Darf ich in der Schweiz eine künstliche Befruchtung (IVF) machen?
Es kommt auf die Methode an — IVF ist erlaubt, manche Methoden nicht. Die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung sind nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) für Paare zulässig. Seit der Ehe für alle (Juli 2022) können auch verheiratete Frauenpaare auf die Samenspende zugreifen. Die Samenspende ist erlaubt, derzeit aber verheirateten Paaren vorbehalten; das Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Die Eizellenspende ist aktuell verboten — eine Legalisierung ist in Arbeit (Stand 2026 noch nicht in Kraft). Die Embryonenspende und die Leihmutterschaft sind verboten. Kurz: IVF ja, Samenspende für Ehepaare, Eizellenspende und Leihmutterschaft (noch) nicht.
📋 Die Regeln
- IVF / unterstützte Fortpflanzung: für Paare erlaubt (FMedG)
- Samenspende: erlaubt, verheirateten Paaren vorbehalten
- Seit Ehe für alle auch Frauenpaare (Samenspende)
- Eizellenspende: derzeit verboten (Reform in Arbeit)
- Embryonenspende und Leihmutterschaft: verboten
🔓 Ausnahmen
- Kind hat ein Recht auf Kenntnis der Abstammung (Spenderregister)
- Eizellenspende-Legalisierung 2026 noch nicht in Kraft (unbestätigt)
- Behandlung in bewilligten Zentren
⚠️ Strafen & Bussen
Das Durchführen oder Vermitteln einer in der Schweiz verbotenen Methode — insbesondere der Leihmutterschaft — ist strafbar. Auch die Eizellen- und Embryonenspende sind nach geltendem Recht unzulässig. Vorsicht vor einem Mythos: «in der Schweiz ist alles in der Fortpflanzungsmedizin erlaubt» — falsch; IVF und Samenspende sind erlaubt, aber Eizellenspende und Leihmutterschaft sind verboten. Tipp: lass dich in einem bewilligten Fortpflanzungszentrum beraten, das die zulässigen Methoden kennt, und beachte, dass die Eizellenspende noch verboten ist, auch wenn eine Reform diskutiert wird. Eine spezialisierte Beratung kann bei der Planung helfen.
📎 Offizielle Quellen
- BAG · Rechtsetzung Fortpflanzungsmedizin →
- ch.ch · medizinisch unterstützte Fortpflanzung →
- Fedlex · Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) →
❓ Häufige Fragen
Ist IVF in der Schweiz erlaubt?
Ja. Die In-vitro-Fertilisation und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung sind nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz für Paare zulässig. Seit der Ehe für alle können auch verheiratete Frauenpaare auf die Samenspende zugreifen. Die Behandlung erfolgt in bewilligten Fortpflanzungszentren unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Ist die Samenspende erlaubt?
Ja, die Samenspende ist erlaubt, derzeit aber verheirateten Paaren vorbehalten. Das so gezeugte Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, weshalb die Spenderdaten in einem Register erfasst werden. Seit der Ehe für alle steht die Samenspende auch verheirateten Frauenpaaren offen.
Ist die Eizellenspende erlaubt?
Nach geltendem Recht ist die Eizellenspende in der Schweiz verboten. Eine Legalisierung ist allerdings in Arbeit: Das Parlament hat eine entsprechende Motion angenommen, und der Bundesrat hat Eckwerte festgelegt. Stand 2026 ist die Legalisierung aber noch nicht in Kraft, weshalb die Eizellenspende weiterhin unzulässig ist.
Ist die Leihmutterschaft erlaubt?
Nein. Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten, sowohl nach der Verfassung als auch nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz. Das Durchführen oder Vermitteln einer Leihmutterschaft ist strafbar. Auch die Embryonenspende ist unzulässig. Diese Verbote gelten unabhängig vom Wohnsitz der beteiligten Personen.
Können gleichgeschlechtliche Paare IVF nutzen?
Seit der Ehe für alle von 2022 können verheiratete Frauenpaare auf die Samenspende zugreifen und so ein Kind bekommen. Für andere Konstellationen gelten die allgemeinen Grenzen des Gesetzes, insbesondere das Verbot der Eizellenspende und der Leihmutterschaft. Lass dich in einem bewilligten Zentrum zu deinen Möglichkeiten beraten.
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