Muss ich in der Schweiz die Radio- und TV-Abgabe zahlen?
Ja — jeder Privathaushalt zahlt die Medienabgabe, unabhängig davon, ob ein TV oder Radio vorhanden ist. Die Abgabe nach dem RTVG wird von Serafe erhoben und automatisch in Rechnung gestellt (Serafe erhält die Adressen aus den Einwohnerregistern). Sie beträgt 2026 rund 335 CHF pro Jahr und Haushalt. Der Bundesrat hat eine Senkung beschlossen: ab 2027 auf 312 CHF und ab 2029 auf 300 CHF. Befreit sind unter anderem Bezügerinnen und Bezüger von jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (auf Antrag) sowie gewisse Diplomaten. Unternehmen zahlen eine separate, umsatzabhängige Abgabe. Kurz: ja, pro Haushalt — auch ohne Fernseher.
📋 Die Regeln
- Abgabe pro Haushalt, auch ohne TV/Radio
- Erhoben von Serafe, automatische Rechnung
- 2026 rund 335 CHF/Jahr
- Ab 2027: 312 CHF, ab 2029: 300 CHF
- Befreiung mit Ergänzungsleistungen (auf Antrag)
🔓 Ausnahmen
- Kollektivhaushalte (z. B. Heime): 670 CHF/Jahr
- Diplomaten/internationale Beamte unter Bedingungen
- Unternehmen: separate, umsatzabhängige Abgabe (über die ESTV)
⚠️ Strafen & Bussen
Die Abgabe ist obligatorisch; wer nicht zahlt, erhält Mahnungen, und die Forderung kann betrieben werden. Eine Befreiung gibt es nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, etwa bei Ergänzungsleistungen, und nur auf Antrag (rückwirkend bis 5 Jahre möglich). Vorsicht vor einem Mythos: «ohne Fernseher muss ich nicht zahlen» — falsch; die Abgabe ist haushaltsbezogen und unabhängig von Geräten. Tipp: bei Bezug von Ergänzungsleistungen die Befreiung beantragen, und bei einem Umzug sicherstellen, dass nicht zwei Haushalte doppelt belastet werden.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Muss ich die Abgabe auch ohne Fernseher zahlen?
Ja. Die Radio- und TV-Abgabe ist haushaltsbezogen und unabhängig davon, ob du ein Fernseh- oder Radiogerät besitzt. Jeder Privathaushalt zahlt sie, weil sie nicht an den Geräteempfang, sondern an den Haushalt anknüpft. Serafe stellt sie automatisch in Rechnung.
Wie viel kostet die Abgabe 2026?
Im Jahr 2026 beträgt die Abgabe rund 335 Franken pro Jahr und Privathaushalt. Der Bundesrat hat eine Senkung beschlossen, sodass sie ab 2027 auf 312 Franken und ab 2029 auf 300 Franken sinkt. Kollektivhaushalte wie Heime zahlen einen höheren Ansatz.
Wer ist von der Abgabe befreit?
Befreit sind unter anderem Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, allerdings nur auf Antrag. Die Befreiung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gewährt werden. Auch gewisse Diplomaten und internationale Beamte können unter Bedingungen befreit werden.
Wer erhebt die Abgabe?
Die Abgabe für Privathaushalte wird von der Serafe AG erhoben, die die Adressen aus den kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern erhält und automatisch Rechnung stellt. Unternehmen zahlen eine separate, umsatzabhängige Abgabe, die über die Eidgenössische Steuerverwaltung läuft.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Die Abgabe ist obligatorisch. Wer nicht zahlt, erhält Mahnungen, und die Forderung kann betrieben werden. Eine Befreiung gibt es nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und nur auf Antrag. Achte bei einem Umzug darauf, dass nicht versehentlich zwei Haushalte doppelt belastet werden.
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