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Kantonal/Wald · Beispiel Zürich
Aktualisiert Juni 2026

🔥 Darf ich in der Schweiz im Freien ein Feuer machen oder grillieren?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Grundsätzlich ja — an gesicherten Feuerstellen, ausser bei Trockenheit. Feuer und Grill sind an dafür vorgesehenen, gesicherten Feuerstellen erlaubt; immer beaufsichtigen, vor dem Weggehen vollständig löschen, kein Feuer bei starkem Wind. Bei Trockenheit geben Kantone und Gemeinden Warnungen bis zu einem Feuerverbot heraus; die Gefahrenstufen reichen von 1 (gering) bis 5 (sehr gross). Beispiel Kanton Zürich (illustrativ): Gilt ein Verbot, sind im Wald und bis 50 m vom Waldrand keine Feuer erlaubt, auch nicht an offiziellen Feuerstellen oder mit Holzkohlegrill. Gas- und Elektrogrills bleiben meist erlaubt, wenn standfest und auf feuerfestem Grund. Kurz: ja an Feuerstellen — aber prüfe die aktuelle Gefahrenstufe.

📋 Die Regeln

  • Erlaubt an gesicherten Feuerstellen, immer beaufsichtigen
  • Bei Trockenheit: Feuerverbot (Gefahrenstufe 4–5)
  • Gefahrenstufen 1–5 (waldbrandgefahr.ch)
  • Bei Verbot: Wald + 50 m kein Feuer
  • Gas-/Elektrogrill meist erlaubt; kein Littering

🔓 Ausnahmen

  • Höhenfeuer / 1.-August-Feuer: bei Verbot Abstand 200 m zum Wald
  • Gas-/Elektrogrill: standfest und auf feuerfestem Grund
  • Generelles Feuerverbot ausserhalb des Waldes: nur durch Gemeinden

⚠️ Strafen & Bussen

Wer ein Feuerverbot missachtet oder im Wald bzw. zu nah am Waldrand ein Feuer macht, riskiert eine Busse und haftet bei einem Waldbrand für den Schaden. Littering (Abfall liegen lassen) wird ebenfalls gebüsst — in der Stadt Zürich ab rund 80 CHF, bei schwereren Fällen 120 CHF (einzelne Kantone bis 300 CHF). Vorsicht vor einem Mythos: «an einer offiziellen Feuerstelle darf ich immer grillieren» — falsch; bei einem Feuerverbot sind auch offizielle Feuerstellen tabu. Tipp: vor dem Bräteln die aktuelle Waldbrand-Gefahrenstufe prüfen und die Glut vollständig löschen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich draussen ein Feuer machen?

Grundsätzlich ja, an dafür vorgesehenen, gesicherten Feuerstellen. Du musst das Feuer stets beaufsichtigen, es vor dem Weggehen vollständig löschen und bei starkem Wind darauf verzichten. Bei Trockenheit kann jedoch ein Feuerverbot gelten, das du unbedingt beachten musst.

Was bedeutet die Gefahrenstufe?

Die Waldbrand-Gefahrenstufe reicht von 1 für gering bis 5 für sehr gross und wird laufend aktualisiert. Ab erheblicher Gefahr gelten oft Einschränkungen, ab grosser oder sehr grosser Gefahr ein Feuerverbot. Prüfe die aktuelle Stufe für deine Region, bevor du ein Feuer planst.

Wo ist das Feuer bei einem Verbot verboten?

Bei einem Feuerverbot im Kanton Zürich sind im Wald und bis fünfzig Meter vom Waldrand keine Feuer erlaubt, auch nicht an offiziellen Feuerstellen oder mit einem Holzkohlegrill. Für Höhen- und 1.-August-Feuer gilt ein Abstand von zweihundert Metern zum Wald.

Darf ich bei Verbot mit Gas grillieren?

In der Regel ja. Gas- und Elektrogrills bleiben meist erlaubt, sofern sie standfest sind und auf feuerfestem Untergrund stehen, weil sie keine fliegende Glut erzeugen. Trotzdem solltest du die konkrete Verfügung deiner Gemeinde prüfen, da diese strenger sein kann.

Was kostet Littering?

In der Stadt Zürich kostet kleineres Littering rund 80 Franken, schwerere Fälle 120 Franken. Einzelne Kantone wie Aargau und Uri verlangen pauschal 300 Franken, den höchsten Ansatz. Nimm deinen Abfall nach dem Grillieren immer mit, um eine Busse zu vermeiden.

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