Kann ich mein Online-Abo per Klick kündigen?
Ja. Seit dem 1. Juli 2022 gilt der Kündigungsbutton nach § 312k BGB: Konntest du einen Dauerschuldverhältnis-Vertrag (Abo, Streaming, Zeitung, Fitnessstudio, Handy) online abschließen, muss der Anbieter auf der Website auch eine einfache Online-Kündigung ermöglichen. Es braucht einen klar beschrifteten Button „Jetzt kündigen", der ohne Login erreichbar ist und über eine Bestätigungsseite zur Kündigung führt. Du bekommst eine Bestätigung mit Datum. Fehlt der Button oder ist er versteckt, kannst du den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.
📋 Die Regeln
- Online abschließbar → online kündbar per Button (§ 312k BGB)
- Button klar beschriftet: „Jetzt kündigen", leicht auffindbar
- Ohne Login/Registrierung erreichbar
- Bestätigungsseite + Kündigungsbestätigung mit Datum
- Gilt für Abos, Streaming, Zeitungen, Fitness, Handy- und Internetverträge
🔓 Ausnahmen
- Verträge, die nicht online abgeschlossen werden konnten, brauchen keinen Button
- Finanzdienstleistungen sind teilweise ausgenommen
- Die normale Kündigungsfrist bleibt — der Button erleichtert nur den Weg
⚠️ Strafen & Bußgelder
Verstößt der Anbieter gegen die Buttonpflicht, hat das für dich Vorteile: Du kannst den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Außerdem können Verbraucherverbände abmahnen. Berechnet der Anbieter nach einer wirksamen Kündigung weiter, kannst du die Beträge zurückfordern und dich an die Verbraucherzentrale wenden.
📎 Offizielle Quellen
- § 312k BGB · Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr →
- Verbraucherzentrale · Kündigungsbutton — so funktioniert er →
- e-recht24 · Vertragslaufzeit und Kündigungsbutton →
❓ Häufige Fragen
Muss jeder Online-Anbieter eine Kündigung per Button anbieten?
Ja, wenn der Vertrag online abgeschlossen werden konnte. Dann verlangt § 312k BGB einen klar beschrifteten Button „Jetzt kündigen", über den du ohne Login und in wenigen Schritten kündigen kannst.
Wo muss der Kündigungsbutton sein?
Gut sichtbar und leicht erreichbar auf der Website — nicht versteckt in den AGB oder erst nach dem Einloggen. Vom Button gelangst du auf eine Bestätigungsseite und schließt die Kündigung mit einem weiteren Klick ab.
Bekomme ich eine Bestätigung?
Ja. Nach der Kündigung muss dir der Anbieter den Eingang und den Zeitpunkt der Kündigung sofort elektronisch bestätigen — etwa per E-Mail. Hebe diese Bestätigung als Nachweis auf.
Was, wenn es keinen Button gibt?
Dann verstößt der Anbieter gegen das Gesetz, und du kannst den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Dokumentiere, dass der Button fehlte oder unauffindbar war, und kündige zur Sicherheit zusätzlich per E-Mail.
Verkürzt der Button meine Kündigungsfrist?
Nein. Die vereinbarte Kündigungsfrist bleibt bestehen — der Button macht nur den Weg zur Kündigung einfacher. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kannst du ohnehin monatlich mit höchstens einem Monat Frist kündigen.
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