Darf ich in der Probezeit gekündigt werden?
Ja — in der Probezeit können beide Seiten jederzeit beenden. Bei Angestellten und Arbeitern darf die Probezeit höchstens 1 Monat dauern (Probemonat); eine dreimonatige Probezeit ist für sie nicht zulässig. Im Probemonat können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit, ohne Grund und ohne Frist auflösen. Bei Lehrlingen gilt eine gesetzliche Probezeit von 3 Monaten. Die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein; fehlt eine Vereinbarung, gibt es keine Probezeit und es gelten die normalen Kündigungsregeln. Während der Probezeit ist es ein echtes Dienstverhältnis, nur eben frei lösbar. Kurz: ja, sofort beendbar, aber nur höchstens einen Monat lang.
📋 Die Regeln
- Probemonat: höchstens 1 Monat
- Beide Seiten: jederzeit, ohne Grund, ohne Frist
- Lehrlinge: 3 Monate Probezeit
- Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein
- Echtes Dienstverhältnis mit anteiligen Ansprüchen
🔓 Ausnahmen
- Auflösung aus diskriminierendem Motiv bleibt anfechtbar
- Probezeit kann nicht verlängert oder neu gestartet werden
- Ohne Vereinbarung gilt keine Probezeit
⚠️ Strafen & Bußgelder
Eine Strafe gibt es nicht, aber eine diskriminierende Auflösung in der Probezeit (etwa wegen Geschlecht, Herkunft oder Behinderung) kann nach dem Gleichbehandlungsgesetz zu Schadenersatz oder einem Anspruch auf Fortsetzung führen. Achtung Mythos: „Der Arbeitgeber darf eine 3- oder 6-monatige Probezeit festlegen wie in manchen anderen Ländern“ ist falsch — bei normalen Arbeitnehmern ist sie in Österreich auf einen Monat begrenzt; alles Längere ist als Probezeit unwirksam. Tipp: Auch im Probemonat erwirbst du anteilig Ansprüche wie Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
📎 Offizielle Quellen
- AK · Ihre Rechte in der Probezeit →
- WKO · Arbeitsverhältnis auf Probe →
- oesterreich.gv.at · Probezeit →
❓ Häufige Fragen
Wie lange dauert die Probezeit?
Für Angestellte und Arbeiter darf die Probezeit höchstens einen Monat dauern, den sogenannten Probemonat. Eine längere Probezeit von drei Monaten ist für sie nicht zulässig. Für Lehrlinge gilt dagegen eine gesetzliche Probezeit von drei Monaten.
Kann ich in der Probezeit jederzeit gekündigt werden?
Ja. Im Probemonat können sowohl der Arbeitgeber als auch du das Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen, ohne einen Grund zu nennen und ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Das gilt für beide Seiten gleichermaßen.
Muss die Probezeit vereinbart sein?
Ja. Die Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag vereinbart sein. Fehlt eine solche Vereinbarung, gibt es keine Probezeit, und es gelten von Beginn an die normalen Kündigungsfristen und Kündigungstermine.
Habe ich in der Probezeit Ansprüche?
Ja. Auch in der Probezeit handelt es sich um ein echtes Dienstverhältnis. Du erwirbst anteilig Ansprüche wie Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Unterschied liegt nur darin, dass das Verhältnis jederzeit frei aufgelöst werden kann.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Nein. Die Probezeit kann nicht wiederholt verlängert oder neu gestartet werden, um die Höchstdauer von einem Monat zu umgehen. Eine Auflösung, die auf einem gesetzlich verbotenen, etwa diskriminierenden Motiv beruht, kann zudem trotz Probezeit angefochten werden.
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