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ZGB (Erwachsenenschutz)
Aktualisiert Juni 2026

📋 Darf ich in der Schweiz eine Patientenverfügung erstellen?

Ja
Kurze Antwort

Ja — seit dem Erwachsenenschutzrecht 2013 kannst du beides erstellen. Mit einer Patientenverfügung legt jede urteilsfähige erwachsene Person ihre Behandlungswünsche fest und kann eine Person bestimmen, die medizinisch für sie entscheidet, falls sie urteilsunfähig wird. Form: schriftlich, datiert und unterschrieben (Handschrift nicht nötig). Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmst du, wer im Fall der Urteilsunfähigkeit deine Personensorge, Vermögensverwaltung und rechtliche Vertretung übernimmt. Form: entweder vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet. Tritt der Fall ein, prüft und validiert die KESB den Vorsorgeauftrag. Kurz: ja — Patientenverfügung schriftlich, Vorsorgeauftrag handschriftlich oder notariell.

📋 Die Regeln

  • Patientenverfügung: medizinische Wünsche + Vertretung
  • Form: schriftlich, datiert, unterschrieben
  • Vorsorgeauftrag: Personensorge, Vermögen, Vertretung
  • Form: handschriftlich oder notariell beurkundet
  • Die KESB validiert den Vorsorgeauftrag

🔓 Ausnahmen

  • Voraussetzung: Urteilsfähigkeit bei der Errichtung
  • Patientenverfügung bindet das medizinische Personal direkt
  • Vorsorgeauftrag wirkt erst nach Prüfung durch die KESB

⚠️ Strafen & Bussen

Es geht nicht um Bussen, aber die Form muss eingehalten werden: Ein Vorsorgeauftrag, der weder vollständig handschriftlich noch öffentlich beurkundet ist, ist ungültig; eine Patientenverfügung ohne Datum oder Unterschrift kann unbeachtlich sein. Ohne diese Dokumente entscheidet im Ernstfall die KESB oder das Gesetz über die Vertretung. Vorsicht vor einem Mythos: «meine Angehörigen dürfen automatisch alles für mich entscheiden» — nicht ohne Weiteres; ein Vorsorgeauftrag legt die Vertretung verbindlich fest. Tipp: halte die Form ein, hinterlege die Dokumente auffindbar und informiere deine Vertrauensperson und den Hausarzt.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem du als urteilsfähige Person deine medizinischen Behandlungswünsche festlegst und eine Person bestimmen kannst, die für dich entscheidet, falls du urteilsunfähig wirst. Sie muss schriftlich, datiert und unterschrieben sein und bindet das medizinische Personal direkt.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmst du im Voraus, wer im Fall deiner Urteilsunfähigkeit deine Personensorge übernimmt, dein Vermögen verwaltet und dich rechtlich vertritt. Er muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet sein, um gültig zu sein.

Welche Form muss ich einhalten?

Die Patientenverfügung muss schriftlich, datiert und unterschrieben sein, wobei sie nicht handschriftlich sein muss. Der Vorsorgeauftrag hat strengere Anforderungen: Er muss entweder von A bis Z handschriftlich, datiert und unterschrieben oder von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet sein. Sonst ist er ungültig.

Welche Rolle spielt die KESB?

Wirst du urteilsunfähig, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die KESB, deinen Vorsorgeauftrag und bestätigt, dass er wirksam wird. Sie überwacht auch die beauftragte Person. Eine Patientenverfügung dagegen bindet das medizinische Personal direkt; die KESB wird nur bei Streit beigezogen.

Brauche ich beide Dokumente?

Sie ergänzen sich. Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheide, der Vorsorgeauftrag die Personensorge, das Vermögen und die rechtliche Vertretung. Es ist sinnvoll, beide zu erstellen, damit im Ernstfall klar ist, wer was für dich entscheidet, und damit nicht allein die Behörde bestimmen muss.

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