Darf ich die Pendlerpauschale geltend machen?
Ja — wenn Entfernung und Pendelbedingungen passen. Die kleine Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel zumutbar) beträgt pro Jahr 696 € (20–40 km), 1.356 € (40–60 km) und 2.016 € (über 60 km) — ab 20 km. Die große Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar) reicht von 372 € (2–20 km) bis 3.672 € (über 60 km) — schon ab 2 km. Der Pendlereuro steigt 2026 auf 6 € pro Kilometer der einfachen Strecke (vorher 2 €). Du musst die Strecke an mehr als der Hälfte der Arbeitstage zurücklegen. Geltend machen über den Arbeitgeber oder die Veranlagung. Kurz: ja, ab den Mindestdistanzen und bei überwiegendem Pendeln.
📋 Die Regeln
- Klein: 696 € (20–40 km) … 2.016 € (>60 km)
- Groß: 372 € (2–20 km) … 3.672 € (>60 km)
- Klein ab 20 km, groß ab 2 km
- Pendlereuro 2026: 6 € pro Kilometer
- An mehr als der Hälfte der Arbeitstage pendeln
🔓 Ausnahmen
- Zumutbarkeit nach Fahrzeit: 60 min + 1 min/km, max. 120 min
- Firmenwagen für den Arbeitsweg: kein Anspruch
- Wenige Pendeltage: anteilig (4–7, 8–10, ab 11 Fahrten/Monat)
⚠️ Strafen & Bußgelder
Die maximale Pendlerpauschale beträgt 3.672 €/Jahr (groß, über 60 km) plus den Pendlereuro mit 6 €/km. Die Pauschale ist eine Werbungskostenpauschale, der Pendlereuro ein direkter Absetzbetrag. Geltend machen kannst du beides beim Arbeitgeber (Formular L34) oder über die Arbeitnehmerveranlagung. Achtung Mythos: „Jeder Pendler bekommt automatisch die Pendlerpauschale“ ist falsch — der normale Arbeitsweg ist bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten; die Pendlerpauschale braucht die Mindestentfernung (20 km klein, 2 km groß), den Zumutbarkeitstest und überwiegendes Pendeln. Tipp: Nutze den BMF-Pendlerrechner für die korrekten Werte.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Anspruch hast du, wenn die Mindestentfernung erfüllt ist und du die Strecke an mehr als der Hälfte deiner Arbeitstage zurücklegst. Die kleine Pendlerpauschale gilt ab 20 Kilometern, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind, die große ab 2 Kilometern, wenn sie unzumutbar sind.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die kleine Pendlerpauschale beträgt jährlich 696 Euro bei 20 bis 40 Kilometern, 1.356 Euro bei 40 bis 60 Kilometern und 2.016 Euro über 60 Kilometer. Die große reicht von 372 Euro ab 2 Kilometern bis 3.672 Euro über 60 Kilometer. Dazu kommt der Pendlereuro.
Was ist der Pendlereuro?
Der Pendlereuro ist ein zusätzlicher Absetzbetrag, der sich nach der einfachen Wegstrecke richtet. Ab 2026 beträgt er 6 Euro pro Kilometer und Jahr, nachdem er zuvor bei 2 Euro lag. Diese Verdreifachung gilt als Ausgleich für den abgeschafften Klimabonus.
Wann ist die große Pendlerpauschale anwendbar?
Die große Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. Maßgeblich ist die entfernungsabhängige Höchstdauer von 60 Minuten plus 1 Minute pro Kilometer, höchstens 120 Minuten. Liegt die Fahrzeit darüber, kommt die große Pauschale zur Anwendung.
Bekommt jeder Pendler die Pauschale?
Nein. Der normale Arbeitsweg ist bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Die Pendlerpauschale setzt eine Mindestentfernung voraus, 20 Kilometer für die kleine und 2 Kilometer für die große, dazu den Zumutbarkeitstest und ein überwiegendes Pendeln. Ein Firmenwagen für den Arbeitsweg schließt den Anspruch aus.
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