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Einkommensteuer · Absetzbetrag
Aktualisiert Juni 2026

👪 Darf ich den Familienbonus Plus geltend machen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — wenn du Familienbeihilfe beziehst und Steuer zahlst. Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von bis zu 2.000 € pro Jahr und Kind bis zum 18. Geburtstag. Danach sinkt er auf 700,92 € pro Jahr und Kind, solange weiter Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Da er ein Absetzbetrag ist (er senkt die Steuer, kein Bargeld), brauchst du genug Lohnsteuer für die volle Wirkung — sonst greift der Kindermehrbetrag. Aufteilung: Ein Elternteil holt den vollen Betrag oder beide teilen 50:50, je Kind frei wählbar. Kurz: ja, ab Familienbeihilfe und mit ausreichend Steuer.

📋 Die Regeln

  • Bis 2.000 €/Jahr je Kind bis 18
  • Ab 18: 700,92 €/Jahr je Kind
  • Voraussetzung: Familienbeihilfe wird bezogen
  • Es ist ein Absetzbetrag, kein Bargeld
  • Aufteilung voll oder 50:50 je Kind

🔓 Ausnahmen

  • Getrennte Eltern: 90:10- oder 50:50-Aufteilung möglich
  • Monatlich über den Arbeitgeber oder über die Veranlagung
  • Wenig/keine Steuer: stattdessen Kindermehrbetrag

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wichtige Zahlen: 2.000 €/Jahr je Kind unter 18, 700,92 €/Jahr je Kind ab 18 (solange Familienbeihilfe läuft). Zu Unrecht geltend gemachte Beträge werden über die Veranlagung zurückgefordert (Nachzahlung). Achtung Mythos: „Der Familienbonus Plus wird wie eine zusätzliche Beihilfe bar ausgezahlt“ ist falsch — er senkt deine Einkommensteuer; wer wenig oder keine Steuer zahlt, kann ihn nicht voll nutzen (dafür gibt es den Kindermehrbetrag). Tipp: Hol ihn monatlich über die Lohnverrechnung oder nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung, und kläre mit dem anderen Elternteil die Aufteilung.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie hoch ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Kind bis zum 18. Geburtstag. Danach reduziert er sich auf 700,92 Euro pro Jahr und Kind, sofern für das Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird. Es handelt sich um einen jährlichen Höchstbetrag je Kind.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hast du, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird und du in Österreich Einkommensteuer zahlst. Da der Familienbonus Plus ein Absetzbetrag ist, der die Steuer senkt, brauchst du ausreichend Lohnsteuer, um den vollen Betrag auszuschöpfen.

Wird der Familienbonus bar ausgezahlt?

Nein. Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der deine Einkommensteuer senkt, und keine Barauszahlung wie die Familienbeihilfe. Wer wenig oder keine Steuer zahlt, kann ihn nicht voll nutzen. Für diesen Fall gibt es den separaten Kindermehrbetrag.

Kann ich ihn mit dem anderen Elternteil teilen?

Ja. Entweder ein Elternteil macht den vollen Betrag geltend, oder beide teilen ihn 50 zu 50. Die Wahl kann für jedes Kind einzeln getroffen werden. Bei getrennten Eltern gelten je nach Unterhalts- und Betreuungssituation eigene Aufteilungsregeln.

Wie mache ich ihn geltend?

Du kannst den Familienbonus Plus entweder monatlich über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber oder nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist, dass für das Kind im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird.

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