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Ja — jeder Nebenverdienst gehört in die Steuererklärung, einen Freibetrag pro Job gibt es nicht.
Aktualisiert julio 2026

💼 Muss ich in Liechtenstein einen kleinen Nebenverdienst versteuern?

Ja
Kurze Antwort

Ja — auch der kleine Nebenverdienst ist steuerpflichtig und muss in die Steuererklärung. Nach dem Steuergesetz (SteG, LR 640.0) unterliegt der gesamte Erwerb der Erwerbssteuer, egal ob aus Haupt- oder Nebentätigkeit, ob angestellt oder selbständig. Einen Freibetrag pro Nebenjob gibt es nicht; steuerfrei bleibt nur das allgemeine Existenzminimum, das auf das gesamte Einkommen bezogen ist. Der Mythos: „Ein bisschen nebenher muss ich nicht angeben." Falsch — deklariert werden muss alles; die Bagatellgrenze für Nebeneinkünfte, die es anderswo gibt, kennt Liechtenstein nicht. Der progressive Tarif kombiniert Landes- und Gemeindesteuer; der Höchstsatz liegt je nach Gemeinde bei rund 22–24 %. Wer selbständig dazuverdient, zahlt zudem AHV-Beiträge.

📋 Die Regeln

  • Aller Erwerb ist steuerbar: Nach dem SteG (LR 640.0) ist der gesamte Erwerb — Lohn, Honorar, selbständiger Verdienst — steuerpflichtig. Ein Nebenverdienst ist kein Sonderfall, sondern normaler Erwerb.
  • Kein Freibetrag pro Job: Es gibt keine Bagatellgrenze, unter der Nebeneinkünfte steuerfrei blieben. Steuerfrei ist nur das allgemeine Existenzminimum, und das bezieht sich auf das gesamte Einkommen.
  • Progressiver Tarif, Land plus Gemeinde: Die Erwerbssteuer wird progressiv erhoben und um den Gemeindezuschlag ergänzt; der kombinierte Höchstsatz liegt je nach Gemeinde bei rund 22–24 %.
  • Selbständigkeit heisst auch AHV: Wer selbständig dazuverdient, muss die Tätigkeit bei der AHV anmelden und Sozialbeiträge zahlen — das ist neben der Steuer der zweite, oft vergessene Posten.
  • Private Kapitalgewinne bleiben frei: Anders als Arbeitseinkommen sind private Kapitalgewinne (etwa aus Wertschriften) steuerfrei, weil das Vermögen bereits der Vermögenssteuer unterliegt — das ist kein Schlupfloch für Erwerb.

🔓 Ausnahmen

  • Grenzgänger und Wohnsitz: Wer in Liechtenstein wohnt, versteuert grundsätzlich das weltweite Erwerbseinkommen hier; bei Arbeit im Ausland regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen, wer besteuern darf.
  • Sachbezüge und Naturallohn: Auch Naturalleistungen (Kost, Logis, Gutscheine) zählen zum steuerbaren Erwerb und sind mit ihrem Wert anzugeben — nicht nur Geldzahlungen.
  • Gelegenheits- und Hilfstätigkeiten: Selbst kleine, gelegentliche Einkünfte sind zu deklarieren; ob am Ende Steuer anfällt, entscheidet die Progression, nicht ein pauschaler Freibetrag.

⚠️ Bussen und Folgen

Wer Nebeneinkünfte verschweigt, hinterzieht Steuern — mit spürbaren Folgen. Die Steuerverwaltung kann nachveranlagen, Nachsteuer samt Verzugszins für die betroffenen Jahre nachfordern und eine Steuerbusse aussprechen, die ein Mehrfaches der hinterzogenen Steuer erreichen kann. Bei selbständigem Nebenerwerb kommt die AHV hinzu: Nicht gemeldete Tätigkeit führt zu Beitragsnachforderungen und kann Lücken in der Altersvorsorge hinterlassen. Nicht offensichtlich: Auffällig werden Nebeneinkünfte oft über Kontrollmeldungen, den Zahlungsverkehr oder Angaben von Auftraggebern; und wer Belege nicht aufbewahrt, riskiert eine Schätzung zu seinen Ungunsten. Eine korrekte Deklaration mit Abzug der Aufwendungen ist am Ende günstiger — und schützt vor dem Verdacht, systematisch getrickst zu haben.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Muss ich wirklich jeden kleinen Nebenverdienst angeben?

Ja, das Steuergesetz erfasst den gesamten Erwerb ohne Bagatellgrenze für Nebeneinkünfte. Steuerfrei bleibt nur das allgemeine Existenzminimum, das sich auf Ihr gesamtes Einkommen bezieht, nicht auf den einzelnen Job.

Gibt es einen Freibetrag für Nebeneinkünfte?

Nein, einen eigenen Freibetrag pro Nebenjob kennt Liechtenstein nicht. Ob am Ende Steuer anfällt, hängt von der Progression und dem gesamten Einkommen ab, nicht von einer pauschalen Grenze für den Zuverdienst.

Muss ich bei selbständigem Nebenerwerb Sozialbeiträge zahlen?

Ja, eine selbständige Nebentätigkeit ist bei der AHV anzumelden, und es fallen Sozialbeiträge an. Diese kommen zur Steuer hinzu und werden bei einer nachträglichen Aufdeckung ebenfalls rückwirkend nachgefordert.

Wie hoch ist die Steuer auf den Nebenverdienst?

Der Nebenverdienst erhöht Ihr steuerbares Einkommen und wird mit dem progressiven Tarif aus Landes- und Gemeindesteuer erfasst. Der kombinierte Höchstsatz liegt je nach Gemeinde bei rund 22 bis 24 Prozent, bei kleineren Einkommen entsprechend tiefer.

Was passiert, wenn ich den Nebenverdienst nicht angebe?

Dann liegt eine Steuerhinterziehung vor, die zu Nachsteuer, Verzugszins und einer Busse führen kann. Bei selbständiger Tätigkeit drohen zusätzlich Beitragsnachforderungen der AHV und Lücken in der Vorsorge.

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