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DBG · kantonal · Zürich
Aktualisiert Juni 2026

🧾 Muss ich in der Schweiz eine Steuererklärung machen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — Ansässige reichen jährlich eine Steuererklärung ein. Eine einzige Erklärung deckt die Kantons-, Gemeinde- und die direkte Bundessteuer ab; veranlagt wird durch das kantonale Steueramt. Beispiel Kanton Zürich (illustrativ): die Frist ist der 31. März des Folgejahres; eine Fristerstreckung ist gratis und ohne Begründung online möglich (meist bis 30. September, weiter bis 30. November). Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassung (oft B-Bewilligung) werden an der Quelle besteuert (Quellensteuer über den Arbeitgeber). Ab einem Bruttolohn von 120'000 CHF pro Jahr folgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung mit voller Steuererklärung. Kurz: ja, jährlich — bei B-Bewilligung meist Quellensteuer.

📋 Die Regeln

  • Ansässige: jährliche Steuererklärung
  • Eine Erklärung für Kanton, Gemeinde & Bund
  • Zürich: Frist 31. März, Erstreckung gratis
  • B-Bewilligung: oft Quellensteuer über den Arbeitgeber
  • Ab 120'000 CHF Lohn: ordentliche Veranlagung

🔓 Ausnahmen

  • Fristerstreckung in Zürich: meist bis 30.9., weiter bis 30.11.
  • Quellenbesteuerte können eine ordentliche Veranlagung beantragen (bis 31.3.)
  • Veranlagung durch das kantonale Steueramt

⚠️ Strafen & Bussen

Wer die Steuererklärung nicht oder zu spät einreicht, riskiert eine Mahnung, eine Ordnungsbusse und eine Veranlagung nach Ermessen (Einschätzung durch die Behörde), die oft zu deinem Nachteil ausfällt. Wer Einkommen oder Vermögen verschweigt, begeht Steuerhinterziehung mit Nachsteuer und Busse. Vorsicht vor einem Mythos: «mit Quellensteuer muss ich nie eine Steuererklärung machen» — nicht immer; ab 120'000 CHF Lohn oder auf Antrag erfolgt eine ordentliche Veranlagung. Tipp: nutze die gratis Fristerstreckung, sammle Belege laufend und prüfe, ob sich für dich eine ordentliche Veranlagung lohnt.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Muss ich eine Steuererklärung einreichen?

Wenn du in der Schweiz ansässig bist, ja, in der Regel jährlich. Eine einzige Steuererklärung deckt die Kantons-, Gemeinde- und die direkte Bundessteuer ab, und das kantonale Steueramt nimmt die Veranlagung vor. Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassung werden oft an der Quelle besteuert.

Bis wann muss ich sie einreichen?

Im Kanton Zürich ist die Frist der 31. März des Folgejahres. Du kannst die Frist aber gratis und ohne Begründung online erstrecken, in der Regel bis Ende September und auf weiteres Gesuch bis Ende November. Eine Erstreckung darüber hinaus wird meist nicht gewährt.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird, vor allem bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung, etwa mit einer B-Bewilligung. Der Arbeitgeber zieht sie ab und führt sie ab. In diesem Fall musst du in der Regel keine ordentliche Steuererklärung ausfüllen.

Wann muss ich trotz Quellensteuer eine Erklärung machen?

Ab einem jährlichen Bruttolohn von 120'000 Franken wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung ausgelöst, und du musst eine vollständige Steuererklärung einreichen. Diese gilt dann auch für die Folgejahre. Unter der Schwelle kannst du eine ordentliche Veranlagung freiwillig beantragen, bis Ende März.

Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht einreiche?

Wer die Steuererklärung nicht oder zu spät einreicht, erhält eine Mahnung und riskiert eine Ordnungsbusse sowie eine Veranlagung nach Ermessen, bei der die Behörde dein Einkommen und Vermögen einschätzt, oft zu deinem Nachteil. Reiche sie deshalb rechtzeitig ein oder erstrecke die Frist.

🔎 Häufige Suchanfragen

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