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Waffengesetz (WG) · kantonale Polizei
Aktualisiert Juni 2026

🔫 Darf ich in der Schweiz eine Waffe kaufen und besitzen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Es kommt auf die Waffe an — viele brauchen einen Erwerbsschein, manche nur einen Vertrag. Grundlage ist das Waffengesetz (WG), die Kantonspolizei vollzieht. Drei Stufen: (1) nur Vertrag für Jagd- und Sportgewehre mit Einzellader/Mehrlader, Flinten, Karabiner 31, Luft-/Softairwaffen; (2) Waffenerwerbsschein (WES) für Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver), Pumpguns und gewisse Halbautomaten; (3) verbotene Waffen nur mit Ausnahmebewilligung. Für den WES gilt: ab 18, Schweizer Wohnsitz, keine Hinderungsgründe (z. B. einschlägige Vorstrafen, Gewaltbereitschaft). Der WES ist 6 Monate gültig und für bis zu 3 Waffen. Das Tragen im öffentlichen Raum braucht eine Waffentragbewilligung (schwer erhältlich). Kurz: ja, je nach Waffe mit Vertrag oder Erwerbsschein.

📋 Die Regeln

  • Nur Vertrag: Jagd-/Sportgewehre, Flinten, Karabiner 31
  • Waffenerwerbsschein: Pistolen, Revolver, gewisse Halbautomaten
  • WES: ab 18, keine Hinderungsgründe, 6 Monate gültig
  • Verbotene Waffen: nur mit Ausnahmebewilligung
  • Tragen im öffentlichen Raum: Waffentragbewilligung nötig

🔓 Ausnahmen

  • Erwerb nur gegen gültigen Rechtstitel (Vertrag/WES/Ausnahmebewilligung)
  • Seit 2019: Halbautomaten mit grossem Magazin als verbotene Waffen
  • Transport zum Schiessstand: ungeladen, Waffe und Munition getrennt

⚠️ Strafen & Bussen

Wer eine Waffe ohne nötigen Erwerbsschein oder ohne Rechtstitel erwirbt, sie ohne Tragbewilligung im öffentlichen Raum trägt (auch im Auto) oder eine verbotene Waffe ohne Ausnahmebewilligung besitzt, macht sich nach dem Waffengesetz strafbar (Busse bis Freiheitsstrafe, Einziehung). Vorsicht vor einem Mythos: «in der Schweiz darf jeder frei eine Waffe tragen» — falsch; der Erwerb ist je nach Waffe geregelt, und das Tragen im öffentlichen Raum braucht eine schwer erhältliche Bewilligung. Tipp: vor dem Kauf bei der kantonalen Waffenstelle klären, welche Stufe für die gewünschte Waffe gilt.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Brauche ich für jede Waffe einen Erwerbsschein?

Nein. Jagd- und Sportgewehre mit Einzel- oder Mehrlader, Flinten, der Karabiner 31 sowie Luft- und Softairwaffen dürfen mit einem schriftlichen Vertrag erworben werden. Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver und gewisse Halbautomaten brauchen hingegen einen Waffenerwerbsschein.

Wer bekommt einen Waffenerwerbsschein?

Den Waffenerwerbsschein erhält, wer mindestens 18 Jahre alt ist, in der Schweiz wohnt und keine Hinderungsgründe aufweist, etwa einschlägige Vorstrafen oder Anzeichen von Gewaltbereitschaft. Der Schein wird von der Kantonspolizei ausgestellt, ist sechs Monate gültig und gilt für bis zu drei Waffen.

Darf ich eine Waffe in der Öffentlichkeit tragen?

Nur mit einer Waffentragbewilligung. Das Tragen oder Transportieren einer Waffe im öffentlichen Raum, auch im Auto, ist ohne Bewilligung verboten und strafbar. Die Tragbewilligung ist schwer erhältlich und setzt einen nachgewiesenen Bedarf sowie eine Prüfung voraus.

Was sind verbotene Waffen?

Seit der Schengen-Reform von 2019 gelten halbautomatische Gewehre mit grossem Magazin und Pistolen mit Magazin über 20 Schuss sowie das Sturmgewehr als verbotene Waffen. Sie sind nur mit einer Ausnahmebewilligung erhältlich, etwa für Sportschützen mit Schiessnachweis oder für Sammler.

Was gilt für das Armeegewehr?

Wehrpflichtige bewahren ihre Armeewaffe während der Dienstzeit zu Hause auf. Nach der Entlassung kann das Gewehr mit einer Bewilligung in Privatbesitz übernommen werden. Da das Sturmgewehr heute als verbotene Waffe gilt, braucht die private Übernahme eine Ausnahmebewilligung der Kantonspolizei.

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