Darf ich in der Schweiz ein Gespräch heimlich aufnehmen?
Nein — ein nicht öffentliches Gespräch ohne Zustimmung aller heimlich aufzunehmen ist strafbar. Das Strafgesetzbuch schützt das nicht öffentliche Wort: Art. 179bis verbietet das Abhören oder Aufnehmen eines fremden Gesprächs (an dem du nicht beteiligt bist) ohne Einwilligung aller Beteiligten. Art. 179ter verbietet das heimliche Aufnehmen des eigenen nicht öffentlichen Gesprächs ohne Zustimmung der anderen. Beides ist strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe und ist ein Antragsdelikt. Mit Zustimmung aller ist die Aufnahme erlaubt. Auch das Datenschutzrecht (revDSG) ist betroffen, wenn nicht alle informiert sind. Kurz: ohne Einwilligung aller — nein.
📋 Die Regeln
- Nicht öffentliches Wort ist geschützt (StGB)
- Fremdes Gespräch aufnehmen: Art. 179bis
- Eigenes Gespräch heimlich aufnehmen: Art. 179ter
- Strafe: bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Mit Zustimmung aller ist die Aufnahme erlaubt
🔓 Ausnahmen
- Öffentliche Reden/Vorträge sind nicht geschützt
- Antragsdelikt: Verfolgung nur auf Antrag des Opfers
- revDSG zusätzlich betroffen, wenn nicht alle informiert sind
⚠️ Strafen & Bussen
Wer ein nicht öffentliches Gespräch ohne Einwilligung aller aufnimmt, abhört oder eine solche Aufnahme verwendet oder zugänglich macht, macht sich nach Art. 179bis/179ter StGB strafbar — mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, wird also nur auf Antrag der betroffenen Person verfolgt. Vorsicht vor einem Mythos: «mein eigenes Telefongespräch darf ich immer aufnehmen» — falsch; auch dafür brauchst du die Zustimmung der anderen. Tipp: hol vor jeder Aufnahme das Einverständnis aller Beteiligten ein, dann ist sie zulässig.
📎 Offizielle Quellen
- Fedlex · StGB Art. 179bis/179ter →
- EDÖB · Aufzeichnung von Gesprächen →
- ch.ch · Persönlichkeitsschutz →
❓ Häufige Fragen
Darf ich ein Gespräch heimlich aufnehmen?
Nein. Ein nicht öffentliches Gespräch ohne die Zustimmung aller Beteiligten aufzunehmen, ist strafbar, egal ob du selbst daran teilnimmst oder nicht. Das Strafgesetzbuch schützt das nicht öffentliche Wort. Erlaubt ist eine Aufnahme nur mit dem Einverständnis aller Anwesenden.
Was ist der Unterschied zwischen 179bis und 179ter?
Artikel 179bis betrifft das Abhören oder Aufnehmen eines fremden Gesprächs, an dem du nicht beteiligt bist. Artikel 179ter betrifft das heimliche Aufnehmen deines eigenen nicht öffentlichen Gesprächs ohne Zustimmung der anderen. Beide stellen das nicht öffentliche Wort unter Schutz.
Welche Strafe droht?
Beide Tatbestände werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Es handelt sich um Antragsdelikte, das heisst, die Strafverfolgung erfolgt nur, wenn die betroffene Person einen Strafantrag stellt. Auch die Verwendung einer solchen Aufnahme ist strafbar.
Darf ich mein eigenes Telefongespräch aufnehmen?
Nicht ohne Zustimmung der anderen Seite. Auch wenn du selbst am Gespräch teilnimmst, ist das heimliche Aufnehmen nach Artikel 179ter strafbar. Du musst die andere Person informieren und ihr Einverständnis einholen, sonst machst du dich trotz Teilnahme am Gespräch strafbar.
Gilt das auch für öffentliche Reden?
Nein. Geschützt ist nur das nicht öffentliche Wort. Öffentliche Reden, Vorträge oder Ansprachen vor einem grösseren Publikum sind nicht geschützt und dürfen aufgenommen werden. Entscheidend ist, ob das Gespräch privat und vertraulich oder öffentlich zugänglich ist.
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