Darf ich auf dem Gehweg parken?
Nein, in der Regel nicht. Das sogenannte aufgesetzte Parken — also mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig — ist grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es nur, wenn ein Verkehrszeichen 315 (oder eine Markierung) das Gehwegparken ausdrücklich gestattet. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024 (3 C 5.23) können Anwohner, die der Gehweg vor ihrem Grundstück erheblich beeinträchtigt, von der Behörde sogar ein Einschreiten verlangen. Bußgeld: 55 €, mit Behinderung 70 € und ein Punkt.
📋 Die Regeln
- Aufgesetztes Parken (Räder auf dem Gehweg) ist grundsätzlich verboten
- Erlaubt nur mit Verkehrszeichen 315 oder entsprechender Bodenmarkierung
- Auch dann müssen Fußgänger, Rollstühle und Kinderwagen ausreichend Platz behalten
- Gehwege sind dem Fußverkehr vorbehalten — auch kurzes Halten kann unzulässig sein
- Anwohner können seit dem BVerwG-Urteil 2024 ein behördliches Einschreiten verlangen (Gehweg vor dem eigenen Grundstück bis zur nächsten Querstraße)
🔓 Ausnahmen
- Verkehrszeichen 315 / Markierung: Gehwegparken im angegebenen Umfang erlaubt
- Bei der zulässigen Variante nur so parken, dass der Restgehweg nutzbar bleibt (i. d. R. ≥ 1,5 m)
- Kurzes Be- und Entladen kann örtlich geduldet sein — sicheres Halten vorausgesetzt
⚠️ Strafen & Bußgelder
Verbotswidriges Gehwegparken kostet 55 €; wer dabei jemanden behindert, zahlt 70 € und bekommt einen Punkt in Flensburg. Längeres oder wiederholtes Falschparken kann abgeschleppt werden (Kosten trägt der Halter). Nach dem BVerwG-Urteil müssen Städte bei erheblicher Beeinträchtigung von Anwohnern aktiv gegen Gehwegparker vorgehen.
📎 Offizielle Quellen
- Bußgeldkatalog · Parken auf dem Gehweg →
- LTO · BVerwG-Urteil 3 C 5.23 (Gehwegparken) →
- § 12 StVO · Halten und Parken →
❓ Häufige Fragen
Ist Parken auf dem Gehweg generell verboten?
Ja. Das aufgesetzte Parken auf dem Bürgersteig ist grundsätzlich verboten und nur dort erlaubt, wo Verkehrszeichen 315 oder eine Markierung es ausdrücklich gestattet. Ohne ein solches Schild riskierst du ein Bußgeld.
Was kostet Gehwegparken?
55 € ohne Behinderung, 70 € plus einen Punkt in Flensburg, wenn andere behindert werden. Bei längerem oder wiederholtem Verstoß kann das Fahrzeug auf deine Kosten abgeschleppt werden.
Kann ich als Anwohner gegen Falschparker vorgehen?
Ja. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 entschieden, dass Anwohner ein Einschreiten der Behörde verlangen können, wenn der Gehweg vor ihrem Grundstück durch parkende Autos erheblich beeinträchtigt ist — begrenzt auf den Bereich bis zur nächsten Querstraße.
Darf ich mit zwei Rädern halb auf dem Gehweg parken?
Nur wenn es ausgeschildert ist. Ohne Zeichen 315 ist auch das halb aufgesetzte Parken unzulässig. Ist es erlaubt, musst du genug Platz für Fußgänger, Rollstühle und Kinderwagen lassen.
Darf ich zum Be- und Entladen kurz auf dem Gehweg halten?
Das wird örtlich teils geduldet, ist aber rechtlich heikel. Sicher ist nur das Halten dort, wo es nicht verboten ist und Fußgänger nicht gefährdet werden — im Zweifel drohen Bußgeld und Abschleppen.
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