Wie gründe ich in der Schweiz eine Firma?
Es kommt auf die Rechtsform an — sie ist im Obligationenrecht geregelt. Die Einzelfirma braucht kein Kapital und keinen Notar; sie muss ab einem Jahresumsatz von 100'000 CHF ins Handelsregister. Die GmbH braucht ein Stammkapital von 20'000 CHF (voll einbezahlt) und eine öffentliche Beurkundung (Notar). Die AG braucht ein Aktienkapital von 100'000 CHF, davon mindestens 50'000 CHF einbezahlt, ebenfalls mit Notar. GmbH und AG entstehen erst mit dem Handelsregistereintrag; das Bareinlagekapital liegt vorher auf einem Sperrkonto. Die Regeln gelten landesweit, nur das zuständige Handelsregisteramt ist kantonal. Kurz: Einzelfirma einfach und ohne Kapital, GmbH/AG mit Kapital und Notar.
📋 Die Regeln
- Einzelfirma: kein Kapital, kein Notar
- GmbH: 20'000 CHF, voll einbezahlt, Notar
- AG: 100'000 CHF, mind. 50'000 einbezahlt, Notar
- GmbH/AG entstehen mit dem Handelsregistereintrag
- Einzelfirma: HR-Pflicht ab 100'000 CHF Umsatz
🔓 Ausnahmen
- Bareinlage vorab auf einem Sperrkonto
- Sacheinlage mit Gründungsbericht möglich
- Eintrag über EasyGov.swiss; HR-Amt ist kantonal
⚠️ Strafen & Bussen
Es geht nicht um Bussen, aber ohne korrekten Handelsregistereintrag existiert eine GmbH oder AG rechtlich nicht, und du haftest unter Umständen persönlich. Wer die Eintragungspflicht (Einzelfirma ab 100'000 CHF Umsatz) oder die Kapitalvorschriften missachtet, riskiert Korrekturen und Verzögerungen. Vorsicht vor einem Mythos: «eine GmbH gründe ich schnell ohne Kapital» — falsch; die GmbH braucht 20'000 CHF voll einbezahltes Stammkapital und einen Notar. Tipp: plane Kapital, Notar und Sperrkonto ein, nutze für die Gründung die Plattform EasyGov und kläre die MWST- und Sozialversicherungspflichten.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Welche Rechtsformen gibt es?
Die häufigsten sind die Einzelfirma, die GmbH und die AG. Die Einzelfirma braucht kein Kapital und keinen Notar. Die GmbH und die AG sind Kapitalgesellschaften, brauchen ein Mindestkapital, eine öffentliche Beurkundung beim Notar und einen Handelsregistereintrag, um zu entstehen.
Wie viel Kapital braucht eine GmbH?
Eine GmbH braucht ein Stammkapital von 20'000 Franken, das bei der Gründung vollständig einbezahlt sein muss. Das Kapital liegt vorher auf einem Sperrkonto und wird nach dem Handelsregistereintrag freigegeben. Die GmbH entsteht rechtlich erst mit diesem Eintrag ins Handelsregister.
Wie viel Kapital braucht eine AG?
Eine AG braucht ein Aktienkapital von 100'000 Franken, von dem bei der Gründung mindestens 50'000 Franken oder 20 Prozent einbezahlt sein müssen. Auch die AG braucht eine öffentliche Beurkundung beim Notar und entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister.
Brauche ich für eine Einzelfirma einen Notar?
Nein. Die Einzelfirma braucht weder ein Mindestkapital noch einen Notar. Sie muss sich aber ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken ins Handelsregister eintragen, darunter ist der Eintrag freiwillig. Du musst dich zudem bei der AHV-Ausgleichskasse als selbständig anerkennen lassen.
Wann muss ich ins Handelsregister?
GmbH und AG müssen sich zwingend eintragen, der Eintrag ist für sie konstitutiv. Die Einzelfirma muss sich ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken eintragen. Den Eintrag kannst du über die Plattform EasyGov vornehmen, das zuständige Handelsregisteramt ist kantonal organisiert.
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