Darf ich am Steuer telefonieren?
Mit Freisprecheinrichtung ja — ohne kostet es CHF 80. Die Ordnungsbusse für das «Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt» beträgt CHF 80 (OBV Ziff. 311) — nicht CHF 100, das ist der Schweizer Betrag. Der gefährlichere Irrtum ist aber ein anderer: «Verboten ist nur das Telefonieren, Tippen ist nicht geregelt.» Falsch gedacht. Ziff. 311 nennt zwar nur das Telefon, doch VRV Art. 3 verlangt volle Aufmerksamkeit für Strasse und Verkehr und verbietet, die Lenkvorrichtung loszulassen. Wer tippt oder scrollt, fällt ausserhalb des 80-Franken-Tarifs — also in den Verzeigungsbereich, und steht damit schlechter da als der Telefonierer.
📋 Die Regeln
- CHF 80: «Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt» — OBV Ziff. 311, Fassung 01.01.2025. Der Betrag ist seit 2021 unverändert.
- Der Führer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden und darf keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert (VRV Art. 3 Abs. 1).
- Er hat dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird (VRV Art. 3 Abs. 1) — das erfasst Navi, Display und Streaming, nicht nur das Telefon.
- Führer von Motorfahrzeugen und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen (VRV Art. 3 Abs. 3). Daran scheitern Tippen und Scrollen — unabhängig von Ziff. 311.
- Die CHF 80 sind eine Ordnungsbusse: keine Verfahrenskosten, kein Strafregistereintrag — solange es beim blossen Tatbestand bleibt.
🔓 Ausnahmen
- Freisprecheinrichtung: vom Tatbestand der Ziff. 311 nicht erfasst. Die Aufmerksamkeitspflicht nach VRV Art. 3 Abs. 1 gilt aber weiter — auch freihändig darf das Gespräch Sie nicht vom Verkehr abziehen.
- Einparkassistenz (VRV Art. 3a): Bei Verwendung eines Einparkassistenzsystems darf der Führer während des Manövers die Lenkvorrichtung loslassen und sogar das Fahrzeug verlassen, sofern das System dies vorsieht. Er muss das Manöver überwachen und nötigenfalls abbrechen.
- Gesellschaftswagen: Deren Führer dürfen im dichten Verkehr oder auf schwierigen Strassen kein Handmikrophon verwenden (VRV Art. 3 Abs. 2) — eine eigenständige, strengere Regel.
⚠️ Bussen und Folgen
Ordnungsbusse CHF 80: bezahlt, erledigt, kein Eintrag. Der zweite Kostenblock beginnt dort, wo die Ablenkung zur Verkehrsgefährdung wird — dann ist es keine Ordnungsbusse mehr, sondern eine Verzeigung mit Führerausweisentzug nach SVG Art. 15 Abs. 2. Bei grober Verletzung wichtiger Verkehrsregeln nimmt die Landespolizei den Ausweis an Ort und Stelle ab, mit sofortiger Entzugswirkung (SVG Art. 50 Abs. 4 und 5). Aus CHF 80 wird dann ein Ausweisentzug — und genau dorthin führt das Tippen, das der Bussenkatalog gar nicht erst kennt.
📎 Offizielle Quellen
- Gesetze.li · OBV (LR 741.031), Ziff. 311 — konsolidierte Fassung →
- Gesetze.li · VRV (LR 741.11), Art. 3 und 3a →
- Landespolizei Liechtenstein · Verkehr und Kontrollen (Startseite) →
❓ Häufige Fragen
Was kostet Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung?
CHF 80 nach OBV Ziff. 311. Die in Blogs kursierenden CHF 100 sind der Schweizer Betrag und gelten in Liechtenstein nicht — trotz identischer Währung gilt hier die eigene Ordnungsbussenverordnung.
Darf ich am Steuer eine Nachricht tippen?
Nein. Die Ordnungsbusse Ziff. 311 nennt zwar nur das Telefon, doch VRV Art. 3 verlangt volle Aufmerksamkeit und verbietet das Loslassen der Lenkvorrichtung. Tippen liegt damit ausserhalb des Tarifs — im Verzeigungsbereich.
Ist Freisprechen völlig unproblematisch?
Vom Bussentatbestand her ja, von der Aufmerksamkeitspflicht her nein. VRV Art. 3 Abs. 1 gilt auch dann: Wer sich vom Gespräch derart ablenken lässt, dass er den Verkehr gefährdet, ist trotz Freisprecheinrichtung dran.
Was ist mit dem Navi und dem Display?
VRV Art. 3 Abs. 1 nennt Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme ausdrücklich. Die Bedienung während der Fahrt darf Ihre Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen — die Regel ist breiter als das Handy.
Kann ich für das Handy den Ausweis verlieren?
Ja, sobald die Ablenkung zu einer Verkehrsgefährdung führt. Dann greift SVG Art. 15 Abs. 2, und bei grober Verletzung wichtiger Verkehrsregeln nimmt die Polizei den Ausweis gleich an Ort und Stelle ab.
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