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0.8 ‰ ist eine Beweisregel, kein Freibrief · Berufs- und Lernfahrer: 0.10 ‰
Aktualisiert julio 2026

🍺 Darf ich nach einem Bier noch Auto fahren?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Nur wenn Sie danach fahrfähig sind — und 0.8 Promille ist keine Erlaubnis. Das Gesetz sagt: Angetrunkenheit gilt «in jedem Fall als erwiesen», wenn Sie 0.8 Gewichtspromille oder mehr aufweisen (VRV Art. 2 Abs. 2). Das ist eine Beweisregel — ab 0.8 gibt es nichts mehr zu diskutieren. Es ist kein Grenzwert, unterhalb dessen Fahren erlaubt wäre: Wer wegen Alkoholeinwirkung nicht fahrfähig ist, darf bei jedem Wert kein Fahrzeug führen (VRV Art. 2 Abs. 1) — und wird nach derselben Strafnorm belangt. Für Berufs- und Lernfahrer gilt ohnehin 0.10 ‰ (VRV Art. 2a). Und jenseits der Grenze — Buchs, Sargans, Feldkirch — gelten 0.5 ‰.

📋 Die Regeln

  • 0.8 ‰ ist eine Beweisregel, kein Freibrief. Angetrunkenheit gilt «in jedem Fall als erwiesen» ab 0.8 Gewichtspromillen (VRV Art. 2 Abs. 2). Ab diesem Wert steht die Fahrunfähigkeit unwiderleglich fest. Darunter ist sie nicht ausgeschlossen — sie muss dann nur nachgewiesen werden.
  • Strafbar bei jedem Wert: Wer wegen Alkoholeinwirkung nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen (VRV Art. 2 Abs. 1). Auch unter 0.8 folgt die Strafe nach SVG Art. 86 Abs. 1 — der Nachweis läuft dann über den Einzelfall statt über den Messwert.
  • 0.10 ‰ für Berufs- und Lernfahrer (VRV Art. 2a, in Kraft seit 1.1.2021): konzessionierter und grenzüberschreitender Personenverkehr, berufsmässiger Personentransport, Gütertransport mit schweren Motorwagen, Gefahrguttransport, Fahrlehrer, Lern- und Übungsfahrten sowie Begleitpersonen. Der alte Art. 2 Abs. 4 («kein Alkohol 6 Stunden vor Dienstantritt»), den viele Ratgeber noch zitieren, ist aufgehoben.
  • Neulenker sind nicht erfasst: Liechtenstein kennt keinen Führerausweis auf Probe und keine Probezeit. Die 0.10-Grenze gilt für sie deshalb nicht — die Fahrunfähigkeitsregel nach Art. 2 Abs. 1 selbstverständlich schon.
  • Drogen-Grenzwerte (VRV Art. 2 Abs. 2a): THC 1.5 µg/L; freies Morphin, Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDEA und MDMA je 15 µg/L.

🔓 Ausnahmen

  • Ärztlich verschrieben: Wer nachweist, dass er eine Substanz nach Art. 2 Abs. 2a auf ärztliche Verschreibung einnimmt, gilt nicht schon beim blossen Nachweis als fahrunfähig (VRV Art. 2 Abs. 2c). Fahrunfähig sein darf er trotzdem nicht.
  • Führer der Gruppen nach Art. 2a können ohne jedes Anzeichen von Fahrunfähigkeit einem Atemalkoholtest unterzogen werden (SVG Art. 51 Abs. 1a). Bei allen anderen braucht es Anzeichen.
  • Verboten ist auch, ein Fahrzeug einem nicht fahrfähigen Führer zu überlassen (VRV Art. 2 Abs. 3) — Halter und Beifahrer machen sich mitstrafbar. Die Schlüssel weiterzugeben ist keine Lösung.

⚠️ Bussen und Folgen

Fahren in fahrunfähigem Zustand ist eine Übertretung: Busse bis CHF 50'000, ersatzweise Freiheitsstrafe bis 6 Monate (SVG Art. 86 Abs. 1). Verstoss gegen das 0.10-Verbot: bis CHF 20'000. Verweigerung der Blutprobe: bis CHF 50'000 (Art. 86a). Für Alkohol gibt es keine Ordnungsbusse — es geht immer vor das Landgericht. Dazu zwingender Ausweisentzug von mindestens 3 Monaten (Art. 16 Abs. 1 Bst. b-bis), im Rückfall innert 5 Jahren mindestens 1 Jahr. Und der teuerste Posten: Der Haftpflichtversicherer hat ein Rückgriffsrecht (Art. 61 Abs. 3) — der Geschädigte wird bezahlt, die Rechnung kommt zu Ihnen zurück.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Heisst 0.8, dass ich bis 0.79 fahren darf?

Nein. 0.8 ist die Schwelle, ab der die Angetrunkenheit unwiderleglich feststeht — keine Erlaubnisgrenze. Wer unter 0.8 nachweisbar fahrunfähig ist, wird nach derselben Bestimmung bestraft (VRV Art. 2 Abs. 1).

Gelten in Liechtenstein 0.5 Promille wie in der Schweiz?

Nein, der liechtensteinische Wert steht bei 0.8: Die Schweiz senkte auf 0.5, Liechtenstein blieb bei 0.8. Sobald Sie aber über die Grenze fahren, gilt sofort der dortige Wert von 0.5 Promille.

Darf ich nach einem Bier fahren?

Nur wenn Sie tatsächlich fahrfähig sind — darüber entscheidet nicht allein der Promillewert, sondern Ihr Zustand. Fahren Sie fahrunfähig, ist die Fahrt strafbar, ganz gleich, was das Messgerät später anzeigt.

Ich fahre einen Lastwagen — welche Grenze gilt für mich?

Für Gütertransport mit schweren Motorwagen, berufsmässigen Personentransport, Gefahrgut, Fahrlehrer und Lernfahrten gilt 0.10 Promille (VRV Art. 2a). Das ist praktisch null, und der Verstoss kostet bis CHF 20'000.

Gibt es für Alkohol eine Ordnungsbusse?

Nein — die Ordnungsbussenverordnung enthält keinen einzigen Alkohol-Tatbestand. Es folgt immer ein Strafverfahren vor dem Landgericht, dazu zwingend ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten.

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