← FFCheckDarf Ich?EN
BAZG · Zoll & MWST
Aktualisiert Juni 2026

🛒 Wie viel darf ich beim Einkaufen ins Ausland zollfrei in die Schweiz mitnehmen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Bis 150 CHF mehrwertsteuerfrei — darüber fällt Einfuhr-MWST an. Wer im Ausland für den privaten Gebrauch einkauft, darf Waren bis zu einem Wert von 150 CHF pro Person und Tag mehrwertsteuerfrei einführen (seit dem 1. Januar 2025, vorher 300 CHF). Übersteigt der Gesamtwert 150 CHF, wird auf den ganzen Betrag die Einfuhr-Mehrwertsteuer erhoben: 8,1% (Normalsatz) bzw. 2,6% (Lebensmittel, Bücher, Medikamente). Unabhängig vom Wert gelten Mengen-Freigrenzen: z. B. Spirituosen über 18%: 1 Liter, Alkohol bis 18%: 5 Liter, Tabak 250 Stück/Gramm, Fleisch 1 kg. Darüber fällt Zoll pro Kilo an. Mit der QuickZoll-App kannst du vorab deklarieren. Kurz: bis 150 CHF frei, darüber MWST und Mengengrenzen beachten.

📋 Die Regeln

  • MWST-frei bis 150 CHF pro Person und Tag
  • Seit 1.1.2025 (vorher 300 CHF)
  • Darüber Einfuhr-MWST 8,1% (Lebensmittel 2,6%)
  • Mengen: Spirituosen >18% 1 L, Fleisch 1 kg
  • Vorab deklarieren mit der QuickZoll-App

🔓 Ausnahmen

  • Alkohol-Freimengen ab 17 Jahren
  • Tabak 250 Stück/Gramm pro Person/Tag
  • Persönliche Effekten, Reiseproviant und Treibstoff im Tank frei

⚠️ Strafen & Bussen

Wer Waren nicht deklariert oder die Freigrenze bzw. Mengen-Freigrenzen überschreitet, ohne die Abgaben zu zahlen, begeht eine Zollwiderhandlung mit Nachforderung und Bussen. Bei der Einreise musst du beim Zoll anhalten oder über die QuickZoll-App deklarieren. Vorsicht vor einem Mythos: «bis 300 CHF ist alles frei» — nicht mehr; seit 2025 liegt die Wertfreigrenze bei 150 CHF, und über dieser Grenze wird die MWST auf den ganzen Betrag erhoben. Tipp: rechne deine Einkäufe zusammen, deklariere bei Überschreitung der Freigrenze und beachte die Mengengrenzen für Fleisch, Alkohol und Tabak.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie viel darf ich zollfrei einführen?

Du darfst Waren für den privaten Gebrauch bis zu einem Wert von 150 Franken pro Person und Tag mehrwertsteuerfrei in die Schweiz einführen. Diese Wertfreigrenze gilt seit dem 1. Januar 2025 und wurde von zuvor 300 Franken gesenkt. Übersteigst du sie, wird die Einfuhrsteuer fällig.

Was passiert über der Freigrenze?

Übersteigt der Gesamtwert deiner Einkäufe 150 Franken, wird die Einfuhr-Mehrwertsteuer auf den ganzen Betrag erhoben, nicht nur auf den Teil über der Grenze. Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent, der reduzierte Satz für Lebensmittel, Bücher und Medikamente 2,6 Prozent.

Welche Mengen-Freigrenzen gibt es?

Unabhängig vom Wert gelten Mengengrenzen. Für Spirituosen über 18 Volumenprozent ist es 1 Liter, für Alkohol bis 18 Prozent 5 Liter, jeweils ab 17 Jahren. Für Tabak sind es 250 Zigaretten oder 250 Gramm, für Fleisch und Fleischwaren 1 Kilogramm. Darüber fällt Zoll pro Kilo an.

Wie deklariere ich die Waren?

Bei der Einreise musst du beim Zoll anhalten und die Waren deklarieren, wenn du die Freigrenzen überschreitest. Einfacher geht es mit der QuickZoll-App, mit der du die Waren vorab anmelden und die Abgaben direkt bezahlen kannst, bevor du die Grenze überquerst.

Gilt noch die alte Grenze von 300 Franken?

Nein. Die frühere Wertfreigrenze von 300 Franken wurde per 1. Januar 2025 auf 150 Franken gesenkt. Wer noch von 300 Franken ausgeht, riskiert eine Nachforderung und eine Busse. Rechne deine Einkäufe deshalb zusammen und deklariere, sobald der Gesamtwert 150 Franken übersteigt.

🔎 Häufige Suchanfragen

Wonach Leute suchen, wenn sie hier landen:

  • “wareneinfuhr schweiz freigrenze”
  • “einkaufen ausland zoll schweiz”
  • “wertfreigrenze 150 chf”
  • “fleisch einführen schweiz menge”
  • “alkohol einführen schweiz freimenge”
  • “quickzoll app schweiz”

🔗 Verwandte Fragen