Darf ich vor einer Einfahrt parken?
Vor fremden Einfahrten nein, vor der eigenen meist ja. Nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten verboten — und zwar unabhängig davon, ob jemand behindert wird. Vor der eigenen Einfahrt darfst du dagegen parken — aber nicht, wenn dort der Bordstein abgesenkt ist (die Absenkung dient z. B. Rollstühlen und Kinderwagen, und davon profitierst auch du als Eigentümer nicht). Bußgeld: ab 10 €, bei Behinderung mehr; falsch geparkte Autos können abgeschleppt werden.
📋 Die Regeln
- Parken vor fremden Grundstücksein- und -ausfahrten ist verboten (auch ohne Behinderung)
- Vor der eigenen Einfahrt ist Parken grundsätzlich erlaubt …
- … aber nicht, wenn der Bordstein dort abgesenkt ist
- Gegenüber einer Einfahrt nur verboten, wenn die Straße so eng ist, dass das Ein-/Ausfahren behindert wird
- Auch kurzes Halten kann unzulässig sein, wenn es die Zufahrt blockiert
- Falschparker können auf Veranlassung des Berechtigten abgeschleppt werden
🔓 Ausnahmen
- Vor der eigenen Einfahrt ohne abgesenkten Bordstein darfst du parken
- Mit Zustimmung des Grundstücksberechtigten ist das Parken vor dessen Einfahrt möglich
- Be- und Entladen kann situativ erlaubt sein, wenn niemand behindert wird
⚠️ Strafen & Bußgelder
Verbotswidriges Parken vor einer Einfahrt: 10 €, mit Behinderung 15 €, bei mehr als 3 Stunden bis 30 €. Wichtiger als das Bußgeld sind die Abschleppkosten: Wird das Auto auf Veranlassung des Berechtigten entfernt, zahlt der Halter in der Regel 100 € bis 300 € plus Verwaltungsgebühren.
📎 Offizielle Quellen
- Bußgeldkatalog · Parken vor Grundstückseinfahrten →
- § 12 StVO · Halten und Parken →
- ADAC · Parken: Wo ist es verboten? →
❓ Häufige Fragen
Darf ich vor einer fremden Einfahrt parken?
Nein. Das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist nach § 12 StVO verboten — auch dann, wenn gerade niemand ein- oder ausfahren will. Es kommt nicht auf eine konkrete Behinderung an.
Darf ich vor meiner eigenen Einfahrt parken?
Grundsätzlich ja. Eine wichtige Ausnahme: Ist der Bordstein vor deiner Einfahrt abgesenkt, darfst auch du dort nicht parken. Die Absenkung dient dem barrierefreien Übergang und gilt unabhängig vom Eigentum.
Was kostet das Parken vor einer Einfahrt?
10 € ohne Behinderung, 15 € mit Behinderung und bis 30 € bei über drei Stunden. Teurer wird es, wenn abgeschleppt wird: dann kommen 100 bis 300 € Abschleppkosten plus Gebühren hinzu.
Darf ich gegenüber einer Einfahrt parken?
Meist ja. Verboten ist es nur, wenn die Fahrbahn so schmal ist, dass das Ein- und Ausfahren auf der gegenüberliegenden Seite behindert würde. Dann musst du die Stelle freihalten.
Kann mein Auto abgeschleppt werden?
Ja. Blockiert dein Fahrzeug eine Einfahrt, kann der Berechtigte das Abschleppen veranlassen. Die Kosten dafür trägst du als Halter — unabhängig vom eigentlichen Bußgeld.
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