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Strafgesetzbuch (StGB 119) · Fristenregelung
Aktualisiert Juni 2026

🏥 Darf ich in der Schweiz einen Schwangerschaftsabbruch machen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — innert der ersten 12 Wochen auf schriftliches Verlangen, danach nur bei medizinischer Indikation. Nach der Fristenregelung (StGB Art. 119) ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei, wenn die Frau ihn innert der ersten 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. Er muss von einer zugelassenen Ärztin oder einem Arzt durchgeführt werden. Vorher führt die Ärztin ein eingehendes Beratungsgespräch und gibt eine Liste von Hilfsangeboten ab; bei unter 16-Jährigen erfolgt eine Überweisung an eine Jugendberatungsstelle. Nach 12 Wochen ist ein Abbruch nur bei medizinischer Indikation zulässig. Die Kosten übernimmt die Grundversicherung. Kurz: ja, in den ersten 12 Wochen — danach medizinisch begründet.

📋 Die Regeln

  • Straffrei innert der ersten 12 Wochen (StGB 119)
  • Auf schriftliches Verlangen der Frau
  • Durch eine zugelassene Ärztin / einen Arzt
  • Vorher: Beratungsgespräch + Liste mit Hilfsangeboten
  • Nach 12 Wochen: nur bei medizinischer Indikation

🔓 Ausnahmen

  • Unter 16-Jährige: Überweisung an eine Jugendberatungsstelle
  • Nach 12 Wochen: keine feste Obergrenze bei medizinischer Indikation
  • Kosten durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt

⚠️ Strafen & Bussen

Es geht um eine gesetzliche Regelung, nicht um eine alltägliche Busse: Ein Abbruch ausserhalb der Voraussetzungen (z. B. nach 12 Wochen ohne medizinische Indikation oder nicht durch eine zugelassene Ärztin) bleibt strafbar. Vorsicht vor einem Mythos: «Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz verboten» — falsch; seit 2002 gilt die Fristenregelung, die ihn in den ersten 12 Wochen straffrei stellt. Tipp: wende dich frühzeitig an eine Ärztin oder eine Beratungsstelle, die dich über das Verfahren, die Fristen und die Hilfsangebote informiert. Sensibles Thema — bei Bedarf an Unterstützung kann dir eine Fachstelle oder Ärztin weiterhelfen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Ist ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz erlaubt?

Ja, in den ersten 12 Wochen. Seit 2002 gilt die Fristenregelung, nach der ein Abbruch straffrei ist, wenn die Frau ihn innert der ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. Er wird von einer zugelassenen Ärztin durchgeführt.

Bis zu welcher Woche ist er straffrei?

Auf schriftliches Verlangen der Frau ist der Abbruch innert der ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Menstruation straffrei. Nach diesen zwölf Wochen ist ein Abbruch nur noch bei einer medizinischen Indikation zulässig, etwa zur Abwendung einer schweren Gefahr für die Frau.

Was passiert vor dem Eingriff?

Vor dem Abbruch führt die Ärztin ein eingehendes Beratungsgespräch mit der Frau und übergibt ihr eine Liste von Stellen, die ideelle und materielle Hilfe anbieten. Bei Frauen unter sechzehn Jahren erfolgt zusätzlich eine Überweisung an eine spezialisierte Jugendberatungsstelle.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Es lohnt sich, das Vorgehen frühzeitig mit der Ärztin oder einer Beratungsstelle zu klären, damit die Fristen eingehalten werden und alle Fragen rechtzeitig beantwortet sind.

Was gilt nach den 12 Wochen?

Nach den ersten zwölf Wochen ist ein Abbruch nur bei medizinischer Indikation zulässig, also wenn er nötig ist, um eine schwere körperliche Schädigung oder eine grosse Notlage der Frau abzuwenden. Die Gefahr muss umso grösser sein, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist.

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