Wie viel Kindergeld bekomme ich in Liechtenstein?
Familien in Liechtenstein erhalten von der Familienausgleichskasse eine monatliche Kinderzulage von CHF 310, ab dem 10. Geburtstag CHF 360. Grundlage ist das Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetz (FZEG, LR 836.0). Ab dem dritten Kind gibt es für jedes Kind CHF 360, Zwillinge erhalten ab Geburt je CHF 360. Dazu kommt eine einmalige Geburtszulage von CHF 2'520 je Kind — bei Mehrlingen CHF 3'070 pro Kind. Der Mythos: „Die Geburtszulage beträgt immer 3'070 Franken." Falsch — die CHF 3'070 gelten nur bei Mehrlingsgeburten; das Einzelkind bringt CHF 2'520. Die Beträge wurden zudem per 1. Januar 2026 erhöht, ältere Online-Angaben sind überholt. Ausgezahlt wird über die FAK, nicht über die Steuer wie in Deutschland.
📋 Die Regeln
- Kinderzulage 310, dann 360: Für jedes Kind zahlt die FAK CHF 310 im Monat; ab dem Monat, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet, steigt sie auf CHF 360.
- Mehr Kinder, mehr pro Kind: Sobald jemand mehr als zwei zulagenberechtigte Kinder hat, beträgt die Zulage für jedes Kind CHF 360. Zwillinge erhalten von Geburt an je CHF 360.
- Einmalige Geburtszulage: Bei der Geburt oder der Adoption eines Kindes bis fünf Jahre gibt es einmalig CHF 2'520; bei Mehrlingsgeburten CHF 3'070 pro Kind. Das wird oft verwechselt.
- Träger ist die FAK: Zuständig ist die Familienausgleichskasse (Teil der AHV-IV-FAK). Anders als das deutsche Kindergeld läuft die Zulage nicht über das Steueramt, sondern über die Sozialversicherung und den Arbeitgeber.
- Alleinerziehende und Ausbildung: Zusätzlich gibt es eine Alleinerziehendenzulage, und für Kinder in Ausbildung wird die Zulage über das 16. Altersjahr hinaus weitergezahlt. Anspruch setzt Erwerbstätigkeit oder Wohnsitz voraus.
🔓 Ausnahmen
- Grenzgänger: Arbeiten Eltern in verschiedenen Staaten, zahlt grundsätzlich das Wohnsitzland der Familie; die liechtensteinische FAK leistet einen Differenzausgleich, wenn die ausländische Zulage geringer ist.
- Kein Doppelbezug: Für dasselbe Kind wird die Zulage nur einmal ausgerichtet. Wer bereits im Ausland eine gleichartige Leistung erhält, kann nicht zusätzlich die volle liechtensteinische Zulage beziehen.
- Anspruch muss bestehen: Die Zulage gibt es nicht automatisch für jeden Einwohner, sondern nur bei Erwerbstätigkeit in Liechtenstein oder einem entsprechenden Wohnsitz- und Versicherungsverhältnis.
⚠️ Bussen und Folgen
Familienzulagen sind ein Anspruch, aber wer falsche Angaben macht, zahlt zurück. Zu Unrecht bezogene Zulagen muss die FAK zurückfordern und kann sie mit künftigen Leistungen verrechnen. Wer eine Änderung nicht meldet — das Kind zieht ins Ausland, der zweite Elternteil nimmt eine Arbeit auf, eine ausländische Zulage kommt hinzu — riskiert eine Rückforderung über Jahre. Bei Grenzgängern ist der häufigste Fehler, die volle liechtensteinische Zulage und die ausländische zugleich zu erwarten: Es gilt der Differenzausgleich, nicht die Summe. Wer mit veralteten Zahlen rechnet, verschätzt sich — die Beträge stiegen erst 2026. Und wer die Geburtszulage von CHF 3'070 auch für ein Einzelkind erwartet, wird enttäuscht: Dort sind es CHF 2'520. Bei gutem Glauben und grosser Härte kann die FAK auf eine Rückforderung ganz oder teilweise verzichten.
📎 Offizielle Quellen
- AHV-IV-FAK — Kinder- und Geburtszulagen (Familienausgleichskasse) →
- LILEX — Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetz (FZEG, LR 836.0) (Rechtsregister) →
- Serviceportal Liechtenstein — Familienzulagen bei Geburt (Landesverwaltung) →
❓ Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kinderzulage in Liechtenstein?
Die Kinderzulage beträgt pro Kind CHF 310 im Monat und steigt ab dem 10. Geburtstag auf CHF 360. Ab dem dritten Kind erhält jedes Kind CHF 360, und Zwillinge bekommen von Geburt an je CHF 360.
Wie viel bekomme ich bei der Geburt?
Die einmalige Geburtszulage beträgt CHF 2'520 für ein einzelnes Kind, das lebend oder nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat geboren wird. Nur bei Mehrlingsgeburten werden CHF 3'070 pro Kind ausgerichtet, was in vielen Quellen fälschlich für jede Geburt genannt wird.
Läuft das Kindergeld wie in Deutschland über die Steuer?
Nein, in Liechtenstein zahlt die Familienausgleichskasse die Zulage aus, meist über den Arbeitgeber. Ein Steuerfreibetrag oder eine Auszahlung über das Steueramt wie in Deutschland existiert nicht.
Was gilt für Grenzgänger bei den Familienzulagen?
Bei Familien mit Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten zahlt grundsätzlich das Wohnsitzland der Familie. Liechtenstein leistet einen Differenzausgleich, wenn die ausländische Zulage niedriger ist als die liechtensteinische.
Sind die alten Beträge von CHF 280 noch aktuell?
Nein, die Familienzulagen wurden per 1. Januar 2026 erhöht, sodass viele im Netz kursierende Zahlen überholt sind. Aktuell gelten CHF 310 pro Kind und CHF 360 ab dem 10. Altersjahr oder ab dem dritten Kind.
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