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AMS · Arbeitslosenversicherung
Aktualisiert Juni 2026

🏢 Darf ich Arbeitslosengeld beziehen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Beim ersten Mal brauchst du die Anwartschaft: 52 Wochen arbeitslosenversicherte Beschäftigung in den letzten 24 Monaten. Bei Folgeanträgen genügen 28 Wochen in 12 Monaten, unter 25 Jahren 26 Wochen. Der Grundbetrag beträgt 55 % deines früheren Nettoeinkommens (Nettoersatzrate), dazu kommen mögliche Familienzuschläge. Du musst dich beim AMS arbeitslos melden und arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit sein. Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 20 Wochen, je nach Alter und Versicherungszeiten mehr. Kurz: ja, mit ausreichender Anwartschaft und Meldung beim AMS.

📋 Die Regeln

  • Erstanspruch: 52 Wochen versichert in 24 Monaten
  • Folgeanspruch: 28 Wochen in 12 Monaten
  • Höhe: 55 % des Nettoeinkommens
  • Meldung beim AMS und Arbeitswilligkeit nötig
  • Bezugsdauer grundsätzlich 20 Wochen

🔓 Ausnahmen

  • Selbstkündigung/Eigenverschulden: 4 Wochen Sperrfrist
  • Ablehnung zumutbarer Stelle: Sperre möglich
  • Nach Aussteuerung: Notstandshilfe (92/95 %)

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wichtige Frist: Melde dich sofort beim AMS arbeitslos, idealerweise am oder vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, denn das Geld läuft grundsätzlich ab dem Tag der Meldung, nicht ab dem Jobende. Bei Selbstkündigung oder Entlassung aus eigenem Verschulden gilt eine 4-wöchige Sperrfrist; die Ablehnung einer zumutbaren Stelle oder AMS-Maßnahme kann eine weitere Sperre auslösen. Achtung Mythos: „Wer selbst kündigt, bekommt gar nichts“ ist falsch — eine Selbstkündigung führt nur zu 4 Wochen Sperre; danach bekommst du Arbeitslosengeld, sofern die Anwartschaft erfüllt ist. Tipp: Vereinbare den AMS-Termin frühzeitig online.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Beim ersten Bezug brauchst du die Anwartschaft, also 52 Wochen arbeitslosenversicherte Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate. Bei Folgeanträgen genügen 28 Wochen in den letzten 12 Monaten, bei Personen unter 25 Jahren 26 Wochen. Außerdem musst du dich beim AMS melden.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Der Grundbetrag entspricht 55 Prozent deines früheren täglichen Nettoeinkommens, der sogenannten Nettoersatzrate. Dazu können Familienzuschläge und bei niedrigem Einkommen ein Ergänzungsbetrag kommen. Die genaue Höhe richtet sich nach deinem letzten versicherten Einkommen.

Bekomme ich Geld, wenn ich selbst kündige?

Ja, aber mit Verzögerung. Bei einer Selbstkündigung oder einer Entlassung aus eigenem Verschulden gilt eine vierwöchige Sperrfrist, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Danach bekommst du das Arbeitslosengeld, sofern du die Anwartschaft erfüllst.

Wann muss ich mich melden?

Melde dich sofort beim AMS arbeitslos, am besten schon am oder vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld läuft grundsätzlich ab dem Tag der Meldung, nicht ab dem Ende des Jobs. Eine spätere Meldung kann dich daher Geld kosten.

Was kommt nach dem Arbeitslosengeld?

Ist das Arbeitslosengeld ausgeschöpft, kannst du Notstandshilfe beantragen. Sie ist bedürftigkeitsgeprüft und beträgt in der Regel 92 oder 95 Prozent des vorherigen Arbeitslosengeldes. Die Notstandshilfe kann auch längerfristig bezogen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

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