Darf ich meinen Namen ändern lassen?
Ja — du darfst deinen Vor- oder Familiennamen ändern lassen. Das Recht gilt für österreichische Staatsbürger, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge mit Wohnsitz in Österreich (Namensänderungsgesetz). Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien die MA 63). Mit einem gesetzlichen Grund (z. B. anstößiger oder schwer aussprechbarer Name) kostet der Antrag 0 € mündlich bzw. 21 € schriftlich. Für einen reinen Wunschnamen ohne Grund fallen 567 € + 163 € = 730 € an. Namen, die du über Heirat, Partnerschaft oder Scheidung annimmst, laufen über das Standesamt und sind gebührenfrei. Kurz: ja, mit Grund günstig, als Wunschname teuer.
📋 Die Regeln
- Recht nach dem Namensänderungsgesetz
- Zuständig: Bezirksverwaltungsbehörde (Wien MA 63)
- Mit Grund: 0 € mündlich, 21 € schriftlich
- Wunschname ohne Grund: 730 €
- Name aus Heirat/Scheidung: gebührenfrei
🔓 Ausnahmen
- Rückkehr zum früheren Namen: reduzierte Abgabe 54,50 €
- Ausländer: Namensrecht des Heimatstaats gilt
- Minderjährige: eigenes Verfahren mit Zustimmung der Obsorge
⚠️ Strafen & Bußgelder
Es geht nicht um Strafen, sondern um Verwaltungsgebühren: 567 € Bundesgebühr + 163 € Bundesverwaltungsabgabe = 730 € für einen Wunschnamen, dazu 21 € bei schriftlichem Antrag und 6 € je Beilagenbogen. Mit einem anerkannten Grund — etwa Schreibschwierigkeiten, ein anstößiger Name oder eine Angleichung an die Geschlechtsidentität — entfällt die Abgabe weitgehend. Achtung Mythos: „Eine Namensänderung kostet immer über 500 €“ ist falsch — mit gültigem Grund ist sie bis auf die 21-€-Gebühr für den schriftlichen Antrag praktisch gratis. Tipp: Stell den Antrag möglichst mündlich und bring alle Urkunden mit, das spart Gebühren.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Darf ich meinen Namen einfach ändern lassen?
Du darfst deinen Vor- oder Familiennamen ändern lassen, wenn du österreichischer Staatsbürger, staatenlos oder anerkannter Flüchtling mit Wohnsitz in Österreich bist. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien die MA 63. Ein gesetzlicher Grund macht die Änderung deutlich billiger.
Was kostet eine Namensänderung?
Mit einem anerkannten gesetzlichen Grund kostet der Antrag nichts, wenn er mündlich gestellt wird, und 21 Euro bei schriftlicher Einbringung. Für einen reinen Wunschnamen ohne gesetzlichen Grund fallen 567 Euro Bundesgebühr und 163 Euro Bundesverwaltungsabgabe an, zusammen 730 Euro.
Welche Gründe gelten als gültig?
Als gültige Gründe gelten zum Beispiel ein anstößiger, lächerlicher oder schwer aussprechbarer Name, erhebliche Schreibschwierigkeiten oder eine Angleichung des Namens an die Geschlechtsidentität. Liegt ein solcher Grund vor, ist die Namensänderung weitgehend gebührenfrei.
Ist die Namensänderung bei Heirat gebührenfrei?
Ja. Namen, die du im Zuge einer Eheschließung, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Scheidung annimmst oder zurücklegst, laufen über das Standesamt nach den Regeln des Namensrechts. Dafür wird keine Namensänderungsabgabe nach dem NÄG verlangt.
Kann ich den Namen meines Kindes ändern?
Für Minderjährige gibt es ein eigenes Verfahren. Erforderlich ist die Zustimmung der obsorgeberechtigten Personen, und die Behörde prüft das Kindeswohl. Auch hier ist die Änderung bei Vorliegen eines gesetzlichen Grundes deutlich günstiger als bei einem reinen Wunschnamen.
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