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revDSG · EDÖB
Aktualisiert Juni 2026

📹 Darf ich zu Hause eine Überwachungskamera installieren?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Auf deinem eigenen Grundstück grundsätzlich ja — aber nicht über die Grenze hinaus. Das Filmen des eigenen Privatgrundstücks ist erlaubt und braucht keine Bewilligung. Die Kamera darf aber keinen öffentlichen Raum (Strasse, Trottoir) und kein Nachbargrundstück, dessen Eingang oder Garten erfassen — das verletzt die Persönlichkeitsrechte unbestimmt vieler Personen. Nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG, seit September 2023) muss die Überwachung verhältnismässig sein, einem legitimen Zweck dienen und transparent sein; ein Hinweisschild ist erwartet, und Aufnahmen sind zu löschen, wenn sie nicht mehr nötig sind. Der EDÖB berät. Kurz: ja, fürs eigene Grundstück, ohne öffentlichen Raum oder Nachbarn.

📋 Die Regeln

  • Eigenes Grundstück filmen: grundsätzlich erlaubt
  • Kein öffentlicher Raum, kein Nachbargrundstück
  • revDSG: verhältnismässig, legitimer Zweck, transparent
  • Hinweisschild auf die Überwachung erwartet
  • Aufnahmen löschen, wenn nicht mehr nötig

🔓 Ausnahmen

  • Türklingel-/Dashcams: nicht systematisch öffentlichen Raum filmen
  • Streit mit Nachbarn: oft zuerst Schlichtungsbehörde
  • Zivilrechtlicher Schutz nach ZGB Art. 28 möglich

⚠️ Strafen & Bussen

Filmt eine Kamera öffentlichen Raum oder das Nachbargrundstück, ist das in der Regel widerrechtlich. Betroffene können sich beim EDÖB melden oder zivilrechtlich nach ZGB Art. 28 (Persönlichkeitsschutz) vorgehen; das Gericht kann die Entfernung oder Ausrichtung der Kamera und Schadenersatz anordnen. Vorsicht vor einem Mythos: «auf meinem Grundstück darf ich filmen, was ich will» — falsch; sobald öffentlicher Raum oder Nachbarn erfasst werden, ist es unzulässig. Tipp: Kamera so ausrichten, dass nur dein eigener Eingang sichtbar ist, und ein Hinweisschild anbringen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich zu Hause eine Kamera installieren?

Auf deinem eigenen Privatgrundstück grundsätzlich ja, und du brauchst keine Bewilligung. Die Kamera darf aber keinen öffentlichen Raum wie Strasse oder Trottoir und kein Nachbargrundstück erfassen. Richte sie so aus, dass nur dein eigener Bereich, etwa dein Hauseingang, im Bild ist.

Was darf die Kamera nicht filmen?

Sie darf keinen öffentlichen Raum und kein Nachbargrundstück, dessen Eingang oder Garten aufnehmen. Solche Aufnahmen verletzen die Persönlichkeitsrechte unbestimmt vieler Personen und sind in der Regel widerrechtlich. Das gilt auch für Türklingelkameras und Dashcams, die du entsprechend ausrichten musst.

Was verlangt das Datenschutzgesetz?

Nach dem revidierten Datenschutzgesetz muss die Überwachung verhältnismässig sein, einem legitimen Zweck dienen und transparent erfolgen. Ein Hinweisschild auf die Videoüberwachung wird erwartet, damit Personen wissen, dass sie gefilmt werden. Aufnahmen sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Was kann ich gegen die Kamera des Nachbarn tun?

Wenn die Kamera deines Nachbarn dein Grundstück oder öffentlichen Raum filmt, kannst du dich an den EDÖB wenden oder zivilrechtlich nach Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs vorgehen. Oft führt der Weg zuerst über die kommunale Schlichtungsbehörde, bevor ein Gericht entscheidet.

Brauche ich ein Hinweisschild?

Ja, ein Hinweis auf die Videoüberwachung wird erwartet, damit Personen wissen, dass sie gefilmt werden, und ihre Rechte wahrnehmen können. Das gehört zur Transparenz nach dem Datenschutzgesetz. Ein gut sichtbares Schild beim überwachten Bereich hilft, Streit mit Nachbarn zu vermeiden.

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