Darf mein Arbeitgeber mich kündigen?
Ja — der Arbeitgeber darf kündigen, muss aber Fristen und Termine einhalten. Nach dem Angestelltengesetz richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dienstzeit: 6 Wochen (bis 2 Jahre), 2 Monate (ab 2), 3 Monate (ab 5), 4 Monate (ab 15) und 5 Monate (ab 25 Jahren). Gekündigt wird grundsätzlich zum Quartalsende (31.3./30.6./30.9./31.12.), außer Vertrag oder Kollektivvertrag erlauben auch den 15. oder Monatsletzten. Diese Mindestfristen sind zwingend. Seit 1. Oktober 2021 gelten dieselben Fristen auch für Arbeiter. Kurz: ja, aber nur mit korrekter Frist und Termin.
📋 Die Regeln
- Frist 6 Wochen bis 5 Monate je nach Dienstzeit
- Kündigung meist zum Quartalsende
- Mindestfristen sind zwingend
- Seit Okt. 2021 gleiche Fristen für Arbeiter
- Eigene Kündigung: meist 1 Monat zum Monatsletzten
🔓 Ausnahmen
- Manche Kollektivverträge (z. B. Saisonbranchen) haben eigene Regeln
- Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere, Karenz, Betriebsrat, Behinderung
- Sozial ungerechtfertigte Kündigung ist anfechtbar
⚠️ Strafen & Bußgelder
Eine Kündigung, die Frist oder Termin missachtet, ist nicht automatisch unwirksam, gibt dir aber Anspruch auf Kündigungsentschädigung — also das Entgelt, das du bei korrekter Frist noch verdient hättest. Eine Kündigungsanfechtung (z. B. wegen Sozialwidrigkeit) muss rasch erfolgen, meist binnen 2 Wochen über den Betriebsrat. Achtung Mythos: „Arbeiter kann man mit ein paar Tagen Frist kündigen“ ist seit 1. Oktober 2021 falsch — Arbeiter haben nun dieselben Kündigungsfristen wie Angestellte. Tipp: Lass eine Kündigung gleich von der AK prüfen, die Fristen für eine Anfechtung sind kurz.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber?
Die Frist richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses: sechs Wochen bis zu zwei vollendeten Jahren, dann zwei Monate, ab fünf Jahren drei Monate, ab fünfzehn Jahren vier Monate und ab fünfundzwanzig Jahren fünf Monate. Diese Mindestfristen sind zwingend.
Wann endet das Dienstverhältnis?
Der Arbeitgeber kündigt grundsätzlich zum Ende eines Kalenderquartals, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Nur wenn der Arbeitsvertrag oder der Kollektivvertrag es vorsieht, kann auch zum 15. oder zum Letzten eines Monats gekündigt werden.
Gelten für Arbeiter dieselben Fristen?
Seit 1. Oktober 2021 ja. Die früheren kurzen Kündigungsfristen für Arbeiter wurden abgeschafft, sie haben nun dieselben Fristen und Termine wie Angestellte. Einzelne Kollektivverträge, vor allem in Saisonbranchen, dürfen aber abweichende Regeln behalten.
Kann ich gegen die Kündigung vorgehen?
Eine sozial ungerechtfertigte Kündigung kann beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden, vor allem in Betrieben mit Betriebsrat. Die Fristen dafür sind sehr kurz, meist zwei Wochen ab Ausspruch der Kündigung. Lass dich daher rasch von der AK oder dem Betriebsrat beraten.
Was ist eine Kündigungsentschädigung?
Hält der Arbeitgeber Frist oder Termin nicht ein, hast du Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung. Das ist das Entgelt, das du bei korrekter Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum richtigen Endtermin noch verdient hättest. Die Kündigung selbst bleibt aber meist wirksam.
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