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Geringfügigkeit · Sozialversicherung
Aktualisiert Juni 2026

💼 Darf ich geringfügig dazuverdienen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — du darfst nebenbei dazuverdienen, aber die Grenze zählt. Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 liegt bei 551,10 € pro Monat und wurde erstmals nicht erhöht. Verdienst du in einem Job bis zu diesem Betrag, bist du von der vollen Sozialversicherung befreit (nur Unfallversicherung). Hast du mehrere geringfügige Jobs, deren Summe die Grenze übersteigt, tritt Vollversicherung ein, und die Beiträge (rund 14,62 %) fallen rückwirkend an. Wichtig 2026: Neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darfst du nur noch in engen Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen. Kurz: ja bis 551,10 €, aber Vorsicht bei mehreren Jobs und beim AMS-Bezug.

📋 Die Regeln

  • Geringfügigkeitsgrenze 2026: 551,10 € / Monat
  • Bis zur Grenze: nur Unfallversicherung
  • Mehrere Jobs über der Grenze: Vollversicherung
  • Beiträge dann rund 14,62 % rückwirkend
  • Zuverdienst zum AMS-Bezug stark eingeschränkt

🔓 Ausnahmen

  • Job lief schon ≥26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit: erlaubt
  • Langzeitarbeitslose 50+ oder ≥50 % Behinderung: Ausnahme
  • Geringfügig neben Hauptjob: Einkommen wird steuerlich zusammengerechnet

⚠️ Strafen & Bußgelder

Überschreitet die Summe mehrerer Jobs 551,10 €, werden Sozialversicherungsbeiträge von rund 14,62 % rückwirkend nachverrechnet und es gilt Vollversicherung. Wer 2026 unzulässig neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe dazuverdient, kann den Leistungsbezug verlieren. Achtung Mythos: „551,10 € im Monat sind immer komplett steuer- und abgabenfrei“ ist falsch — abgabenfrei ist das nur, wenn es dein einziger geringer Job ist; mehrere Jobs über der Grenze oder ein geringfügiger Job neben einem Hauptjob bringen Steuer und den Beitrag von rund 14,62 %. Tipp: Behalte die Summe aller Bezüge im Auge und klär einen AMS-Zuverdienst vorher mit dem AMS ab.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie viel darf ich geringfügig verdienen?

Im Jahr 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro pro Monat, erstmals unverändert gegenüber dem Vorjahr. Verdienst du in einem Job bis zu diesem Betrag, bist du nur unfallversichert und von der vollen Sozialversicherung befreit.

Was passiert bei mehreren geringfügigen Jobs?

Übersteigt die Summe deiner geringfügigen Beschäftigungen die Grenze von 551,10 Euro, tritt Pflichtversicherung in der Vollversicherung ein. Die Sozialversicherungsbeiträge von rund 14,62 Prozent werden dann rückwirkend nachverrechnet.

Darf ich neben dem Arbeitslosengeld dazuverdienen?

Ab 1. Jänner 2026 nur noch in engen Ausnahmefällen, etwa wenn der Job bereits mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit bestanden hat, bei Langzeitarbeitslosen ab 50 oder bei mindestens 50 Prozent Behinderung. Sonst kann der Zuverdienst den Leistungsbezug kosten.

Ist der Verdienst steuerfrei?

Nur wenn es dein einziger geringfügiger Job ist. Hast du mehrere Jobs über der Grenze oder einen geringfügigen Job neben einem vollversicherten Hauptjob, wird das Einkommen steuerlich zusammengerechnet, und es können Lohnsteuer sowie Beiträge anfallen.

Bin ich geringfügig kranken- und pensionsversichert?

Bei einem geringfügigen Job bist du grundsätzlich nur unfallversichert. Du kannst dich aber freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbstversichern, um Versicherungszeiten zu erwerben. Erkundige dich dazu bei der ÖGK.

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