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Neu seit 2026 — vier Monate pro Elternteil, zwei davon bezahlt.
Aktualisiert julio 2026

🍼 Habe ich in Liechtenstein Anspruch auf bezahlte Elternzeit?

Ja
Kurze Antwort

Ja — seit dem 1. Januar 2026 hat jeder erwerbstätige Elternteil Anspruch auf bis zu vier Monate Elternzeit, von denen zwei bezahlt sind. Das ist neu: Zuvor kannte Liechtenstein nur unbezahlten Elternurlaub. Die arbeitsrechtliche Grundlage steht im ABGB, das Geld im Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetz (FZEG, LR 836.0). Das Elterngeld ersetzt 100 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohns der letzten zwölf Monate, höchstens aber CHF 4'900 pro Monat. Anspruch hat, wer mehr als sechs Monate ununterbrochen beim selben liechtensteinischen Arbeitgeber tätig war. Der Mythos: „In Liechtenstein gibt es wie in der Schweiz keine bezahlte Elternzeit." Falsch — seit 2026 nicht mehr: Als EWR-Staat hat Liechtenstein die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umgesetzt und ist damit weiter gegangen als die Schweiz.

📋 Die Regeln

  • Vier Monate, zwei bezahlt: Jeder Elternteil kann bis zu vier Monate Elternzeit beziehen; davon werden zwei Monate als Elterngeld vergütet, die übrigen zwei bleiben unbezahlt. Man muss nicht alle vier Monate nehmen.
  • 100 % des Lohns, gedeckelt: Das Elterngeld beträgt 100 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Monatslohns der letzten zwölf Monate — höchstens jedoch CHF 4'900 (das Doppelte der monatlichen Höchstrente von CHF 2'450).
  • Sechs Monate beim Arbeitgeber: Anspruch besteht nur, wenn man mehr als sechs Monate ununterbrochen beim selben liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt war. Bezogen wird flexibel — ganz, in Teilzeit, in Tagen oder Stunden, sofern der Arbeitgeber zustimmt.
  • Nicht übertragbar: Die Elternzeit ist weder ganz noch teilweise auf den anderen Elternteil übertragbar, und bei Mehrlingen besteht der Anspruch nur einmal. Auszahlung erfolgt nachträglich über die FAK.
  • Befristung auf das Kindesalter: Leibliche Eltern beziehen die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes, Wahl- und Pflegeeltern bis zum fünften. Danach verfällt der Anspruch.

🔓 Ausnahmen

  • Kein Doppelbezug: Wer Anspruch auf eine gleichartige ausländische Leistung hat, bekommt kein liechtensteinisches Elterngeld — für Grenzgänger und internationale Familien entscheidend.
  • Übergangsregel: Für Kinder mit Jahrgang 2023 (leibliche) bzw. 2021 (Wahl-/Pflegeeltern) kann die Elternzeit noch bis Ende 2026 bezogen werden.
  • Mutterschaft und Vaterschaft getrennt: Neben der Elternzeit gibt es weiterhin 20 Wochen Mutterschaftsurlaub und neu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, beide zu 80 % entschädigt — das ist nicht dasselbe wie das Elterngeld.

⚠️ Bussen und Folgen

Die Elternzeit ist ein Anspruch, doch wer die Regeln übersieht, steht schnell mit einer Lücke da. Zwei der vier Monate sind unbezahlt, und das Elterngeld ist bei CHF 4'900 gedeckelt — höhere Einkommen erhalten also nur einen Teil ersetzt und müssen den Rest selbst tragen. Wer die Sechs-Monats-Frist beim Arbeitgeber nicht erfüllt, hat gar keinen Anspruch. Nicht offensichtlich: Auf das Elterngeld werden zwar keine AHV-Beiträge erhoben, doch wer eine gleichartige ausländische Leistung bezieht, darf nicht doppelt kassieren — sonst fordert die FAK das Geld zurück und verrechnet es mit künftigen Leistungen. Auch zu Unrecht bezogene Beträge sind zurückzuzahlen. Und wer die Elternzeit nicht rechtzeitig vor dem dritten (bzw. fünften) Geburtstag des Kindes bezieht, verliert sie ersatzlos.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Wie viel Elternzeit steht mir zu und wie viel davon ist bezahlt?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu vier Monate Elternzeit, von denen zwei über das Elterngeld bezahlt werden. Die beiden übrigen Monate bleiben unbezahlt, und man muss nicht alle vier Monate beziehen.

Wie hoch ist das Elterngeld in Liechtenstein?

Das Elterngeld ersetzt 100 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohns der letzten zwölf Monate. Es ist jedoch bei CHF 4'900 pro Monat gedeckelt, sodass höhere Einkommen nur teilweise abgedeckt sind.

Kann ich meine Elternzeit an meine Partnerin oder meinen Partner abgeben?

Nein, die Elternzeit ist weder ganz noch in Teilen auf den anderen Elternteil übertragbar. Jeder Elternteil hat seinen eigenen Anspruch, der bei Nichtbezug verfällt und nicht weitergegeben werden kann.

Ist das wie in der Schweiz geregelt?

Nein, die Schweiz kennt keine allgemeine bezahlte Elternzeit, sondern nur Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Liechtenstein hat als EWR-Staat die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umgesetzt und deshalb seit 2026 eine eigene bezahlte Elternzeit.

Bis wann muss ich die Elternzeit beziehen?

Leibliche Eltern können die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes beziehen, Wahl- und Pflegeeltern bis zum fünften Geburtstag. Wer diesen Zeitpunkt verpasst, verliert den Anspruch ersatzlos, denn eine spätere Verlängerung oder Auszahlung ist nicht vorgesehen.

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