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Seit 2011 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer — aber Stiftungen zahlen Widmungssteuer
Aktualisiert julio 2026

🪦 Muss ich in Liechtenstein Erbschaftssteuer zahlen?

Nein
Kurze Antwort

Nein — Liechtenstein erhebt seit 2011 keine Erbschafts-, Nachlass- oder Schenkungssteuer. Wer glaubt, auf ein liechtensteinisches Erbe falle im Land eine Erbschaftssteuer an, irrt: Mit dem neuen Steuergesetz (SteG, LR 640.0) wurden diese Steuern zum 1. Januar 2011 vollständig abgeschafft. Ein Erbe oder eine Schenkung ist im Inland damit steuerfrei übertragbar — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Das ist der Kernunterschied zur Schweiz, wo die Kantone Erbschaften bis heute besteuern und meist nur der Ehegatte und die Kinder befreit sind. Doch drei Dinge bleiben: Vermögen, das in eine Stiftung oder eine besondere Vermögenswidmung fliesst, kann eine Widmungssteuer auslösen; geerbtes Vermögen erhöht künftig Ihre Vermögenssteuer; und wer im Ausland (etwa Deutschland oder Österreich) steuerlich verbunden ist, kann dort zur Erbschaftssteuer herangezogen werden — die liechtensteinische Abschaffung schützt davor nicht.

📋 Die Regeln

  • Abgeschafft seit 1.1.2011: Das Steuergesetz (SteG, LR 640.0) hob die Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuer vollständig auf. Für Todesfälle und Schenkungen ab diesem Datum fällt im Inland keine solche Steuer mehr an.
  • Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad: Ob Ehegatte, Kind, Neffe oder Nichtverwandter — im Inland gibt es keine Erbschaftssteuer und keine Freibetragsstufen mehr, weil die Steuer als solche entfallen ist.
  • Widmungssteuer als Ersatz: Für unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen und besondere Vermögenswidmungen trat eine Widmungssteuer an die Stelle der alten Schenkungssteuer — sie betrifft die Vermögensübertragung an juristische Personen, nicht das gewöhnliche Familienerbe.
  • Vermögenssteuer läuft weiter: Geerbtes Vermögen unterliegt ab dem Erbfall Ihrer Vermögens- und Erwerbssteuer — die Übertragung ist steuerfrei, der Bestand danach nicht.
  • Verlassenschaftsverfahren bleibt: Der Nachlass wird gerichtlich abgewickelt (Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht); dabei können Gerichts- und Kommissionsgebühren anfallen — das ist keine Steuer, aber Aufwand.

🔓 Ausnahmen

  • Stiftungen und Vermögenswidmungen: Hier greift die Widmungssteuer — wer Vermögen einer Stiftung widmet, sollte die Folgen vorab mit der Steuerverwaltung klären.
  • Auslandsbezug: Hat der Erblasser oder der Erbe Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Vermögen im Ausland, kann das dortige Recht (z. B. deutsche oder österreichische Erbschaftssteuer) trotzdem greifen.
  • Immobilien mit latenter Steuer: Wird eine geerbte Immobilie später verkauft, fällt zwar keine Erbschaftssteuer an, aber die Grundstücksgewinnsteuer — gerechnet ab den ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers.

⚠️ Bussen und Folgen

Es gibt keine Erbschaftssteuer, also auch keine Steuerbusse dafür — die Kosten liegen anderswo. Der erste Posten ist das Verlassenschaftsverfahren: Der Nachlass wird beim Landgericht abgewickelt, wobei Gerichts-, Kurator- und Bewertungskosten anfallen können. Der zweite ist die Vermögenssteuer: Wer das Erbe in der Steuererklärung verschweigt, riskiert Nachsteuer, Verzugszins und ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung — nicht wegen der Erbschaft, sondern wegen des nicht deklarierten Vermögens. Der dritte ist die latente Grundstücksgewinnsteuer: Beim späteren Verkauf einer geerbten Immobilie wird der Gewinn ab den alten Anschaffungskosten besteuert, nicht ab dem Wert im Erbfall. Und der teuerste Irrtum ist der Auslandsfall: Wer annimmt, die liechtensteinische Steuerfreiheit gelte auch gegenüber Deutschland oder Österreich, kann dort eine volle Erbschaftssteuer plus Säumniszuschläge auslösen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Zahle ich auf ein Erbe in Liechtenstein Steuer?

Nein, seit dem 1. Januar 2011 gibt es keine Erbschafts-, Nachlass- oder Schenkungssteuer mehr (SteG, LR 640.0). Ein Erbe geht im Inland steuerfrei über, unabhängig davon, ob Sie mit dem Erblasser verwandt sind oder nicht.

Und Schenkungen zu Lebzeiten?

Auch die Schenkungssteuer ist 2011 entfallen, sodass private Schenkungen im Inland steuerfrei sind. Eine Ausnahme bilden Zuwendungen an Stiftungen und besondere Vermögenswidmungen, für die eine Widmungssteuer gilt.

Ist das wie in der Schweiz?

Nein — die Schweiz besteuert Erbschaften auf Kantonsebene, wobei meist nur Ehegatten und Kinder befreit sind. Liechtenstein hat die Erbschaftssteuer dagegen ganz abgeschafft, was gerade für entferntere Erben einen grossen Unterschied macht.

Muss ich das Erbe trotzdem angeben?

Ja, in der Steuererklärung, weil geerbtes Vermögen ab dem Erbfall Ihrer Vermögenssteuer unterliegt. Verschweigen Sie es, drohen Nachsteuer und ein Steuerstrafverfahren — nicht für das Erben, sondern für das nicht deklarierte Vermögen.

Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie etwas an?

Keine Erbschaftssteuer, aber die Grundstücksgewinnsteuer beim späteren Verkauf. Der steuerbare Gewinn wird dabei ab den ursprünglichen Anschaffungskosten des Erblassers berechnet, sodass eine latente Steuerlast mitvererbt wird.

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