Darf ich am Arbeitsplatz rauchen?
Nur, wo der Arbeitgeber es erlaubt — und nicht bezahlt. Nach der Arbeitsstättenverordnung (§ 5 ArbStättV) muss der Arbeitgeber nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor Tabakrauch schützen. Er darf das Rauchen am Arbeitsplatz, im Gebäude und oft auf dem ganzen Gelände untersagen oder auf ausgewiesene Raucherbereiche beschränken — das ist Teil seines Hausrechts und Direktionsrechts. Ein Recht auf eine (bezahlte) Raucherpause gibt es nicht: Wer zum Rauchen die Arbeit unterbricht, muss sich in vielen Betrieben ausstempeln; diese Zeit zählt dann nicht als Arbeitszeit.
📋 Die Regeln
- Arbeitgeber muss Nichtraucher schützen (§ 5 ArbStättV)
- Er darf Rauchen am Arbeitsplatz/im Gebäude/auf dem Gelände untersagen
- Erlaubt nur in ausgewiesenen Raucherbereichen (falls vorhanden)
- Kein Recht auf eine bezahlte Raucherpause
- Raucherpausen müssen oft ausgestempelt/nachgearbeitet werden
🔓 Ausnahmen
- Gibt es einen ausgewiesenen Raucherbereich, darf dort in der vorgesehenen (Pausen-)Zeit geraucht werden
- Eine langjährige, ausdrücklich geduldete Praxis kann im Einzelfall ein Anspruch werden (selten)
- In der gesetzlichen Pause darfst du tun, was du willst — also auch rauchen, außerhalb verbotener Zonen
⚠️ Strafen & Bußgelder
Es geht um das Direktionsrecht, nicht um Bußgelder gegen dich. Wer ein betriebliches Rauchverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung. Wer ohne Auszustempeln häufig Raucherpausen macht, kann sich den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs einhandeln — ein möglicher Kündigungsgrund. Halte dich an die betrieblichen Regeln und kläre, wie Pausen zu erfassen sind.
📎 Offizielle Quellen
- § 5 ArbStättV · Nichtraucherschutz →
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) · Rauchen am Arbeitsplatz →
- DGB · Rauchen, Pausen und Arbeitszeit →
❓ Häufige Fragen
Darf der Arbeitgeber das Rauchen verbieten?
Ja. Aus dem Nichtraucherschutz und seinem Hausrecht heraus darf der Arbeitgeber das Rauchen am Arbeitsplatz, im Gebäude und oft auf dem gesamten Gelände untersagen oder auf Raucherbereiche beschränken. Beschäftigte müssen sich daran halten.
Habe ich Anspruch auf eine Raucherpause?
Nein. Ein Recht auf eine zusätzliche, noch dazu bezahlte Raucherpause gibt es nicht. In den gesetzlichen Pausen darfst du rauchen (außerhalb verbotener Zonen); kurze Raucherunterbrechungen während der Arbeit musst du in vielen Betrieben ausstempeln.
Zählt die Raucherpause als Arbeitszeit?
In der Regel nicht, wenn du dafür die Arbeit unterbrichst und ausstempelst. Diese Zeit wird dann nicht vergütet. Anders ist es nur, wenn der Arbeitgeber Raucherpausen ausdrücklich als bezahlte Arbeitszeit zulässt — darauf besteht aber kein Anspruch.
Was passiert, wenn ich das Rauchverbot ignoriere?
Du riskierst eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung. Wer zudem ohne Auszustempeln häufig zum Rauchen verschwindet, kann sich den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs einhandeln — das kann arbeitsrechtlich teuer werden.
Gilt das auch für E-Zigaretten?
Häufig ja. Viele Arbeitgeber behandeln E-Zigaretten und Vapes wie normale Zigaretten und untersagen sie in Innenräumen, um Nichtraucher und das Raumklima zu schützen. Maßgeblich ist die jeweilige betriebliche Regelung.
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