer als Fussgänger das rote Signal missachtet, zahlt eine Ordnungsbusse von rund 20 CHF; wer neben einem nahen Streifen quert, rund 10 CHF. Diese festen Bussen sind tief, aber bei einem Unfall kann unachtsames Queren zu einer Mitschuld und zu haftungsrechtlichen Folgen führen. Vorsicht vor einem Mythos: «für Fussgänger gibt es keine Bussen» — falsch; auch zu Fuss gelten Verkehrsregeln, und das Missachten des roten Signals wird gebüsst. Tipp: warte bei Rot und benutze den Fussgängerstreifen, gerade mit Kindern, die das Verhalten der Erwachsenen nachahmen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich bei Rot über die Strasse gehen?

Nein. An einer Fussgängerampel gilt Rot als warten. Du darfst die Strasse nur bei Grün betreten und musst sie räumen, wenn das Signal zu blinken beginnt oder umschaltet. Wer bei Rot über die Strasse geht, kann mit einer Ordnungsbusse belegt werden, auch wenn keine Fahrzeuge kommen.

Muss ich den Fussgängerstreifen benutzen?

Ja, wenn in rund fünfzig Metern ein Fussgängerstreifen, eine Unterführung oder eine Brücke vorhanden ist, musst du diese benutzen. Querst du daneben, riskierst du eine kleine Ordnungsbusse. Wo in der Nähe kein Streifen oder Signal ist, darfst du mit Vorsicht queren.

Wie hoch ist die Busse?

Das Missachten des roten Fussgängersignals kostet eine Ordnungsbusse von rund zwanzig Franken. Das Queren neben einem nahen Fussgängerstreifen kostet rund zehn Franken. Die Beträge sind tief, doch die genauen Werte der Ordnungsbussen können sich von Jahr zu Jahr leicht ändern.

Habe ich als Fussgänger immer Vortritt?

Auf dem Fussgängerstreifen haben Fussgänger Vortritt, und Fahrzeuge müssen anhalten. Bei Rot gilt das aber nicht, dann musst du warten. Betritt die Strasse nie unvermittelt direkt vor einem Fahrzeug, auch nicht auf dem Streifen, da der Anhalteweg beachtet werden muss.

Was, wenn es zu einem Unfall kommt?

Auch wenn die feste Busse tief ist, kann unachtsames Queren bei Rot oder neben dem Streifen bei einem Unfall zu einer Mitschuld führen. Das kann haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen haben. Halte dich deshalb an die Regeln, warte bei Rot und benutze den Streifen.

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