Darf ich im Wald ein Lagerfeuer machen?
Grundsätzlich ja — aber nur an geeigneten Stellen, und bei Trockenheit gar nicht. Nach Art. 22 Abs. 1 des Waldgesetzes (WaldG, LR 921.0) dürfen Feuer "nur an geeigneten Stellen entfacht werden"; die Feuerstelle ist zu beaufsichtigen und das Feuer vor dem Verlassen zu löschen. Der Mythos: "Offenes Feuer im Wald ist immer verboten." Falsch — an einer festen Feuerstelle ist es erlaubt, solange kein Verbot gilt. Umgekehrt unterschätzen viele die Verbotslage: Die Regierung kann nach Art. 22 Abs. 2 örtliche und zeitliche Feuerverbote erlassen, und bei grosser Waldbrandgefahr gilt ein absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe — dann sind selbst fest installierte Grillstellen tabu. Wer sich falsch verhält, riskiert eine Busse bis CHF 50'000. Das WaldG trägt dieselbe Nummer 921.0 wie das schweizerische, ist aber eigenes Recht.
📋 Die Regeln
- Art. 22 Abs. 1 WaldG: Feuer dürfen "nur an geeigneten Stellen entfacht werden. Die Feuerstelle ist zu beaufsichtigen und das Feuer vor dem Verlassen des Platzes zu löschen." Drei Pflichten in einem Satz: richtiger Ort, Aufsicht, vollständiges Löschen.
- Art. 22 Abs. 2 WaldG: Die Regierung kann zur Verhinderung von Feuerschäden örtliche und zeitliche Feuerverbote erlassen. Solche Verbote gehen dem Grundsatz von Abs. 1 vor — was sonst erlaubt wäre, ist dann untersagt.
- Das absolute Feuerverbot bei Trockenheit: Bei grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4 oder 5 von 5) verhängt das Amt für Bevölkerungsschutz ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe; dann dürfen auch fest installierte Grillstellen nicht genutzt werden. Der aktuelle Stand steht auf dem offiziellen Waldbrand-Portal.
- Die Strafe (Art. 50 WaldG): Wer Feuer nicht an geeigneter Stelle entfacht, die Feuerstelle nicht beaufsichtigt oder nicht löscht (Bst. k), oder gegen ein Feuerverbot verstösst (Bst. l), wird vom Amt für Umwelt mit Busse bis zu CHF 50'000 bestraft; fahrlässig die Hälfte.
- Waldesnähe zählt mit: Das Verbot erfasst nicht nur den Wald selbst, sondern ausdrücklich auch die Waldesnähe. Ein Feuer knapp ausserhalb der Baumgrenze kann damit denselben Tatbestand erfüllen wie eines mitten im Bestand.
🔓 Ausnahmen
- Feste Feuer- und Grillstellen: An einer eingerichteten Feuerstelle ist das Grillen erlaubt, solange kein Verbot in Kraft ist — und nur mit Aufsicht und vollständigem Löschen. Genau diese Stellen fallen aber beim absoluten Feuerverbot als Erstes weg.
- Während eines Feuerverbots: gibt es keine Ausnahme — weder die offizielle Grillstelle noch der Einweggrill sind erlaubt. Das Verbot ist genau für die Tage gemacht, an denen ein Funke genügt.
- Ausserhalb von Wald und Waldesnähe: Der Gartengrill zu Hause fällt nicht unter Art. 22 WaldG. Sobald Sie aber in die Waldesnähe kommen, greift die Waldbrand-Verbotslage wieder — die Grenze ist nicht der Waldrand, sondern die Reichweite der Gefahr.
⚠️ Bussen und Folgen
Die Hauptsanktion ist die Übertretungsbusse des Amtes für Umwelt bis zu CHF 50'000 (Art. 50 WaldG), bei Fahrlässigkeit halbiert auf CHF 25'000 — und sie greift schon, wenn Sie das Feuer bloss unbeaufsichtigt lassen oder nicht ganz löschen. Der wirklich teure Fall liegt jenseits der Verwaltungsbusse: Gerät das Feuer ausser Kontrolle und entsteht ein Waldbrand, kommt eine strafrechtliche Verantwortung wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem StGB hinzu — den genauen Paragraphen nennen wir hier bewusst nicht, weil er sich für Liechtenstein nicht sauber verifizieren liess. Dazu tritt die zivilrechtliche Haftung: Sie tragen die Löschkosten der Feuerwehr und den Schaden am Wald, der bei ausgewachsenen Beständen rasch in die Hunderttausende geht. Nicht offensichtlich: Weil das Verbot auch die Waldesnähe erfasst, schützt Sie der Gedanke "ich war ja gar nicht im Wald" nicht.
📎 Offizielle Quellen
- LILEX — Waldgesetz (WaldG, LR 921.0), Art. 22 und 50 (Rechtsregister-Startseite) →
- Landesverwaltung — Amt für Bevölkerungsschutz und Amt für Umwelt, Feuerverbote (Startseite) →
- Waldbrandgefahr — offizielles Gefahrenportal, das auch für Liechtenstein gilt (Startseite) →
❓ Häufige Fragen
Darf ich überhaupt ein Lagerfeuer im Wald machen?
Ja, aber nur an einer geeigneten Feuerstelle, und Sie müssen das Feuer beaufsichtigen und vor dem Weggehen vollständig löschen. Diese Erlaubnis gilt jedoch nur, solange kein örtliches oder zeitliches Feuerverbot in Kraft ist.
Was gilt bei Trockenheit?
Bei grosser Waldbrandgefahr verhängt das Amt für Bevölkerungsschutz ein absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Dann dürfen auch fest installierte Grillstellen nicht genutzt werden, und jeder Verstoss ist strafbar.
Darf ich die offizielle Grillstelle benutzen?
Solange kein Feuerverbot gilt, ja — mit Aufsicht und vollständigem Löschen. Sobald ein absolutes Feuerverbot ausgerufen ist, fällt aber gerade auch die eingerichtete Grillstelle unter das Verbot.
Wie hoch ist die Busse für ein verbotenes Feuer?
Das Amt für Umwelt kann eine Busse bis zu CHF 50'000 verhängen, bei fahrlässiger Begehung höchstens die Hälfte. Kommt es zu einem Waldbrand, drohen zusätzlich strafrechtliche Verantwortung und die Löschkosten.
Zählt ein Feuer knapp ausserhalb des Waldes noch dazu?
Ja, das Verbot erfasst ausdrücklich auch die Waldesnähe, nicht nur den Wald selbst. Ein Feuer knapp ausserhalb der Baumgrenze kann damit denselben Tatbestand erfüllen wie eines mitten im Bestand.
🔎 Häufig gesucht
Wonach Leute suchen, wenn sie hier landen:
- “lagerfeuer wald liechtenstein erlaubt”
- “feuerverbot liechtenstein wald”
- “grillen wald liechtenstein”
- “offenes feuer liechtenstein strafe”
- “waldbrandgefahr liechtenstein feuerverbot”
- “feuerstelle wald liechtenstein regeln”