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Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
Aktualisiert Juni 2026

🏦 Darf ich einen Kredit oder Ratenkauf widerrufen?

Ja
Kurze Antwort

Ja — Verbraucherkredite und Ratenkäufe haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ein Verbraucher kann von einem Kreditvertrag — und damit von einer Ratenzahlungsvereinbarung — binnen 14 Tagen ohne Gründe zurücktreten (§ 12 VKrG). Die Frist läuft ab Vertragsschluss; erhältst du die Vertragsbedingungen und Pflichtinfos später, beginnt sie erst dann — fehlende Angaben heißt also, die Frist startet nicht. Nach dem Rücktritt zahlst du den ausbezahlten Betrag plus angefallene Zinsen zurück, ohne Verzug, spätestens binnen 30 Tagen; eine weitere Entschädigung schuldest du nicht. Das VKrG gilt nicht bei Krediten bis 200 €. Kurz: ja, 14 Tage, dann Kapital plus Zinsen binnen 30 Tagen.

📋 Die Regeln

  • 14 Tage Rücktritt ohne Gründe (§ 12 VKrG)
  • Fehlen Pflichtinfos, startet die Frist nicht
  • Rückzahlung: Kapital + Zinsen binnen 30 Tagen
  • Keine weitere Entschädigung
  • VKrG nicht bei Krediten bis 200 €

🔓 Ausnahmen

  • Verbundene Kredite (§ 13): Kauf separat binnen 1 Woche widerrufen
  • Rücktritt vom Kauf hebt verbundenen Kredit automatisch auf
  • Auch verbundene Restschuldversicherung ist mitumfasst

⚠️ Strafen & Bußgelder

Nach dem Rücktritt zahlst du nur Kapital + Zinsen (zum vereinbarten Sollzinssatz) binnen 30 Tagen zurück. Das VKrG gilt nicht bei Krediten bis 200 € oder solchen, die binnen 3 Monaten mit nur geringen Kosten rückzahlbar sind. Bei einem Terminverlust darf der Kreditgeber die ganze Summe nur fordern, wenn er geleistet hat, eine Rate ≥6 Wochen rückständig ist und er mit ≥2-wöchiger Nachfrist gemahnt hat. Achtung Mythos: „Widerrufe ich den Kredit, ist auch die Ware automatisch storniert“ ist bei einem separaten Bankkredit falsch — nach § 13 musst du den Kauf gesondert binnen 1 Woche widerrufen. Tipp: Prüfe, ob alle Pflichtinformationen vorliegen — fehlen sie, läuft die Frist gar nicht.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Kann ich einen Kreditvertrag widerrufen?

Ja. Als Verbraucher kannst du von einem Kreditvertrag und damit auch von einer Ratenzahlungsvereinbarung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist läuft ab Vertragsschluss, beginnt aber erst, wenn dir alle Vertragsbedingungen und Pflichtinformationen vorliegen.

Was muss ich nach dem Rücktritt zurückzahlen?

Du zahlst den tatsächlich ausbezahlten Kreditbetrag zurück, zuzüglich der bis dahin angefallenen Zinsen zum vereinbarten Sollzinssatz. Das hat ohne unnötigen Verzug zu geschehen, spätestens binnen 30 Tagen nach Absenden des Rücktritts. Eine weitere Entschädigung schuldest du nicht.

Gilt das auch für einen Ratenkauf?

Ja. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Kreditgeschäft im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes, sodass das 14-tägige Rücktrittsrecht auch hier gilt. Ausgenommen sind unter anderem Kredite bis 200 Euro sowie Ratenkäufe, bei denen Anzahlung und Raten den Barzahlungspreis nicht übersteigen.

Ist mit dem Kredit auch der Kauf storniert?

Nicht automatisch bei einem separaten Bankkredit. Nach § 13 VKrG musst du bei einem verbundenen Bankkredit den finanzierten Kauf gesondert binnen einer Woche nach dem Kreditwiderruf widerrufen. Umgekehrt hebt ein Rücktritt vom Kauf den verbundenen Kredit automatisch mit auf.

Was, wenn Pflichtinfos fehlen?

Fehlen die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Vertragsbedingungen und Informationen, beginnt die 14-tägige Rücktrittsfrist nicht zu laufen. Sie startet erst, wenn dir alle Pflichtangaben vollständig übermittelt wurden. Dadurch kann dein Rücktrittsrecht deutlich länger bestehen bleiben.

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