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§ 201a StGB · § 323c StGB
Aktualisiert Juni 2026

📵 Darf ich einen Unfall filmen oder fotografieren?

Nein
Kurze Antwort

Nein. Unfallopfer zu filmen oder zu fotografieren ist verboten und strafbar. § 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich — seit 2021 ausdrücklich auch hilflose und verstorbene Personen. Schon das Anfertigen solcher Bilder kann strafbar sein, das Verbreiten erst recht. Wer als Gaffer stehen bleibt und dabei Rettungskräfte behindert oder keine Rettungsgasse bildet, macht sich zusätzlich nach § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung/Behinderung hilfeleistender Personen) strafbar. Stattdessen gilt: Notruf wählen, Erste Hilfe leisten, Platz machen — und das Handy weglassen.

📋 Die Regeln

  • Filmen/Fotografieren von Unfallopfern: strafbar nach § 201a StGB
  • Geschützt sind auch hilflose und verstorbene Personen (seit 2021)
  • Schon das Anfertigen kann strafbar sein, das Verbreiten erst recht
  • Gaffen + Behindern der Rettung: strafbar nach § 323c StGB
  • Pflicht zur Rettungsgasse und zur Hilfeleistung

🔓 Ausnahmen

  • Dashcam-/Beweisaufnahmen ohne Bloßstellung können zulässig sein — nicht aber gezielte Opfer-Nahaufnahmen
  • Presse darf unter engen Voraussetzungen berichten (kein Eingriff in den höchstpersönlichen Bereich)
  • Dokumentation für die Polizei auf deren Anforderung

⚠️ Strafen & Bußgelder

Das unbefugte Bildaufnehmen oder Verbreiten nach § 201a StGB ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht; die Geräte können eingezogen werden. Wer die Rettung behindert oder Hilfe unterlässt, riskiert nach § 323c StGB Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Vor Ort kann die Polizei dein Handy beschlagnahmen und ein Platzverweis erteilt werden. Im Ernstfall haftest du zudem für Schäden durch die Behinderung.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich einen Unfall mit dem Handy filmen?

Nein. Unfallopfer zu filmen oder zu fotografieren verletzt ihren höchstpersönlichen Lebensbereich und ist nach § 201a StGB strafbar — auch hilflose oder verstorbene Personen sind geschützt. Schon das Aufnehmen kann strafbar sein.

Was droht, wenn ich die Bilder teile?

Das Verbreiten solcher Aufnahmen ist erst recht strafbar — Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Außerdem können die Geräte eingezogen werden, und die betroffene Person kann zivilrechtlich gegen dich vorgehen.

Mache ich mich strafbar, wenn ich nur gaffe?

Wenn du dabei die Rettungskräfte behinderst, keine Rettungsgasse bildest oder Hilfe unterlässt, ja — nach § 323c StGB. Stehenbleiben und zuschauen, während andere Hilfe brauchen, kann teuer und strafbar werden.

Darf die Polizei mein Handy beschlagnahmen?

Ja, am Unfallort kann die Polizei dein Handy beschlagnahmen, um strafbare Aufnahmen zu sichern, und einen Platzverweis erteilen. Lösche keine Beweise — das kann zusätzlich problematisch sein.

Was soll ich stattdessen tun?

Den Notruf 112 wählen, eine Rettungsgasse bilden, Erste Hilfe leisten und Platz machen. Hilfeleistung ist Pflicht. Das Handy gehört in die Tasche — es sei denn, du nutzt es, um den Notruf abzusetzen.

🔎 Häufige Suchanfragen

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