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VTS Art. 71a
Aktualisiert Juni 2026

🚘 Darf ich in der Schweiz die Autoscheiben tönen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Nur hinten — die vorderen Scheiben müssen klar bleiben. Nach Art. 71a VTS müssen die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben (Sichtfeld des Fahrers) mindestens 70% Licht durchlassen, auch nach langer Nutzung. Nachträgliche Tönungsfolien an diesen Scheiben sind nicht erlaubt. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen frei getönt werden (auch sehr dunkel), sofern zwei funktionierende Aussenspiegel vorhanden sind. Ein Auto mit getönten Frontscheiben fällt bei der MFK durch, bis die Folie entfernt ist. Erlaubt an der Frontscheibe ist nur ein schmaler Sonnenblendstreifen oben. Kurz: vorne klar (mind. 70%), hinten frei.

📋 Die Regeln

  • Frontscheibe + vordere Seiten: mind. 70% Licht
  • Folien vorne: nicht erlaubt
  • Hinten (Seiten + Heck): frei tönbar
  • Voraussetzung: zwei funktionierende Aussenspiegel
  • Getönt vorne: fällt bei der MFK durch

🔓 Ausnahmen

  • Schmaler Sonnenblendstreifen oben an der Frontscheibe erlaubt
  • Werkseitig leicht getöntes Glas: meist innerhalb der 70%
  • Bei konkreter Gefährdung: Verfahren vor dem Richter möglich

⚠️ Strafen & Bussen

Wer mit getönten Frontscheiben fährt, riskiert eine Ordnungsbusse (Beträge bis gegen 700 CHF wurden berichtet, der genaue Ansatz ist nicht bestätigt) und eine Aufforderung, die Folie zu entfernen; bei konkreter Gefährdung kann der Fall vor den Richter kommen. An der MFK wird das Fahrzeug nicht abgenommen, solange die Front getönt ist. Vorsicht vor einem Mythos: «leichte Tönung vorne ist schon in Ordnung» — nur wenn mindestens 70% Licht durchgelassen werden; nachträgliche Folien vorne sind tabu. Tipp: töne nur die hinteren Scheiben und lass die Front klar, dann gibt es keine Probleme an der MFK.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich die Autoscheiben tönen?

Nur die hinteren. Die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben müssen mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen, weil sie zum Sichtfeld des Fahrers gehören. Nachträgliche Tönungsfolien sind dort nicht erlaubt. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe darfst du hingegen frei tönen.

Wie dunkel dürfen die vorderen Scheiben sein?

Die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben müssen mindestens 70 Prozent Licht durchlassen, auch nach langer Nutzung. Eine stärkere Tönung oder eine nachträgliche Folie ist dort nicht zulässig. Erlaubt ist nur ein schmaler Sonnenblendstreifen am oberen Rand der Frontscheibe.

Dürfen die hinteren Scheiben dunkel sein?

Ja. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen frei und auch sehr dunkel getönt werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zwei funktionierende Aussenspiegel hat, damit der Fahrer trotz dunkler Heckscheibe nach hinten ausreichend Sicht hat.

Komme ich mit getönten Scheiben durch die MFK?

Mit getönten Frontscheiben nicht. Das Fahrzeug fällt bei der Motorfahrzeugkontrolle durch, solange an der Frontscheibe oder den vorderen Seitenscheiben eine unzulässige Folie angebracht ist. Du musst die Folie entfernen, bevor das Fahrzeug die Prüfung besteht und zugelassen bleibt.

Was kostet eine Busse für getönte Frontscheiben?

Es droht eine Ordnungsbusse, deren genaue Höhe nicht offiziell bestätigt ist; berichtet wurden Beträge bis gegen 700 Franken, dazu die Aufforderung, die Folie zu entfernen. Bei konkreter Gefährdung kann der Fall vor den Richter kommen, mit einer höheren Strafe.

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