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DSGVO · BGH 2025 · Auskunfteien
Aktualisiert Juni 2026

📊 Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag gespeichert?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Meist drei Jahre nach Erledigung. Auskunfteien wie die SCHUFA dürfen Daten über Zahlungsstörungen nach geltender Praxis bis zu drei Jahre nach der Begleichung speichern und in Auskünften berücksichtigen — das hat der BGH am 18.12.2025 (I ZR 97/25) bestätigt. Wer schnell zahlt (Begleichung innerhalb von 100 Tagen ohne weitere Negativdaten), kann eine kürzere Speicherung von etwa 18 Monaten erreichen; in besonderen Härtefällen ist auch weniger möglich. Du hast jederzeit Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie und auf Berichtigung oder Löschung falscher Einträge (DSGVO).

📋 Die Regeln

  • Negative Einträge: Speicherung grundsätzlich bis 3 Jahre nach Erledigung (BGH 2025)
  • Schnelle Zahlung (binnen 100 Tagen, keine weiteren Negativa): teils 18 Monate
  • Anspruch auf kostenlose Datenkopie (1×/Jahr, DSGVO Art. 15)
  • Recht auf Berichtigung/Löschung falscher oder unzulässiger Daten
  • Grundlose, nicht erledigte Forderungen dürfen nicht als hart negativ verbucht werden

🔓 Ausnahmen

  • Reine Vertragsdaten (z. B. ein Girokonto) sind keine Negativeinträge
  • Bei Restschuldbefreiung gelten besondere, verkürzte Speicherfristen
  • Anfragen zur Kreditkondition (Konditionsanfrage) sind score-neutral

⚠️ Strafen & Bußgelder

Speichert eine Auskunftei falsche oder unzulässige Daten oder löscht sie trotz Anspruchs nicht, kannst du Berichtigung/Löschung verlangen und dich an die Datenschutzbehörde wenden; im Einzelfall kommt Schadensersatz nach der DSGVO in Betracht. Prüfe deine kostenlose Datenkopie regelmäßig — fehlerhafte Einträge sind häufig und können Kredite, Wohnungen oder Verträge kosten.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag?

Nach Begleichung grundsätzlich bis zu drei Jahre. Der BGH hat 2025 bestätigt, dass diese Speicherdauer zulässig ist. Bei schneller Zahlung (innerhalb von 100 Tagen, ohne weitere Negativdaten) kann sie auf etwa 18 Monate verkürzt sein.

Wird ein Eintrag nach Bezahlung sofort gelöscht?

Nein. Auch beglichene Forderungen dürfen für eine angemessene Zeit gespeichert bleiben — der BGH hat eine sofortige Löschung verneint. Der Eintrag wird aber als „erledigt" gekennzeichnet, was sich positiv auf den Score auswirken kann.

Wie sehe ich, was über mich gespeichert ist?

Du hast nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie deiner gespeicherten Daten — einmal im Jahr. Fordere sie an und prüfe alle Einträge auf Richtigkeit und Aktualität.

Kann ich falsche Einträge löschen lassen?

Ja. Falsche, veraltete oder unzulässige Einträge musst du nicht hinnehmen — du kannst Berichtigung oder Löschung verlangen. Hilft die Auskunftei nicht, wende dich an die Datenschutzaufsichtsbehörde.

Schadet jede Kreditanfrage meinem Score?

Nein. Eine reine Konditionsanfrage (um Zinsen zu vergleichen) ist score-neutral und sollte als solche gekennzeichnet sein. Erst eine echte Kreditanfrage kann sich auswirken — achte beim Vergleich auf die richtige Formulierung.

🔎 Häufige Suchanfragen

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