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Liechtenstein führt ein eigenes Strafregister — der Schweizer Auszug für CHF 17 ist der falsche
Aktualisiert julio 2026

📋 Brauche ich für den Strafregisterauszug die Schweizer Behörde?

Nein
Kurze Antwort

Nein — Liechtenstein hat ein eigenes Strafregister; der Schweizer Auszug ist der falsche. Wer in Liechtenstein einen Strafregisterauszug (Leumundszeugnis) braucht — für eine Bewerbung, eine Bewilligung oder die Einbürgerung — bestellt ihn beim Amt für Justiz beziehungsweise über den Online-Schalter der Landesverwaltung (llv.li), gestützt auf das Strafregistergesetz (StRegG, LR 330). Der weit verbreitete Reflex, den Schweizer Auszug für CHF 17 zu bestellen, führt in die Irre: Das ist ein anderes Register eines anderen Staates. Der Auszug weist Ihre im liechtensteinischen Register eingetragenen Verurteilungen aus; getilgte und geringfügige Einträge erscheinen nicht mehr. Die genaue Gebühr für den liechtensteinischen Auszug liess sich in keiner offiziellen Quelle sauber belegen — wir nennen deshalb keinen Betrag und verweisen auf den Online-Schalter. Nur wer zusätzlich in der Schweiz gewohnt hat, braucht dort unter Umständen einen eigenen Schweizer Auszug.

📋 Die Regeln

  • Eigenes Register (StRegG, LR 330): Liechtenstein führt ein eigenes Strafregister; zuständig ist das Amt für Justiz. Der Schweizer Strafregisterauszug betrifft ein anderes Register und ersetzt ihn nicht.
  • Wie Sie bestellen: Den Privatauszug beantragen Sie über den Online-Schalter der Landesverwaltung (llv.li) oder direkt beim Amt für Justiz — mit Ausweis und Angabe des Zwecks.
  • Was drinsteht: Ausgewiesen werden rechtskräftige Verurteilungen, soweit sie noch nicht getilgt sind. Nach Ablauf der Tilgungsfristen fallen Einträge weg und erscheinen im Auszug nicht mehr.
  • Gebühr nicht belegt: Eine offizielle Gebührenangabe für den liechtensteinischen Auszug liess sich nicht sauber belegen; wir nennen keinen Betrag. Die Schweizer CHF 17 gelten hier nicht.
  • Verlangt werden darf er nur begründet: Arbeitgeber und Behörden dürfen einen Auszug für bestimmte Funktionen (Finanz, Kinderbetreuung, Sicherheit) verlangen; eine anlasslose Pflicht zur Vorlage gibt es nicht.

🔓 Ausnahmen

  • Frühere Schweiz-Wohnsitze: Wer in der Schweiz gelebt hat, braucht für manche Zwecke zusätzlich einen Schweizer Auszug — die Register sind getrennt.
  • Auslandsverwendung: Für die Verwendung im Ausland kann eine Beglaubigung oder Apostille nötig sein; das ist ein zusätzlicher Schritt über die zuständige Stelle.
  • Sonderauszüge: Für gewisse Tätigkeiten (z. B. mit Minderjährigen) können besondere Nachweise verlangt werden; welche Form genau, hängt vom Einsatzzweck ab.

⚠️ Bussen und Folgen

Der Auszug selbst ist harmlos — die Folgen der Einträge sind es nicht. Ein bestehender Eintrag kann eine Bewerbung, eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung, ein Visum oder die Einbürgerung blockieren; wie lange, hängt von den Tilgungsfristen ab, nach deren Ablauf der Eintrag verschwindet. Wer den falschen (Schweizer) Auszug bestellt, verliert Zeit und Geld und legt am Ende ein Dokument vor, das die liechtensteinische Behörde nicht akzeptiert. Deutlich teurer wird die Fälschung: Wer einen Auszug verändert oder fingiert, begeht eine Urkundenfälschung nach dem StGB — ein eigenständiges Delikt mit Strafverfahren, das ausgerechnet zu einem neuen Registereintrag führt. Und weil wir die Gebühr nicht belegen konnten, nennen wir keine: Verlassen Sie sich für die aktuellen Kosten auf den Online-Schalter der Landesverwaltung, nicht auf kursierende Schweizer Zahlen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Wo bekomme ich einen Strafregisterauszug in Liechtenstein?

Über den Online-Schalter der Landesverwaltung oder direkt beim Amt für Justiz, gestützt auf das Strafregistergesetz (LR 330). Sie brauchen einen Ausweis und geben den Zweck an; der Schweizer Auszug ist dafür nicht der richtige.

Kann ich den Schweizer Auszug verwenden?

Nein, die Schweiz und Liechtenstein führen getrennte Strafregister, und die liechtensteinische Behörde will den liechtensteinischen Auszug. Nur wenn Sie zusätzlich in der Schweiz gewohnt haben, kann dort ein eigener Auszug nötig sein.

Was kostet der Auszug?

Eine offizielle Gebühr für den liechtensteinischen Auszug liess sich in keiner belastbaren Quelle sauber belegen, weshalb wir hier keinen Betrag nennen. Die im Netz kursierenden Schweizer CHF 17 gelten für das Schweizer Register und nicht für Liechtenstein.

Wie lange bleibt eine Verurteilung sichtbar?

Bis zum Ablauf der gesetzlichen Tilgungsfrist, nach der der Eintrag entfernt wird und im Auszug nicht mehr erscheint. Wie lange das dauert, hängt von der Art und der Schwere der Verurteilung ab.

Darf mein Arbeitgeber einen Auszug verlangen?

Für bestimmte Funktionen, etwa im Finanzbereich, in der Kinderbetreuung oder Sicherheit, ist das zulässig. Eine anlasslose, allgemeine Pflicht zur Vorlage besteht dagegen nicht; die Anforderung muss zum Tätigkeitszweck passen.

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