Darf ich einen Hund oder eine Katze in die Schweiz einführen?
Ja — mit Mikrochip, Tollwutimpfung und den richtigen Papieren. Die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze setzt einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung (Impfung ab 12 Wochen, gültig 21 Tage nach der Erstimpfung) und einen EU-Heimtierausweis (EU/EFTA) oder ein amtliches Tierarztattest (Drittstaaten) voraus. Du musst das Tier persönlich beim Zoll (BAZG) anmelden. Hunde müssen innert 10 Tagen einem Schweizer Tierarzt gezeigt und in AMICUS registriert werden. Privat sind höchstens 5 Tiere erlaubt. Tiere sind zollfrei, aber ab einem Warenwert über 300 CHF fällt 8,1% MWST an. Achtung: gewisse Kantone verbieten bestimmte Hunderassen (z. B. Zürich). Kurz: ja, mit Chip, Impfung, Papieren und Beachtung der Rasseregeln.
📋 Die Regeln
- Mikrochip + gültige Tollwutimpfung
- Heimtierausweis (EU/EFTA) oder Tierarztattest
- Anmeldung persönlich beim Zoll (BAZG)
- Hunde: innert 10 Tagen AMICUS-Registrierung
- Max 5 Tiere privat; MWST 8,1% ab 300 CHF Wert
🔓 Ausnahmen
- Effektives Mindestalter für die Einfuhr ~15–16 Wochen
- Über 5 Tiere: gilt als gewerbliche Einfuhr
- Verbotene Hunderassen (z. B. Zürich): Einfuhr untersagt
⚠️ Strafen & Bussen
Wer ein Tier ohne gültige Tollwutimpfung, ohne Chip oder ohne Anmeldung einführt, riskiert eine Rückweisung, Quarantäne oder Bussen sowie tierseuchenrechtliche Massnahmen. Die Einfuhr einer in einem Kanton verbotenen Hunderasse kann zur Beschlagnahmung und zu hohen Bussen (in Zürich bis 20'000 CHF) führen. Vorsicht vor einem Mythos: «innerhalb Europas kann ich mein Tier einfach mitnehmen» — die Schweiz ist nicht in der EU, die Einfuhr muss angemeldet werden und Rasseverbote gelten. Tipp: prüfe vor der Reise Chip, Impfung und Papiere, melde das Tier beim Zoll an und kläre die Rasseregeln deines Wohnkantons.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Was brauche ich, um ein Tier einzuführen?
Du brauchst einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis oder, aus Drittstaaten, ein amtliches Tierarztattest. Das Tier musst du persönlich beim Zoll anmelden. Hunde sind zusätzlich innert zehn Tagen einem Schweizer Tierarzt zu zeigen und in AMICUS zu registrieren.
Gibt es eine Höchstzahl an Tieren?
Ja. Privat darfst du höchstens fünf Tiere einführen. Bei mehr als fünf Tieren gilt die Einfuhr als gewerblich, mit strengeren Anforderungen und Kontrollen. Die Regeln dienen der Seuchenkontrolle und dem Tierschutz, weshalb die Tiere ordentlich dokumentiert sein müssen.
Muss ich Abgaben zahlen?
Tiere sind grundsätzlich zollfrei, aber ab einem Warenwert über 300 Franken fällt die Einfuhrmehrwertsteuer von 8,1 Prozent an. Du musst das Tier beim Zoll anmelden. Da die Schweiz nicht in der EU ist, ist die Einfuhr trotz Personenfreizügigkeit anzumelden und allenfalls zu versteuern.
Was gilt für die Tollwutimpfung?
Das Tier braucht eine gültige Tollwutimpfung. Geimpft werden kann ab einem Alter von zwölf Wochen, und die Impfung gilt frühestens 21 Tage nach der Erstimpfung. Daraus ergibt sich ein effektives Mindestalter für die Einfuhr von rund fünfzehn bis sechzehn Wochen, je nach Impfzeitpunkt.
Sind alle Hunderassen erlaubt?
Nein. Gewisse Kantone verbieten bestimmte Hunderassen, etwa der Kanton Zürich. Die Einfuhr einer verbotenen Rasse in einen solchen Kanton ist untersagt und kann zur Beschlagnahmung und zu hohen Bussen führen. Kläre deshalb vor der Einfuhr die Rasseregeln deines Wohnkantons ab.
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