Darf ich in Krankenstand gehen?
Ja — wer arbeitsunfähig ist, darf in Krankenstand gehen. Du musst die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber sofort und unaufgefordert melden (Krankmeldung); eine ärztliche Bestätigung der ÖGK ist nur auf Verlangen vorzulegen. Es gilt Entgeltfortzahlung: nach 1 Jahr Dienstzeit 8 Wochen volles Entgelt plus 4 Wochen halbes pro Arbeitsjahr; nach 15 Jahren steigt es auf 10, nach 25 Jahren auf 12 Wochen voll. Achtung: Der Krankenstand schützt nicht vor einer Kündigung — der Arbeitgeber darf auch während der Krankheit kündigen, muss aber das Entgelt weiterzahlen, notfalls über das Dienstende hinaus. Kurz: ja, mit Lohnfortzahlung, aber ohne Kündigungsschutz.
📋 Die Regeln
- Arbeitsunfähigkeit sofort und unaufgefordert melden
- Ärztliche Bestätigung nur auf Verlangen
- Ab 1 Jahr: 8 Wochen voll + 4 Wochen halb
- Nach 15 J.: 10 Wochen, nach 25 J.: 12 Wochen voll
- Krankenstand bietet keinen Kündigungsschutz
🔓 Ausnahmen
- Im ersten Dienstjahr ist die Dauer kürzer
- Grob fahrlässig/selbst verschuldete Krankheit kann Anspruch kürzen
- Nach Ausschöpfung zahlt die ÖGK Krankengeld
⚠️ Strafen & Bußgelder
Eine Strafe fürs Kranksein gibt es nicht. Wer aber die Krankmeldung unterlässt oder eine verlangte Bestätigung nicht vorlegt, kann für diese Zeit die Entgeltfortzahlung verlieren. Die Entgeltfortzahlung beträgt nach einem Dienstjahr 8 Wochen voll plus 4 Wochen halb. Achtung Mythos: „Während des Krankenstands kann mir nicht gekündigt werden“ ist falsch — das österreichische Recht kennt keinen generellen Kündigungsschutz bei Krankheit; der Arbeitgeber darf kündigen, muss aber das Krankenentgelt weiterzahlen, das sogar über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus laufen kann. Tipp: Meld dich sofort krank und heb die ärztliche Bestätigung auf.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Wie melde ich mich krank?
Du musst die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber sofort und unaufgefordert melden, am besten gleich am ersten Tag. Eine ärztliche Bestätigung der ÖGK mit Beginn, voraussichtlicher Dauer und Ursache musst du nur vorlegen, wenn der Arbeitgeber das verlangt.
Wie lange wird mein Gehalt weitergezahlt?
Nach einem Dienstjahr stehen dir pro Arbeitsjahr acht Wochen volles und weitere vier Wochen halbes Entgelt zu. Nach 15 Dienstjahren steigt der Anspruch auf zehn Wochen voll, nach 25 Jahren auf zwölf Wochen voll, jeweils plus vier Wochen halb.
Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?
Ja. Es gibt keinen generellen Kündigungsschutz während der Krankheit, der Arbeitgeber darf also kündigen. Die Entgeltfortzahlung läuft aber weiter, unter Umständen sogar über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus, bis zur Genesung oder bis der Anspruch ausgeschöpft ist.
Was passiert, wenn ich die Bestätigung nicht bringe?
Legst du eine vom Arbeitgeber verlangte ärztliche Bestätigung nicht vor oder unterlässt du die Krankmeldung, kannst du für diese Zeit den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren. Halte dich daher genau an Meldung und Nachweis.
Was zahlt die ÖGK?
Ist die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ausgeschöpft, springt die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Krankmeldung und die ärztliche Bestätigung lückenlos vorliegen.
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