Darf ich vor der Geburt arbeiten (Mutterschutz)?
Nein — in der Schutzfrist gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Du darfst 8 Wochen vor dem errechneten Termin und 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten — verlängert auf 12 Wochen nach der Geburt bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Kaiserschnitt. Kommt das Kind früher, verlängert sich die Frist danach, sodass insgesamt bis zu 16 Wochen erreicht werden. Als Ersatz erhältst du Wochengeld: das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 3 Monate plus ein Zuschlag für Sonderzahlungen. Es gilt ein starker Kündigungs- und Entlassungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt. Melde die Schwangerschaft so früh wie möglich. Kurz: nein, in der Schutzfrist nicht arbeiten, dafür Wochengeld und Schutz.
📋 Die Regeln
- Schutzfrist: 8 Wochen vor + 8 nach der Geburt
- 12 Wochen danach bei Frühgeburt/Kaiserschnitt/Mehrlingen
- Wochengeld ersetzt das Nettoeinkommen
- Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Geburt
- Schwangerschaft früh melden (mit Attest)
🔓 Ausnahmen
- Individuelles Beschäftigungsverbot durch Arzt/Arbeitsinspektion
- Selbständige/Bäuerinnen: Betriebshilfe statt/neben Wochengeld
- Zuverdienst kann das Wochengeld bis zu dieser Höhe ruhen lassen
⚠️ Strafen & Bußgelder
Das Wochengeld beantragst du ab Beginn der 8. Woche vor dem Termin bei deiner Krankenkasse mit Arbeits- und Entgeltbestätigung und Geburtstermin-Nachweis. Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft dem Arbeitsinspektorat unverzüglich melden. Achtung Mythos: „Man muss genau 8 Wochen vor der Geburt aufhören, ohne Ausnahme“ ist nicht ganz richtig — die 8 Wochen sind der späteste Zeitpunkt; ein früheres individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot kann gelten, und das absolute Verbot kann nicht abbedungen werden. Tipp: Beantrage das Wochengeld rechtzeitig, damit die Auszahlung lückenlos läuft.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Darf ich kurz vor der Geburt arbeiten?
Nein. In den letzten 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot, ebenso in den 8 Wochen nach der Geburt. Bei einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder einem Kaiserschnitt verlängert sich die Frist danach auf 12 Wochen.
Was ist das Wochengeld?
Das Wochengeld ist der finanzielle Ersatz während der Schutzfrist. Für Angestellte und Arbeiterinnen beträgt es das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist, erhöht um einen Zuschlag für Sonderzahlungen. Es wird monatlich ausbezahlt.
Bin ich in der Schwangerschaft vor Kündigung geschützt?
Ja. Ab dem Beginn der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Nimmst du anschließend Karenz, verlängert sich der Schutz entsprechend. Wichtig ist, dass du den Arbeitgeber so früh wie möglich, am besten schriftlich mit Attest, informierst.
Kann das Verbot früher beginnen?
Ja. Stellt eine Fachärztin oder das Arbeitsinspektorat fest, dass eine Weiterbeschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet, kann ein individuelles Beschäftigungsverbot schon vor der allgemeinen Schutzfrist gelten. Für dessen Dauer läuft das Wochengeld weiter.
Wie beantrage ich das Wochengeld?
Du beantragst es ab Beginn der achten Woche vor dem errechneten Termin bei deiner Krankenversicherung, etwa der ÖGK. Erforderlich sind die Arbeits- und Entgeltbestätigung des Arbeitgebers, ein Nachweis des Geburtstermins und später die Geburtsurkunde des Kindes.
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