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MSchG/VKG · Kinderbetreuungsgeld
Aktualisiert Juni 2026

👶 Darf ich in Elternkarenz gehen?

Ja
Kurze Antwort

Ja — als Elternteil hast du Anspruch auf Karenz. Karenz kann bis zum 2. Geburtstag des Kindes genommen werden. Nimmt nur ein Elternteil Karenz, endet sie spätestens mit dem 22. Lebensmonat (rund 2 Monate sind dem anderen Elternteil vorbehalten); wechseln sich beide ab, geht sie bis zum 2. Geburtstag. Jeder Karenzteil muss mindestens 2 Monate dauern. Es gilt ein starker Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach Ende der Karenz. Wichtig sind die Meldefristen. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt rund 15.016 € für einen Elternteil bzw. rund 18.760 €, wenn sich beide teilen. Kurz: ja, mit Kündigungsschutz, aber Meldefristen einhalten.

📋 Die Regeln

  • Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes
  • Nur ein Elternteil: max. bis 22. Lebensmonat
  • Jeder Karenzteil mindestens 2 Monate
  • Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach Karenzende
  • Kinderbetreuungsgeld rund 15.016 € (ein Elternteil)

🔓 Ausnahmen

  • Kinder vor 1.11.2023: ältere Regel (immer bis 2. Geburtstag)
  • Einkommensabhängiges KBG: höher, aber kürzer
  • Elternteilzeit ist ein eigenes Recht mit eigenem Schutz

⚠️ Strafen & Bußgelder

Eine Verwaltungsstrafe gibt es nicht — das ist Schutz-Arbeitsrecht: Eine Kündigung während des Kündigungsschutzes ist in der Regel unwirksam. Versäumst du eine Meldefrist, kann das deinen Anspruch verkürzen oder gefährden. Wichtige Zahlen: Karenz bis zum 2. Geburtstag (mit 22-Monats-Regel bei nur einem Elternteil), Kinderbetreuungsgeld rund 15.016 € (ein Elternteil) bzw. 18.760 € (beide, davon rund 3.744 € für den zweiten Elternteil reserviert). Achtung Mythos: „Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind dasselbe und dauern gleich lang“ ist falsch — Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung, Kinderbetreuungsgeld die separate Familienleistung mit eigenen Dauermodellen. Tipp: Plane beides gemeinsam und halte die Meldefristen genau ein.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie lange darf ich in Karenz gehen?

Karenz kann bis zum 2. Geburtstag des Kindes genommen werden. Nimmt nur ein Elternteil Karenz, endet sie spätestens mit dem 22. Lebensmonat, weil rund zwei Monate dem anderen Elternteil vorbehalten sind. Wechseln sich beide ab, kann die Karenz bis zum zweiten Geburtstag dauern.

Bin ich in der Karenz vor Kündigung geschützt?

Ja. Ab der Meldung der Karenz besteht ein starker Kündigungs- und Entlassungsschutz, der erst vier Wochen nach dem Ende der Karenz oder einer Elternteilzeit endet. Eine Kündigung während dieser Zeit ist in der Regel unwirksam.

Welche Meldefristen muss ich einhalten?

Nimmt die Mutter zuerst Karenz, muss sie dem Arbeitgeber bis zum letzten Tag der Schutzfrist mitteilen, ob und wie lange sie in Karenz geht. Ein Vater, der zuerst Karenz nimmt, muss dies innerhalb von acht Wochen nach der Geburt melden. Versäumte Fristen können den Anspruch gefährden.

Wie viel Kinderbetreuungsgeld bekomme ich?

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld beträgt für einen Elternteil insgesamt rund 15.016 Euro. Teilen sich beide Eltern, sind es rund 18.760 Euro, wovon rund 3.744 Euro für den zweiten Elternteil reserviert und nicht übertragbar sind. Daneben gibt es eine einkommensabhängige Variante.

Sind Karenz und Kinderbetreuungsgeld dasselbe?

Nein. Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung von der Arbeit, höchstens bis zum zweiten Geburtstag. Kinderbetreuungsgeld ist die separate Familienleistung mit eigenen Dauer- und Bezugsmodellen. Beides muss gemeinsam geplant werden, ist aber rechtlich nicht identisch.

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