Wie kündige ich meinen Handy- oder Online-Vertrag?
Leichter als früher. Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (2022) dürfen sich Laufzeitverträge (Handy, Internet, Fitnessstudio, Abos) nach Ablauf der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern — und sind dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Die früher übliche automatische 12-Monats-Verlängerung gibt es nicht mehr. Hast du den Vertrag online geschlossen, muss der Anbieter einen Kündigungsbutton („Jetzt kündigen") bereitstellen. Die Kündigung kannst du in Textform (auch E-Mail) erklären — eine Unterschrift ist nicht nötig.
📋 Die Regeln
- Verlängerung nur noch unbefristet, danach monatlich kündbar (max. 1 Monat Frist)
- Keine erneute 12-Monats-Bindung durch automatische Verlängerung
- Online geschlossen: Kündigungsbutton Pflicht (§ 312k BGB)
- Kündigung in Textform möglich (E-Mail genügt, keine Unterschrift nötig)
- Erstlaufzeit darf weiterhin bis 24 Monate betragen
🔓 Ausnahmen
- Während der vereinbarten Erstlaufzeit gilt die normale Kündigungsfrist (oft 3 Monate zum Laufzeitende)
- Sonderkündigungsrecht bei Umzug (kein Empfang), Preiserhöhung oder Anbieterwechsel
- Fehlt der Kündigungsbutton, kannst du jederzeit fristlos kündigen
⚠️ Strafen & Bußgelder
Hier drohen dem Anbieter, nicht dir, Konsequenzen: Stellt er keinen Kündigungsbutton bereit oder bindet dich unzulässig erneut für 12 Monate, kannst du den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Reagiert der Anbieter auf eine wirksame Kündigung nicht, hilft eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale. Bezahlte, aber unzulässig weiterberechnete Beträge kannst du zurückfordern.
📎 Offizielle Quellen
- § 312k BGB · Kündigungsbutton bei Verbraucherverträgen →
- § 309 BGB · Klauselverbote (u. a. Vertragslaufzeit) →
- Verbraucherzentrale · Verträge kündigen & faire Verbraucherverträge →
❓ Häufige Fragen
Wie schnell komme ich aus meinem Handyvertrag?
Nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit mit höchstens einem Monat Frist. Eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate ist seit 2022 nicht mehr zulässig — der Vertrag läuft dann unbefristet weiter und ist monatlich kündbar.
Muss es einen Kündigungsbutton geben?
Ja, wenn du den Vertrag online abschließen konntest. Seit 1. Juli 2022 muss der Anbieter einen gut sichtbaren Button „Jetzt kündigen" bereitstellen, über den du ohne Login und in wenigen Klicks kündigen kannst.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Ja. Für die Kündigung genügt die Textform — eine E-Mail reicht, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Sende sie nachweisbar und notiere dir den Kündigungstermin.
Was, wenn der Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?
Dann verstößt er gegen § 312k BGB, und du kannst den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Das gilt auch, wenn der Button versteckt ist oder erst nach einem Login erscheint.
Kann ich während der Mindestlaufzeit kündigen?
Nur mit der vereinbarten Frist zum Ende der Laufzeit oder mit einem Sonderkündigungsrecht — etwa bei einem Umzug ohne Empfang oder einer Preiserhöhung. Sonst bist du bis zum Laufzeitende gebunden (Erstlaufzeit max. 24 Monate).
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