Darf ein Inkassobüro diese Kosten verlangen?
Ja, aber nur geregelte, notwendige und angemessene Beträge. Die ersatzfähigen Inkassokosten sind durch die Inkasso-Höchstsätze-Verordnung gedeckelt und steigen mit der Höhe der Hauptforderung. Nach § 1333 Abs 3 ABGB dürfen nur Kosten verrechnet werden, die notwendig, zweckentsprechend und der Forderung angemessen sind. Die Verordnung nennt Obergrenzen je nach Tätigkeit (veröffentlichte Beträge reichen bis rund 97,16 € und 312,80 €). Du darfst die Kosten bestreiten — Gerichte können überhöhte Beträge kürzen. Inkassobüros verrechnen oft die Höchstsätze statt der tatsächlichen Kosten, daher ist die Summe oft anfechtbar. Kurz: ja, aber nur im geregelten und angemessenen Rahmen.
📋 Die Regeln
- Inkassokosten sind durch Verordnung gedeckelt
- Nur notwendige & angemessene Kosten (§ 1333)
- Obergrenzen z. B. bis 97,16 € / 312,80 €
- Du darfst die Kosten bestreiten
- Gericht kann überhöhte Beträge kürzen
🔓 Ausnahmen
- Ist die Hauptforderung falsch/bezahlt/verjährt: nichts geschuldet
- Unverhältnismäßige Kosten kann das Gericht kürzen
- AK bietet einen Online-Inkasso-Check
⚠️ Strafen & Bußgelder
Du haftest nur für Inkassokosten, die notwendig und angemessen sind; die Höchstsätze der Verordnung (z. B. bis rund 97,16 € / 312,80 € für bestimmte Schritte) sind Maxima, keine automatischen Ansprüche. Ist die Hauptforderung selbst falsch, bereits bezahlt oder verjährt, schuldest du weder die Forderung noch die Kosten. Achtung Mythos: „Was das Inkassobüro auf die Rechnung setzt, muss ich zahlen“ ist falsch — nur geregelte, notwendige und angemessene Kosten sind geschuldet, und überhöhte Beträge kann ein Gericht kürzen. Tipp: Ignoriere die Post nicht, sondern prüfe und bestreite die Posten schriftlich; die AK hilft mit einem Inkasso-Check.
📎 Offizielle Quellen
- RIS · Inkasso-Höchstsätze-Verordnung →
- AK · Online-Inkasso-Check →
- Verbraucherrecht · Umgang mit Inkassobüros →
❓ Häufige Fragen
Muss ich alle Inkassokosten zahlen?
Nein. Du musst nur Inkassokosten zahlen, die notwendig, zweckentsprechend und der Höhe der Forderung angemessen sind. Die Inkasso-Höchstsätze-Verordnung legt Obergrenzen fest, die mit der Hauptforderung steigen. Diese Höchstsätze sind aber Maxima und keine automatischen Ansprüche.
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Die ersatzfähigen Kosten richten sich nach der Höhe der Hauptforderung und nach der gesetzten Inkassohandlung. Die Verordnung nennt gestaffelte Obergrenzen, veröffentlichte Beträge reichen bis rund 97,16 Euro und 312,80 Euro für bestimmte Tätigkeiten. Höhere oder unangemessene Beträge kann ein Gericht kürzen.
Darf ich die Forderung bestreiten?
Ja. Du darfst sowohl die Hauptforderung als auch die Inkassokosten bestreiten. Ist die zugrundeliegende Forderung falsch, bereits bezahlt oder verjährt, schuldest du weder die Forderung noch die Kosten. Bestreite die Posten am besten schriftlich und nachvollziehbar.
Soll ich die Inkasso-Post ignorieren?
Nein. Ignorieren ist riskant, weil das Verfahren bis zu einer Mahnklage eskalieren kann. Prüfe die Forderung und die Kosten genau und widersprich schriftlich, wenn etwas nicht stimmt. Die Arbeiterkammer bietet dafür einen Online-Inkasso-Check an.
Kann ein Gericht die Kosten kürzen?
Ja. Sind die verrechneten Inkassokosten unverhältnismäßig zur Hauptforderung, kann ein Gericht sie kürzen, selbst wenn sie innerhalb der Höchstsätze liegen. Maßgeblich ist immer, ob die Kosten notwendig und der Forderung angemessen waren.
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