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Ehegesetz · Standesamt
Aktualisiert Juni 2026

💍 Darf ich am Standesamt heiraten?

Ja
Kurze Antwort

Ja — ab 18 dürfst du standesamtlich heiraten, auch gleichgeschlechtlich. Die Ehefähigkeit setzt Volljährigkeit (18) und Entscheidungsfähigkeit voraus. Beide Partner müssen die Ehe vorher persönlich beim Standesamt anmelden („Ermittlung der Ehefähigkeit“). Kerndokumente sind Lichtbildausweis und Geburtsurkunde, bei Vorehe der Nachweis der Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde). Die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet 50 € (mit ausländischen Dokumenten rund 130 €), dazu 13,20 € Bundesgebühr. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig — frühestens ein halbes Jahr vor dem Termin. Kurz: ja, mit Anmeldung, Dokumenten und Frist.

📋 Die Regeln

  • Ehefähigkeit ab 18 und entscheidungsfähig
  • Vorher persönlich anmelden (Ehefähigkeit ermitteln)
  • Dokumente: Ausweis + Geburtsurkunde
  • Ermittlung kostet 50 € (ausländisch ~130 €)
  • Anmeldung 6 Monate gültig

🔓 Ausnahmen

  • 16–18 Jahre: Ehemündigerklärung + Zustimmung der Obsorge
  • Ein Partner verhindert: Erklärung zur Ermittlung möglich
  • Ausländische Urkunden: Übersetzung/Beglaubigung nötig

⚠️ Strafen & Bußgelder

Es handelt sich um Verwaltungsgebühren, nicht um Strafen: 50 € Standard (mit ausländischen Dokumenten rund 130 €) plus 13,20 € Bundesgebühr für die Niederschrift. Die Anmeldung verfällt nach 6 Monaten, danach musst du neu anmelden. Achtung Mythos: „Man kann einfach ins Standesamt gehen und am selben Tag heiraten“ ist falsch — du musst die Ehe vorher anmelden (Ermittlung der Ehefähigkeit), und die Bescheinigung ist nur 6 Monate gültig. Tipp: Vereinbare den Termin zur Anmeldung früh und kläre bei ausländischen Urkunden Übersetzung und Beglaubigung vorab.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf ich heiraten?

Die Ehefähigkeit setzt Volljährigkeit, also 18 Jahre, und Entscheidungsfähigkeit voraus. Die standesamtliche Ehe steht allen Paaren offen, auch gleichgeschlechtlichen. Personen zwischen 16 und 18 können nur mit einer gerichtlichen Ehemündigerklärung und Zustimmung der Obsorge heiraten.

Was muss ich mitbringen?

Du brauchst einen gültigen Lichtbildausweis und deine Geburtsurkunde. Warst du schon einmal verheiratet, ist der Nachweis der Auflösung der Vorehe erforderlich, also ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde. Bei ausländischen Dokumenten können Übersetzung und Beglaubigung nötig sein.

Muss ich die Ehe vorher anmelden?

Ja. Beide Partner müssen die Ehe vor der Trauung persönlich beim Standesamt anmelden, das ist die Ermittlung der Ehefähigkeit. Kann ein Partner nicht erscheinen, kann er die Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit ausfüllen, sodass der andere die Anmeldung allein vornimmt.

Was kostet die Anmeldung?

Die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet standardmäßig 50 Euro, mit ausländischen Dokumenten ist mit rund 130 Euro zu rechnen. Dazu kommt eine Bundesgebühr von 13,20 Euro für die Niederschrift. Diese Beträge sind Verwaltungsgebühren und keine Strafen.

Wie lange ist die Anmeldung gültig?

Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. Du solltest dich daher frühestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Hochzeitstermin anmelden. Verstreicht die Frist, muss die Anmeldung wiederholt werden, bevor geheiratet werden kann.

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