Darf ich meine Wohnung untervermieten oder über Airbnb anbieten?
Teilweise — aber meist nur mit Zustimmung des Vermieters. Untervermietung, auch über Airbnb, braucht in der Regel die Zustimmung des Vermieters; hol sie schriftlich ein. Nach § 11 MRG darf der Vermieter aus wichtigen Gründen ablehnen (gänzliche Untervermietung, Überbelegung, zu hoher Untermietzins, Störung der Hausgemeinschaft). Der Untermietzins darf nur um höchstens 50 % über dem zulässigen Hauptmietzins liegen. Tourismus-Vermietung löst fast immer eine Ortstaxe und eine Registrierungspflicht aus. In Wien darfst du deine Wohnung in Wohnzonen ohne Ausnahmebewilligung höchstens 90 Tage/Jahr touristisch vermieten. Kurz: ja, aber mit Zustimmung, Steuer und Registrierung.
📋 Die Regeln
- Untermiete/Airbnb meist nur mit Zustimmung
- § 11 MRG: Ablehnung aus wichtigen Gründen
- Untermietzins max. 50 % über dem Hauptmietzins
- Tourismus: Ortstaxe + Registrierung
- Wien: höchstens 90 Tage/Jahr in Wohnzonen
🔓 Ausnahmen
- Gänzliche Untervermietung ist ein Kündigungsgrund (§ 30 MRG)
- Überhöhter Untermietzins kann die Hauptmiete kosten
- Plattformen melden Wiener Inserate jetzt an den Magistrat
⚠️ Strafen & Bußgelder
Wer in Wien länger als 90 Tage/Jahr ohne Ausnahmebewilligung touristisch vermietet, riskiert eine Geldstrafe bis 50.000 €. Untervermietung ohne Zustimmung oder zu einem unverhältnismäßig hohen Entgelt kann über eine gerichtliche Aufkündigung die ganze Hauptmiete kosten. Achtung Mythos: „Es ist meine Wohnung, ich kann sie jederzeit auf Airbnb stellen“ ist falsch — bei einer Mietwohnung brauchst du die Zustimmung des Vermieters, musst die Ortstaxe zahlen, dich registrieren und bist in Wien auf 90 touristische Tage pro Jahr beschränkt. Tipp: Hol die Zustimmung schriftlich ein und kläre Ortstaxe und Registrierung vorab.
📎 Offizielle Quellen
- RIS · § 11 MRG →
- Stadt Wien · Privat vermieten zu touristischen Zwecken →
- oesterreich.gv.at · Mietrecht →
❓ Häufige Fragen
Darf ich meine Mietwohnung untervermieten?
In der Regel nur mit Zustimmung des Vermieters. Ein vollständiges Verbot lässt sich zwar manchmal anfechten, doch das MRG nennt wichtige Gründe, aus denen der Vermieter eine Untervermietung ablehnen darf, etwa Überbelegung oder ein zu hoher Untermietzins. Hol die Zustimmung am besten schriftlich ein.
Wie viel Untermiete darf ich verlangen?
Wenn du nur die Wohnfläche weitergibst, darf der Untermietzins höchstens 50 Prozent über dem zulässigen Hauptmietzins liegen, der zum Zeitpunkt des Untermietvertrags gilt. Ein unverhältnismäßig hoher Untermietzins kann sogar ein Kündigungsgrund für die Hauptmiete sein.
Brauche ich für Airbnb eine Registrierung?
Ja, touristische Kurzzeitvermietung löst fast immer eine Ortstaxe und eine Registrierungspflicht aus. In Wien musst du dich über die Stadt registrieren und ein Ortstaxe-Konto führen. Plattformen melden Wiener Inserate inzwischen an den Magistrat.
Wie viele Tage darf ich in Wien vermieten?
In normalen Wohnzonen darfst du deine eigene Wohnung ohne Ausnahmebewilligung höchstens 90 Tage pro Jahr für touristische Zwecke vermieten, und nur, ohne deinen eigenen Wohnsitz dort aufzugeben. Wer länger vermietet, braucht eine Bewilligung.
Was droht bei Verstößen?
In Wien kann das Vermieten über die 90-Tage-Grenze hinaus ohne Bewilligung mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Untervermietung ohne Zustimmung oder zu überhöhtem Entgelt kann zudem die Aufkündigung deiner Hauptmiete nach sich ziehen.
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