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KVG · Prämienverbilligung Zürich
Aktualisiert Juni 2026

🏥 Muss ich in der Schweiz eine Krankenkasse haben?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — die Grundversicherung ist für alle mit Wohnsitz Pflicht. Nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz innert 3 Monaten nach Zuzug oder Geburt eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen; der Schutz gilt rückwirkend ab Ankunft. Die Wahl des Versicherers ist frei, und alle müssen dich für die Grundversicherung aufnehmen — der Leistungskatalog ist gesetzlich identisch, nur die Prämien unterscheiden sich. Es gilt eine jährliche Franchise ab 300 CHF (wählbar bis 2'500) plus 10% Selbstbehalt (max 700 CHF/Jahr). Geringere Einkommen erhalten über den Kanton eine Prämienverbilligung (Beispiel Zürich). Kurz: ja, Pflicht — mit freier Kassenwahl und möglicher Verbilligung.

📋 Die Regeln

  • Grundversicherung Pflicht, Abschluss innert 3 Monaten
  • Freie Wahl des Versicherers, Aufnahmepflicht
  • Leistungskatalog gesetzlich identisch, nur Prämien unterschiedlich
  • Franchise ab 300 CHF + 10% Selbstbehalt (max 700)
  • Prämienverbilligung über den Kanton (Beispiel Zürich)

🔓 Ausnahmen

  • Wechsel der Grundversicherung jährlich, meist bis 30. November
  • Höhere Franchise (bis 2'500): tiefere Prämie, mehr Selbstbehalt
  • Zürich: Verbilligungs-Anträge bis 31. März des Folgejahres

⚠️ Strafen & Bussen

Wer sich nicht rechtzeitig versichert, wird vom Kanton einer Krankenkasse zwangsweise zugewiesen und schuldet die Prämien rückwirkend ab Wohnsitznahme, allenfalls mit Zuschlag. Ausstehende Prämien können betrieben werden. Vorsicht vor einem Mythos: «ich brauche keine Krankenkasse, wenn ich gesund bin» — falsch; die Grundversicherung ist für alle obligatorisch, unabhängig vom Gesundheitszustand. Tipp: schliesse die Versicherung sofort nach Zuzug ab, vergleiche Prämien und prüfe beim Kanton, ob du Anspruch auf eine Prämienverbilligung hast.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Ist die Krankenkasse in der Schweiz Pflicht?

Ja. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert drei Monaten nach Zuzug oder Geburt eine obligatorische Grundversicherung abschliessen. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab Ankunft oder Geburt, sofern du die Versicherung innerhalb dieser Frist abschliesst.

Kann ich den Versicherer frei wählen?

Ja. Du kannst den Versicherer für die Grundversicherung frei wählen, und alle Kassen müssen dich aufnehmen. Der Leistungskatalog ist gesetzlich für alle identisch, nur die Prämien unterscheiden sich nach Kasse, Kanton und Region. Ein Wechsel ist in der Regel jährlich möglich.

Was ist die Franchise?

Die Franchise ist der jährliche Betrag, den du selbst zahlst, bevor die Kasse Leistungen übernimmt. Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken, wählbar bis 2'500 Franken für eine tiefere Prämie. Dazu kommt ein Selbstbehalt von 10 Prozent, höchstens 700 Franken pro Jahr für Erwachsene.

Was ist die Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung ist eine kantonale Unterstützung, die Personen mit tieferem oder mittlerem Einkommen einen Teil der Prämie reduziert. Du beantragst sie beim Kanton, und der Anspruch ist einkommensabhängig. Im Kanton Zürich werden Anträge bis Ende März des Folgejahres berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich mich nicht versichere?

Wer sich nicht rechtzeitig versichert, wird vom Kanton einer Kasse zwangsweise zugewiesen und schuldet die Prämien rückwirkend ab Wohnsitznahme, allenfalls mit Zuschlag. Ausstehende Prämien können betrieben werden. Schliesse die Versicherung deshalb gleich nach dem Zuzug ab.

🔎 Häufige Suchanfragen

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