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Exekution · Existenzminimum
Aktualisiert Juni 2026

💸 Darf mein Lohn gepfändet werden?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — der Lohn kann gepfändet werden, aber das Existenzminimum bleibt immer geschützt. Gläubiger können den Lohn per gerichtlicher Exekution pfänden, doch ein unpfändbarer Betrag muss dir bleiben. 2026 beträgt der allgemeine Grundbetrag 1.308 € im Monat (ohne Sonderzahlungen), mit Sonderzahlungen 1.526 €. Pro Unterhaltspflicht erhöht sich der geschützte Betrag (Unterhaltsgrundbetrag 261 €/Monat). Die genaue Aufteilung ergibt sich aus den Lohnpfändungstabellen des Justizministeriums, angewandt auf den Nettolohn. Manche Leistungen wie Familienbeihilfe und Pflegegeld sind ganz unpfändbar. Kurz: ja, aber nie unter das Existenzminimum.

📋 Die Regeln

  • Existenzminimum 2026 allgemein: 1.308 €/Monat
  • Mit Sonderzahlungen: 1.526 €/Monat
  • Je Unterhaltspflicht: +261 €/Monat
  • Aufteilung nach den Lohnpfändungstabellen
  • Familienbeihilfe & Pflegegeld sind unpfändbar

🔓 Ausnahmen

  • Unterhaltsexekution: niedrigeres Existenzminimum
  • Abfertigung alt: absolute Schutzgrenze 5.220 €/Monat (2026)
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden gesondert gepfändet

⚠️ Strafen & Bußgelder

Das ist Exekution, keine Strafe. Ist ein Pfändungsbescheid zugestellt, muss der Arbeitgeber als Drittschuldner mitwirken und binnen 4 Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben. Der pfändbare Teil einer Abfertigung wird erst nach 4 Wochen überwiesen. Achtung Mythos: „Gläubiger können meinen ganzen Lohn nehmen“ ist falsch — sie dürfen nie unter das Existenzminimum von 1.308 €/Monat (allgemein, 2026) gehen, und der geschützte Betrag steigt je Unterhaltspflicht. Tipp: Prüfe anhand der Lohnpfändungstabelle, ob der einbehaltene Betrag stimmt, und melde Unterhaltspflichten, weil sie deinen Freibetrag erhöhen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie viel bleibt mir bei einer Lohnpfändung?

Geschützt ist das Existenzminimum. 2026 beträgt der allgemeine Grundbetrag 1.308 Euro im Monat, wenn keine Sonderzahlungen anfallen, und 1.526 Euro mit Sonderzahlungen. Pro Person, der du Unterhalt schuldest, erhöht sich der geschützte Betrag, sodass dir mehr bleibt.

Wonach wird der pfändbare Teil berechnet?

Die genaue Aufteilung zwischen geschütztem und pfändbarem Einkommen ergibt sich aus den amtlichen Lohnpfändungstabellen des Justizministeriums, angewandt auf deinen Nettolohn. Die Tabellen berücksichtigen die Höhe des Einkommens und die Zahl deiner Unterhaltspflichten.

Sind alle Einkünfte pfändbar?

Nein. Bestimmte Leistungen sind zur Gänze unpfändbar, etwa die Familienbeihilfe und das Pflegegeld. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden als eigene Beträge gesondert behandelt und gepfändet. Für die Abfertigung alt gilt 2026 eine absolute Schutzgrenze von 5.220 Euro pro Monat.

Was muss mein Arbeitgeber tun?

Ist ein Pfändungsbescheid zugestellt, muss dein Arbeitgeber als Drittschuldner mitwirken und in der Regel binnen vier Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben. Er behält den pfändbaren Teil ein und führt ihn an den Gläubiger ab, während dir das Existenzminimum verbleibt.

Können Gläubiger meinen ganzen Lohn nehmen?

Nein. Gläubiger dürfen niemals unter das Existenzminimum pfänden. Dir muss immer mindestens der geschützte Grundbetrag bleiben, 2026 also 1.308 Euro im Monat im allgemeinen Fall, und mehr, wenn du Unterhaltspflichten hast. Eine vollständige Pfändung des Lohns ist nicht zulässig.

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