Wie viele Pilze darf ich in Liechtenstein sammeln?
Sammeln dürfen Sie — aber nicht unbegrenzt, nicht jederzeit und nicht überall. Liechtenstein kennt nach den amtlichen Bestimmungen eine Schonzeit: Pilze dürfen nur vom 11. bis zum letzten Tag des Monats gesammelt werden, die ersten zehn Tage jedes Monats sind gesperrt. Erlaubt ist das Sammeln nur zwischen 8 und 20 Uhr. Pro Person und Tag gelten höchstens 1 kg für Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln und höchstens 2 kg für andere Speisepilze. Der Mythos: "Im Wald gehört alles der Allgemeinheit, ich darf sammeln, so viel ich will." Falsch — es gibt Mengengrenzen, eine Schonzeit, Sammelzeiten und eine Gruppengrösse von höchstens drei Personen (Familien ausgenommen). In Naturschutzgebieten und Waldreservaten gilt ein absolutes Pflückverbot.
📋 Die Regeln
- Schonzeit — die ersten zehn Tage sind gesperrt: Gesammelt werden darf nur vom 11. bis zum letzten Tag jedes Monats. Diese Sperre schützt das Myzel, aus dem die Pilze nachwachsen, und ist der am häufigsten übersehene Punkt.
- Tagesmengen (pro Person und Tag): höchstens 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln plus höchstens 2 kg andere Speisepilze. Das sind zwei getrennte Mengen, nicht eine gemeinsame Obergrenze von 2 kg.
- Sammelzeiten: Erlaubt ist das Sammeln nur zwischen 8 und 20 Uhr. Wer im Morgengrauen oder nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs ist, sammelt ausserhalb der zulässigen Zeit.
- Gruppengrösse: Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen ist verboten — mit Ausnahme von Familien. Damit sind organisierte Grosssammlungen ausgeschlossen.
- Absolute Verbotszonen: In Naturschutzgebieten und Waldreservaten herrscht ein vollständiges Pflückverbot, unabhängig von Menge und Schonzeit. Die Pilzschutzgebiete sind im öffentlichen Geodatenportal des Landes einsehbar.
🔓 Ausnahmen
- Familien: Die Beschränkung auf drei Personen gilt nicht für Familien. Eine Familie darf also gemeinsam sammeln, ohne gegen die Gruppengrösse zu verstossen — die Tagesmengen gelten aber pro Person weiter.
- Edle gegen andere Pilze: Die 1 kg für Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln und die 2 kg für übrige Speisepilze sind zwei eigenständige Kontingente. Wer nur Steinpilze sucht, ist trotzdem bei 1 kg am Limit.
- Schutzgebiete kennen keine Ausnahme: In Naturschutzgebieten und Waldreservaten hilft weder die Schonzeit noch eine kleine Menge — das Pflückverbot ist absolut. Vor dem Ausflug lohnt der Blick ins Geodatenportal.
⚠️ Bussen und Folgen
Anders als beim Wald- oder Fischereirecht liegt uns für Verstösse gegen die Sammelbestimmungen keine bezifferte Busse aus einer Primärquelle vor — und wir erfinden keine. Der Rahmen ist dennoch klar: Wer in einem Naturschutzgebiet oder Waldreservat pflückt, verletzt das Naturschutzrecht, das eigene Sanktionen und die Einziehung des Sammelguts vorsieht; wer Tagesmenge, Schonzeit, Sammelzeit oder Gruppengrösse überschreitet, riskiert Anzeige und Beschlagnahme durch das Amt für Umwelt und seine Pilzkontrolleure. Nicht offensichtlich ist der zweite, gesundheitliche Strang: Falsch bestimmte Pilze können tödlich giftig sein, und die amtlichen Pilzkontrolleure stehen von 11. April bis 31. Oktober zur Prüfung bereit — wer darauf verzichtet, trägt das Vergiftungsrisiko allein. Die Schonzeit vom 1. bis 10. des Monats ist deshalb kein Schikane-Datum, sondern schützt das Myzel und damit die Ernte der kommenden Jahre.
📎 Offizielle Quellen
- Landesverwaltung — Amt für Umwelt, Pilze sammeln, Pilzkontrolle und Pilzschutzgebiete (Startseite) →
- LILEX — Naturschutzgesetz und die kraft Zollvertrags anwendbare schweizerische Lebensmittelverordnung (VLpH) →
- Geodatenportal des Landes Liechtenstein — Pilzschutzgebiete im öffentlichen Bereich (Startseite) →
❓ Häufige Fragen
Wie viele Pilze darf ich pro Tag sammeln?
Pro Person und Tag höchstens 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln sowie zusätzlich höchstens 2 kg andere Speisepilze. Das sind zwei getrennte Mengen, keine gemeinsame Obergrenze von 2 kg.
Gibt es eine Schonzeit?
Ja, gesammelt werden darf nur vom 11. bis zum letzten Tag jedes Monats, die ersten zehn Tage sind gesperrt. Diese Schonzeit schützt das Myzel und ist der von Sammlern am häufigsten übersehene Punkt.
Zu welchen Zeiten darf ich Pilze sammeln?
Erlaubt ist das Sammeln nur zwischen 8 und 20 Uhr. Wer im Morgengrauen oder nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs ist, sammelt ausserhalb der zulässigen Zeit und riskiert eine Beanstandung.
Darf ich mit einer grossen Gruppe sammeln?
Nein, das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen ist verboten, ausgenommen sind Familien. Auch innerhalb einer erlaubten Gruppe gelten die Tagesmengen von 1 kg edlen und 2 kg anderen Speisepilzen weiterhin pro Person, nicht pro Gruppe.
Wo ist das Sammeln ganz verboten?
In Naturschutzgebieten und Waldreservaten gilt ein absolutes Pflückverbot, unabhängig von Menge und Schonzeit. Die Pilzschutzgebiete lassen sich vorab im öffentlichen Geodatenportal des Landes einsehen.
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